Darf ein RA den Sachverhalt eines Briefes eines Kollergen beugen?

In einem Mietstreit u.a. falsches Lüften des Kellers und Verweigern des Betreten des Hauses zur Besichtigung (5 Jahre seit der letzten Besichtigung zur Überprüfung des Zustandes) schreibt der RA des Vermieters V. dem Mieter M., dass das permanent geöffnete Kellerfenster sowie der verschobene Kellerschachtrost (liegt nur auf drei Ecken auf und gewährt den Katzen des Mieters 24 Stunden Einschlupf) abzustellen sind. Er zitiert fünf Tage mit Uhrzeit, Fotos und an einigen Tagen Zeugen. 
V. trennt sich von seinem RA, weil dieser  - nachdem der RA des M. alles abstreitet, quasi nur noch durch Lustlosigkeit auftrat. Es könnte ja auch sein, man kennt sich und vermeidet viel Arbeit für „wenig Geld“.
V. verlangt nun das Haus ohne Hilfe eines Rechtsbeistandes zur Prüfung des Zustandes zu besichtigen, dies lehnt der RA des M. mit einer Begründung ab z.B.:
"ihr Rechtsbeistand hat mit Schr. xx selbst beispielhaft einige Termine aufgelistet an denen Sie das Miertobjekt besichtigt haben (und zitiert genau diie Tage des Schreiben des RA des V.). Sie haben das Mietobjekt übergebühr besichtigt und betreten. Es besteht daher kein Anlass Ihnen erneut Zutritt zu gewähren.
fiktives Zitat Ende.
Anmerkung zum Verständnis: V. hat den Vorgarten betreten und das Haus von aussen gesehen, war nicht im Haus.  
Nun erfährt man im Internet, dass lügen enes RA quasi zu seinem Mandat dazugehört und insoweit juristisch „abgesichert“ ist.
Dass jedoch ein präzise aufgeführter Sachverhalt eines Kollegen dreist umgekehrt wird ist für V. nicht nachvollziehbar und zu verstehen. Oder gehört solch eine Vorgehensweise zum Lehrplan eines qualifizierten Hochschulstudium der Rechte? Angemerkt sei noch der RA wäre Ratsherr einer mehrere Hundertausendeeinwohner zählenden Großstadt.       
Meine Frage; lohnt es überhaupt gegen so eine Vorgehensweise vorzugehen? So etwas wie einen Ehrenkodex scheint es ja nicht zu geben und der RAK dies mitzuteilen bringt wohl auch nichts ausser der Antwort „Es ist einem RA freigestellt wie er seine Mandantschaft vertriit“ oder so ähnlich. 
Denn wer wagt es schon die Hand zu schlagen, die ihn füttert.    

Hallo Karl,

Nun erfährt man im Internet, dass lügen enes RA quasi zu
seinem Mandat dazugehört und insoweit juristisch „abgesichert“
ist.

Na na na, das heisst nicht lügen, man nennt das vollen Mundes behaupten!

Dass jedoch ein präzise aufgeführter Sachverhalt eines
Kollegen dreist umgekehrt wird ist für V. nicht
nachvollziehbar und zu verstehen. Oder gehört solch eine
Vorgehensweise zum Lehrplan eines qualifizierten
Hochschulstudium der Rechte? 

Darum geht es schon lange nicht mehr, es wird behauptet was das Zeug hält, die meisten machen den Fehler und versuchen mit Erklärungen dagegen anzugehen, das ist aber falsch.

Besser ist es ebenso vollen Mundes zu behaupten, der Richter wird’s schon richten ist die Devise so manchen Winkeladvokats.

Gruß

BHShuber