Liebe Leute:smile:
ich habe eine Frage zum Thema Pratika, und zwar ist mein Sohn zur Zeit Praktikant in einer Marketing Firma und eigentlich macht es ihm großen Spaß- Wäre da nicht diese wirklich harten Arbeitszeiten. Er hat eine 45 Stundenwoche und soll nun auchnoch am Wochenende aushelfen. Nun ist meine Frage: darf ein "freiwilliger"und unbezahlter Mitarbeiter einen so hohen Arbeitsaufwand haben?Gibt es nicht auch da ein Arbeitsschutzgesetz?
Ich wäre dankbar für eure Antworten!
Mit besten Grüßen, Inka
Wie afst immer im Arb.recht - es kommt drauf an !:
- wie alt ist d. Sohn ?
Wenn minderj, gilt d. JASchG - wenn vollj., gilt d. ArbZG
- ansonsten Tarifverträge, wenn vorhanden u. gültig
- Sa-Arb. ist nicht gruns. ausgeschlossen
Hallo,
in der Regel gilt das Arbeitszeitgesetz.
Dort ist die Rede von Werktagen, dazu zählt auch der Samstag. In der Regel sollte die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden nicht überschreiten. Es gibt allerdings Ausnahmen!
Wenn der Praktikant noch keine 18 Jahre alt ist, gilt das JArbSchG.
Also bitte in den entsprechenden Gesetzen nachschlagen.
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen!
Gruß
Thomas
Die Arbeitszeiten für Praktikanten sind abhängig wie alt der Paktikant ist. Ist er über 18 so greift das Arbeitszeitgesetz. Ist er unter 18 so das Jugendarbeitsschutzgesetz. Praktikanten dürfen also Samstags beschäftigt werden und Praktikanten unter 18 nicht (Praktikanten unter 18 Jahren dürfen an Samstagen, Sonntagen, am 24. und 31. Dezember nach 14 Uhr und an gesetzlichen Feiertagen nicht beschäftigt werden. In bestimmten Branchen, in denen üblicherweise an Samstagen und Sonntagen gearbeitet wird, sind Ausnahmen für die Arbeit an diesen Tagen möglich (§§ 16-18 JArbSchG)).
Hallo und guten Tag
Ich kann Ihre Frage nicht beantworten. Ich bin kein Experte für Arbeitsrecht.
Es wird aber sicherlich ein Vertrag über die Praktikantenzeit bestehen. Das Praktikanten, die keinen finanziellen Ausgleich für ihre Tätigkeiten bekommen, schlechter gestellt werden als festangestellte Mitarbeiter, ist ja nicht neu. Die „Arbeitgeber“ nutzen in unverschämter Weise die Praktikanten aus. Das die gesetzlich erlaubte Arbeitszeit auch keine interssiert, ist auch bekannt.
Ich würde aus dem Bauchgefühl heraus sagen, dass ihr Sohn diesen Job nicht länger behalten sollte. Denn es steht ja auch nicht fest, ob im Anschluss an das Praktikum eine Festanstellung erfolgt. Oder doch??
Und ich würde den Samstag nicht arbeiten. Aber das ist meine persönlich Einschätzung.
Ausserdem ist auch noch relevant, wie alt Ihr Sohn ist.
Und lesen Sie mal hier: www.planetpraktika.de/faq.php
mit freundlichen Grüßen
Hallo Inka,
Praktikum ist ein Kurs zur praktischen Anwendung theoretischer Erkenntnisse. Es ist allerdings auch eine Vorbereitung auf den Beruf durch vorübergehende praktische Tätigkeit.
Zu einem ist zu prüfen, wie alt ihr Sohn ist. Ist ihr Sohn unter 18 Jahre, gilt zusätzlich das Jugendarbeitschutzgesetz. Ist ihr Sohn über 18 Jahre gelten noch die arbeitsrechtlichen Vorschriften der Arbeitsgesetze.
Um ein Praktikum machen zu können, muss ein Vertrag geschlossen worden sein. Dieser Vertrag kann auch mündlich geschlossen werden. Die Regelungen müssen dem Praktikanten schriftlich mitgeteilt werden. Da ich annehmen muss, das ein Vertrag zustande gekommen ist, sind auch die Vertragsbedingungen bindend, außer diese verstoßen gegen geltendes Recht. Für Parktikas gibt es keine bestimmte Arbeitszeitregelungen.
Die Arbeitszeit ist geregelt im ArbZG. Gemäß §3 ArbZG ist die grundsätzliche Arbeitszeit 8 Stunden pro Werktag max. 10 Std. mit dem Hinweis, dass die gesamte Arbeitszeit >8 Std. innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen im Durchscnitt 8 Std. betragen hat.
Das ist bei ihrem Sohn von 45 Std. die Woche nicht der Fall. Des Weiteren gilt der Samstag auch als Werktag und kann daher mitgezählt werden.
Fazit: Prüfen Sie den Praktikumsvertrag und deren Bedingungen die geschlossen wurden.
Sprechen Sie bzw. ihr Sohn mit dem Vorgesetzten darüber und legen Sie ihre Argumente (ArbZG, JASchG…) dar. Sonst würde ich einen möglichen Wechsel zu einer neue Praktikumsstelle vorschlagen.
