Darf ein RA die Hälfte des Unfallgeldes einhalten?

Hallo,wir waren am 18.12.09 in einem Unfall verwickelt.Uns ist jemand mit einem Firmentransporter aufgefahren,wodurch die Stoßstange (hinten) und die Karosserie,durch den aufprall,ca.2-3 cm im Kofferraum reingedrückt wurde.Laut Gutachter liegt der Wiederbeschaffungswert bei 1000,-€ abzüglich den Restwert des Autos von 100,-€,somit verbleibt ein Restbetrag von 900,-€.Dadurch,daß mein Mann ein Prozeß gegen seine Bekannte,Ihr hatte Er vor 5 Jahren 6000,-€ geliehen,verloren und soll rund 1900,-€ für PKH,das Er nicht bekam,an dem RA S.zahlen.Die Rückzahlung sollte erst bis Februar aufgeschoben werden.Mein Mann hatte dem RA S.alles von dem Unfall ausgehändigt.Nachdem die Versicherung der Gegenseite den Betrag von 925,-€ an den RA S. überwiesen hatte,hat dieser von dem Reparaturgeld 465,64€ einbehalten,obwohl es abgesprochen das wir uns eine Rate überlegen und es Ihm mitteilen sollten.Jetzt wissen wir nicht wie das Auto repariert werden soll.Von einem mündlichen Kostenvoranschlag einer Werkstatt haben wir erfahren,daß es komplett mit Beschaffung der Stoßstange,die Karosserie rausziehen,abnehmen und montieren der Stoßstange zwischen 850,-€ und 1100,-€ kosten soll.Der RA S.hat aber nur 460,36€ überwiesen.Darf der RA S.das Geld für die Reparatur einfach einbehalten?

Hallo,
tut mir echt leid, kann hier nicht weiterhelfen.