Hallo,
ich habe die Frage bereits an anderer Stelle gestellt, aber leider keine hilfreiche Antwort erhalten. Hoffe hier habe ich etwas mehr Glück:
Folgende Situation:
Der alleinige und einzige Gesellschafter einer Ein-Personen-GmbH erwägt, einen BA-Studienplatz anzubieten. Die GmbH existiert allerdings erst seit einigen Monaten und besteht derzeit und in den nächsten Monaten nur aus dem o.g. Gesellschafter.
Zu meiner Frage:
Darf dieser überhaupt einen BA-Studienplatz anbieten, da die GmbH quasi aus nur einem Mitarbeiter besteht? (Anmerkung: Der Gesellschafter verfügt über einen Ausbilderschein und besitzt langjährige Erfahrung in seinem Beruf. Ebenfalls gibt es einen „willigen“ BA-Studenten, der sich nicht an der Situation stören würde, dass die GmbH aus nur einem Mitarbeiter besteht, da bereits eine Ausbildung in einem größerem Unternehmen abgeschlossen wurde).
Aus dem Inhalt des Berufsbildungsgesetzes bin ich nicht schlau geworden. Die einzigen Angaben galten der persönlichen und fachlichen Qualifikation (die für den Gesellschafter zutreffen), allerdings fand ich keine Angaben darüber, ob der alleinige Gesellschafter und der Ausbilder eine Person sein dürfen.
Weiß jemand eine Antwort?
Vielen Dank und beste Grüße