Darf ein Personaler persönliches weitergeben

Mich plagt seit einiger Zeit eine Frage.

Und zwar, wenn ich mich in einem anderen Betrieb bewerbe, weil ich mit meiner Stelle einfach nimmer zufrieden bin bzw. mich weiter entwickeln will. Dann kann es ja vorkommen, das die Firma bei der ich mich beworben habe im bisherigen Betrieb anruft und nach der Arbeitsleistung fragt (bisher kein Zeugniss vorliegen)

Darf ein Personaler solch eine Info ohne Rücksprache an andere Mitarbeiter oder Vorgesetzte weitergeben? Oder gibt es da eine rechtliche Basis (Verschwiegenheit) auf die man sich berufen kann, wenn der Chef einem dann komisch kommt?

Hallo,
das kommt immer darauf an.
Generell darf der Personalchef ohne vorherige Absprache keine Interna weitergeben.

Das würde in die Persönlichkeitsrechte eingreifen und auch die Verschwiegenheit hierbei verletzen.

Andererseits kann der neue Chef den bisherigen Personaler auch beiläufig über die bisherige Einstellung zur Arbeit, etc. befragen und das ist dann natürlich in einer entsprechendem Prozess etc. schwer nachzuweisen.

Aber wie bereits gesagt, generell ist Deutschland ein sehr Arbeitgeber freundliches Land und der Personalchef darf keine Interna ohne vorherige Absprache weitergeben.

Beste Grüße!

ja, aber darf der Personaler meiner aktuellen Stelle von meinen Kündigungsplänen im ganzen Betrieb rum erzählen? Bzw. chef einweihen?

Oder muss er mir erst mal sagen „da hat jemand angerufen“ ich meine wenn das alle wissen, steht ja automatisch alles unter beobachtung was ich mache.

Im Betrieb ist das natürlich wieder etwas anderes, weil hier die Frage ist, ob das Gespräch im Vertraulichen stattgefunden hat oder einfach ein Personalgespräch. Dann steht der Personaler dem Geschäftsführer, etc. auch in der Informationspflicht. Sollte das Gespräch im Vertraulichen stattgefunden haben und der Personaler nur von den Kündigungsplängen Bescheid bekommen, ist es erstens unprofessionell, wenn er das im Betrieb weitererzählt und zweitens auch rechtlich höchst umstritten.

Wenn ein externer aus einem anderen Unternehmen anruft, dann muss davor erst das OK von Seiten des Arbeitgebers gegeben worden sein, bevor sich der Personalleiter als Referenz äußern darf.

Ich hoffe, nun habe ich die Fragen richtig verstanden und entsprechend beantwortet.

Beste Grüße!

Dankeschön! Ich habe schon selber gesucht, aber leider nichts gefunden

Hallo Step-dancer,

die Weitergabe von solchen Informationen halte ich rechtlich für sehr bedenklich. Hier könnte, bei unvorsichtiger Erteilung von Auskünften über eine Person, der Datenschutz verletzt werden. Soweit die Theorie. In der Praxis wird sich diese gesetzeswidrige Handlung nur schwer beweisen lassen. Im Zweifel wird also der potenzielle neue AG den Hörer in die Hand nehmen und den alten AG anrufen und um Auskünfte ersuchen. Am besten man spielt mit offenen Karten, das gilt natürlich auch für den AG. Dann steht der Vertrag und das Arbeitsverhältnis auf einer gesunden und aufrichtigen Grundlage.

Hier ein Link zu Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmerdatenschutz

Viel Glück wünsche ich Ihnen.