Mfg
O.B.
Hallo Inka,
Deine Vermutung ist schon fast richtig: Es gilt das ArbeitsZEITgesetz. Nach dem ist aber der Sonnabend ein „normaler“ Werktag und an jedem Werktag darf man maximal 8 Stunden arbeiten (Pause wird nicht mitgerechnet!) - also max. 48 Stunden in der Woche. Nur, wenn in dieser Firma ein Tarifvertrag gilt, können eventuell kürzere Zeiten vereinbart sein.
Ergibt sich also schon mal Problem 1: Wenn er Mo. bis Fr. schon allein auf 45 Stunden kommt, ist das illegal.
Noch Interessanter könnte sein, wie alt Dein Sohn ist. Wenn er noch nicht 18 ist, gilt nämlich das Jugendarbeitsschutzgesetz. Es begrenzt die maximalen Wochenstunden klipp und klar auf 40.
Die Frage wird jetzt sein, was Du tun willst. In unserer „sozialen“ Marktwirtschaft wird der dortige Chef nach Deinem Protest zähneknirschend-reumütig einen 4-stelligen Entschädigungsbetrag überweisen - oder Deinen Sohn einfach nur rausschmeißen. Wenn dort mehrere Praktikanten sind, könnte aber eventuell ein „Tipp“ bei Eurer für Arbeitsschutz zuständigen Aufsichtsbehörde weiter helfen.
Hallo,
Praktikanten haben den Status eines Arbeitnehmers auch wenn sie unbezahlt sind. Für sie gilt auch das Arbeitszeitengesetzt. Es geht von einer normalen Arbeitszeit von 8 Stunden/Tag aus bei 6 Tagen/Woche. Nach erfordernis kann die Arbeitszeit um 2 Stunden/Tag verlängert werden. Somit ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 60 Stunden möglich. Die Überstunden müssen mit Freizeit abgegolten werden innerhalb eines Monats. Es gibt darüber hinaus noch tarifliche Einschränkungen.
MfG
Kley
Wie alt ist denn dein Sohn?
Unter 18 greift das Jugendschutzgesetz; dann ist es verboten.
Über 18 greift das Arbeitszeitgesetz;
dann kann es erlaubt sein.
Mehr kann man so aus der Ferne nicht sagen.
Sieh dir seinen Vertrag an, dort sollte etwas zu den Praktikumszeiten vermerkt sein.
Ansonsten viele Grüße und
geruhsames Fest
Hi, ich gehe mal davon aus, dass es sich um ein Schülerpraktikum handelt. Wenn ja, dann ist auf jeden Fall das Jugendarbeitsschutzgesetz zu beachten. (U18?)
Wenn nicht, ist es natürlich ein ziemlich rechtsfreier Raum, der den Anbietern so ziemlich jeden Dreck erlaubt. (z.B.:Jahrespraktikum ohne Bezahlung mit vollem Arbeitseinsatz)
Beim Schülerpraktikum ist auch noch die Vorgabe der Schule zu beachten. Ansonsten bei Wochenendarbeiten hilft ein Blick ins Arbeitszeitgesetz.
Findet sich alles im Internet.
Frohe Weihnachten und Glück Auf
Heinz
Hallo sunshine-lady,
ich bin Experte für Arbeitssicherheit, nicht für Arbeitsrecht. Prinzipiell tendiere ich dazu, dass die Belastung zu hoch ist, aber was ist, wenn die Firma sagt: Sorry, keinen weiteren Bedarf?
Bitte Arbeitstrechtler anfragen. Viel Erfolg.
speidergutt
Hallo Inka,
das ArbSchG ist hier nicht die richtige Fundstelle. Hier zutreffend ist das Arbeitszeitgesetz in dem recht klar geregelt ist, dass i. d. R. nach 40 Stunden (5 Tage a 8 STunden) Schluss ist. Dies kann auf max. 10 Stunden täglich über einen Zeitraum von bis zu 10 Tagen am Stück (nicht jedoch mehr als 60 STunden pro Woche) ausgedehnt werden.
Für Jugendliche gelten andere, strengere Regeln die ich so nicht zitieren kann.
Aber machen wir uns nichts vor, es gibt Jobs die eine sher engagierte und belastbare Gruppe Arbeitsnehmer anspricht. AUs eigener Erfahrung weiß ich, dass es in manchen Ingenieurbüros üblich ist bis in die Abendstunden zu arbeiten… und auch wenn es gegen ein UNternehmen spricht einen Praktikanten „auszubeuten“ ist das auch häufiger der Fall als man das wahr haben möchte. Natürlich kann man mit dem ArbZG auftrumpfen und einen geregelten Feierabend einfordern, man muss aber auch überlegen ob diese Belastung nicht branchenüblich ist…
Nein, die ANtwort kann nicht wirklich befriedigen, sorry.
Dennoch wünche ich Dir und Deiner Familie ein erfolgreiches 2012
LG
Andreas
Kann da leider nicht weiterhelfen, da ich die genauen Vertragsverhältnisse nicht kenne. Aber: Für jeden Arbeitnehmer gelten die einschlägigen Arbeitszeitgesetze, also auch für Praktikanten.
Für die Beantwortung fehlen mir Informationen.