Liebe/-r Experte/-in,
es geht hier um die Abwicklung bei einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluß, den ein RA über das Amtsgericht einreichte. Als Bankverbindung für die Zahlungen der Drittschuldner wurde das Bankkonto des RA angegeben.
Darf der RA nun die eingehenden Zahlungen einfach über einen Zeitraum von 6 Monaten „festhalten“, ohne das Geld an seinen Mandanten (Gläubiger) weiterzuleiten ? Hinzu kommt, dass der RA in keinster Weise auf entsprechende schriftliche Nachfragen und Überweisungsaufforderungen seiner Mandantschaft reagiert und auch keine Aufstellung über die Zahlungen der Drittschuldner vorlegt. Andererseits leitete der RA die Gebührenrechnungen der jeweiligen Gerichtsvollzieher, die eigentlich auf ihn ausgestellt waren, unverzüglich an seinen Mandanten weiter, der diese auch sofort bezahlte. Eine aktuelle Kostennote, die ihn zu einer etwaigen Verrechnung veranlassen könnte, steht ebenfalls nicht offen. Dem RA ist auch bekannt, dass der Mandant auf jeden Cent zum Lebensunterhalt angewiesen ist.
Würden Sie mir freundlicherweise bitte einen Weg aufzeigen, mit welchen rechtlichen Mitteln man gegen dieses Verhalten angehen kann, um schnellstens die gepfändeten Gelder zu erhalten ?
Herzlichen Dank im voraus für Ihre nette Hilfe !!
Was Rechtsfragen angeht, bin ich absoluter Laie.
Liebe/-r Experte/-in,
es geht hier um die Abwicklung bei einem Pfändungs- und
Überweisungsbeschluß, den ein RA über das Amtsgericht
einreichte. Als Bankverbindung für die Zahlungen der
Drittschuldner wurde das Bankkonto des RA angegeben.
Darf der RA nun die eingehenden Zahlungen einfach über einen
Zeitraum von 6 Monaten „festhalten“, ohne das Geld an seinen
Mandanten (Gläubiger) weiterzuleiten ? Hinzu kommt, dass der
RA in keinster Weise auf entsprechende schriftliche Nachfragen
und Überweisungsaufforderungen seiner Mandantschaft reagiert
und auch keine Aufstellung über die Zahlungen der
Drittschuldner vorlegt. Andererseits leitete der RA die
Gebührenrechnungen der jeweiligen Gerichtsvollzieher, die
eigentlich auf ihn ausgestellt waren, unverzüglich an seinen
Mandanten weiter, der diese auch sofort bezahlte. Eine
aktuelle Kostennote, die ihn zu einer etwaigen Verrechnung
veranlassen könnte, steht ebenfalls nicht offen. Dem RA ist
auch bekannt, dass der Mandant auf jeden Cent zum
Lebensunterhalt angewiesen ist.
Würden Sie mir freundlicherweise bitte einen Weg aufzeigen,
mit welchen rechtlichen Mitteln man gegen dieses Verhalten
angehen kann, um schnellstens die gepfändeten Gelder zu
erhalten ?
Herzlichen Dank im voraus für Ihre nette Hilfe !!
Hallo!
Da ist wohl was schief gelaufen. Ich bin keine Expertin in dieser Sache.
Sorry:frowning:
Danke für ihre Anfrage.
Leider kann ich ihnen nicht behilflich sein.
liebe Grüße
Hallo
Ich bin zwar auch kein Fachmann, aber ich habe vor einigen Jahren für eine private Schuldenberatung gearbeitet wo es üblich war dass der /die Schuldner an ein Treuhandkonto bezahlt haben die ersten 6 Monate die Kosten zur Tilgung des Schuldnerberaters und deren Gehilfen einbehalten wurde bevor der ursprüngliche Gläubiger Geld erhalten hat. Kein Rechtsanwalt arbeitet auf Erfolgsbasis und geht in der Regel nicht in Vorleistung. Ich weiß nicht was du oder der Mandant mit den Rechtsanwalt vereinbart hat oder mit den Kosten in Vorleistung gegangen ist oder dies von einer Rechtsschutzversicherung übernommen wurde? Der Rechtsanwalt hat ja einen Mandatenvertrag mit dir /den Mandantengemacht und hat ihm die Prozessvollmacht erteilt. Folgende Anwaltskosten fallen an
1.Verfahrensgebühr
2. Post-Telekommengelte
3. MwSt.
Kosten für den Mahnbescheid
Kosten für die Vollstreckung
Gerichtskosten
Eventuell. Zustellung durch den Gerichtsvollzieher
Zustellung an Drittschuldner ( Bank)
Hinzu kommen weitere Zinsen aus Verzug 5,12 % über den Basiszins und Kosten der Tätigkeit ( Verzugsschaden gem. Paragraf 280, 286 BGB
Auslagenpauschale wie Adressermittlung oder Bank des Schuldners.
Sollten diese Kosten bisher nicht bezahlt worden sein hat er das Recht die Pfändungsbeiträge bis zu 6 Monate ein zu behalten. Nur in dem Fall dass die bereits bezahlt wurden wäre es nicht legal wenn er das zurückhalten würde. In diesem Fall empfehle ich dir/den Mandanten beim Amtsgericht oder bei einem Anwalt bzw. Anwaltskammer dich beraten zu lassen. Solltest du/ der Mandant tatsächlich nicht genügend Geld zum Lebensunterhalt zur Verfügung stehen kannst DU /der Mandant einen Antrag beim Sozialamt auf Vorschuss der zu erwartenden Gelder beantragen oder eventuell vorübergehende Hilfe zum Lebensunterhalt. Ich hoffe ich konnte damit ein wenig helfen
Luciano
PS: etwas komisch ist das schon dass er auf kein Schreiben reagiert