Darf ein Personalratsvorsitzender im Disziplinarverfahren gegen ein Kollegen aussagen?

Ein Personalratsvorsitzender wird in einem vertraulichen Gespräch darüber informiert das ein anderer Kollege evtl. einen Pflichtverstoß begangen hat. Ohne die Angelegenheit zu verifizieren, sichert er die vermeintlichen Beweise und informiert den Dienststellenleiter. Es kommt zu daraufhin zu Verwaltungsvorermittlungen und anschließend zu einem Disziplinarverfahren. Der Personalratsvorsitzender, tritt in beiden Verfahren auch noch als Zeuge auf und belastet den Kollegen erheblich!
Ich empfinde das Verhalten nicht nur moralisch sehr verwerflich sondern auch rechtlich. Hat der Vorsitzende hier nicht eine grobe Pflichtverletzung begangen?

Du sprichst hier nur von Kollegen! Mir ist jetzt aber nicht klar, gegen wen das Disziplinarverfahren eröffnet wurde. Gegen den, der die vermeintliche Pflichtverletzung begangen hat, oder gegen den, der dies dem Personalratschef gemeldet hat.

Hallo Racker, danke für dein Interesse und die Nachfrage! Das Disziplinarverfahren wurde gegen den eingeleitet der die vermeintliche Pflichtverletzung begagen hat.

VG aus München
Carpe

Warum sollte ein Personalratsvorsitzender nicht einschreiten dürfen, wenn er von einer Pflichtverletzung Kenntnis erfährt. Es ist sogar seine Pflicht.
Dass er dann in den Verfahren als Zeuge auftritt, ist auch normal. Zudem er ja evtl. auch die Person, die es ihm vertraulich gesagt hat schützen sollte. Also wird er als Zeuge von dem vertraulichem Gespräch berichten. Im besten Falle den Namen nicht preisgeben, und die ihm mitgeteilten Informationen benennen.
Die Sachlage konnte er schlecht ohne die Informierung des Dienststellenleiters verifizieren. Dieser hat hier den besten Einblick. Und ich gehe davon aus, dass dieser dann, vor den Vorermittlungen, geprüft hat, ob da was dran sein kann. Das ist doch ein Verifizieren. Ob der Dienststellenleiter dies macht oder der Personalratschef ist doch egal. Anscheinend waren die Sachlage auch gegeben, sonst wäre ja nach der Vorermittlung kein Disziplinarverfahren eingeleitet worden.
Hier scheint mir alles richtig gelaufen zu sein.

Gruß
Kleiner Racker