Hallo,
in unserer Straße ist Parken mit Scheibe für eine Stunde erlaubt. Der örtliche HiPo parkt sein Dienstfahrzeug immer ohne Scheibe, um seine Knöllchenrunde zu machen. Ist das ok?
Ja
§ 35 Abs. 1 StVO.
Hallo,
Der örtliche HiPo parkt sein Dienstfahrzeug immer
ohne Scheibe, um seine Knöllchenrunde zu machen. Ist das ok?
wenn es ein Fahrzeug der Polizei ist, ja.
Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, das euer HiPo einen Einsatzwagen der Polizei benutzt. Es wird wohl eher ein Fahrzeug der Stadt/Gemeindeverwaltung sein (Kennzeichen z.B. M - 2…). Dann hat er keine Sonderrechte zum Parken.
Aber, er wird sich sicherlich nicht selber „aufschreiben“.
Gruß Termid
§ 35 Abs. 1 StVO.
hallo,
sorry, aber das ist ein irrtum
§35 sind sonderrechte-
abs.1
Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit,
!!!soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.!!!
in dem fall darf die polizei im parkverbot stehen.
anderenfalls muss sich auch die polizei an verkehrsregeln halten
sprich auch parkverbot-
Er schreibt ja auch nix von Mittagspause, sondern dass derjenihe seine Knöllchenrunde dreht, die wohl unter diese Aufgaben fällt…
Er schreibt ja auch nix von Mittagspause, sondern dass
derjenihe seine Knöllchenrunde dreht, die wohl unter diese
Aufgaben fällt…
Er schreibt aber auch nix von Polizeiauto, sondern von HiPo…
Gruß,
Sax
Hallo,
Er schreibt aber auch nix von Polizeiauto, sondern von HiPo…
Im Gesetz steht auch nichts von Polizeiauto. Der UP sollte vielleicht mal näher erklären, was er unter HiPo versteht.
Gruß
loderunner
Wäre ein MA des Ordungsamtes nicht Mitarbeiter der Ortspolizeibehörde? Wäre dieser von dem Paragraphen erfasst?
Huhu!
Soweit die Theorie. In der Praxis führt die „Notwendigkeit des Erhalts der Dienstfähigkeit“ dazu, dass Polizei- und Ordnungsbeamte ihre Dienstfahrzeuge jederzeit dort abstellen können, wo es ihnen passt.
Huhu!
Leider falsch, der Begriff der Polizei in § 35 StVO wird weit ausgelegt. Ordnungsämter fallen darunter. Auch Forstbeamte, die mit ihren Subarus durch den Wald heizen, tun das ganz legal.
hallo,
das knöchenschreiben ist wohl kaum dringen.
der § 35 bezieht sich wohl auf notfälle wie feuer, unfälle usw.
und er wird sich bestimmt nicht selber ein knöllchen schreiben!
eine krähe hackt der anderen kein auge aus!!??
diese problematik ist bekannt. dies verhält sich ebenso, wenn dienstwagen der pol geblitzt werden, verläuft das meist im sand, oder bei ermittlung schreibt der dienstgruppenleiter, dass es sichum eine verdeckte einsatzfahrt handelt. nun kann die bearbeitende stelle die einsicht in den tagesbericht beantragen.
unterm strich will die bußgeldstelle ja auch was von der pol bei ermittlungsarbeiten. so würde dann das kompetenzgerangel losgehen.
also halten alle schön brav still…
so siehts aus in deutschlad…
hauptmann
Ist das deine vermutete Definition von „Hoheitlichen Aufgaben“?
Hoheitliche Aufgaben sind solche Aufgaben, deren Erfüllung dem Staat kraft öffentlichen Rechts obliegen.
Aber wir dürfen ja weiter auf die Behörden verbal einkloppen (ich hab nix dagegen) nur ändert das wohl nichts.
Aber wir dürfen ja weiter auf die Behörden verbal einkloppen
(ich hab nix dagegen) nur ändert das wohl nichts.
Hi,
vor allem undifferenziert einklopppen.
Polizei und Ordnungsbehörde sind erst einmal Ländersache. Und damit sind auch die Rechte der Behörden sehr unterschiedlich in den einzelnen Ländern, und vor allen runter bis zu den Städten und Kommunen.
So, und jetzt kann nicht davon ausgegangen werden, was die Ordnungsbehörde in A darf, darf sie auch in B. Und was die Polizei darf, darf auch die Stadtpolizei.
Sehen kann man es schön an kommunalen Blitzern, und Blitzern der Polizei. Die Polizei darf sich hinstellen wo sie will, die kommunalen Blitzer nur an Stellen die ihnen zugewiesen wurden. Kann die Polizei problemlos ihre Fahrzeuge in Halteverbote abstellen, brauchen die kommunalen eine Sondergenehmigung dafür.
Es haben folglich die Polizei und die Ordnungsbehörden unterschiedliche Rechte. Für bestimmte Sonderrechte brauchen die von der Ordnungsbehörde Sondergenehmigungen. So müsste die Knöllchendame eine Sondergenehmigung haben ihr Fahrzeug im Parkverbot abzustellen wenn sie am arbeiten ist.
Daneben sind Polizisten immer Beamte, während die meisten Mitarbeiter der Ordnungsbehörden Angestellte sind.
Wollte man jetzt genau wissen ob ein Verhalten eines Mitarbeiters der Ordnungsbehörde korrekt ist, müsste nachgefragt werden, ob da eine Genehmigung vorliegt. Alles andere ist im Nebel stochern.
Q-Gruß
hi
muss die Antwort schwer sein…
Also: wenn Polizeiauto, dann Befreiung per Gesetz
Wenn „HiPo“ (also Verkehrsaufseher oder so), dann dürfte der eine schriftliche Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde haben (haben die bei uns alle)
Gruß
HaWeThie