Darf ein Rechtsanwalt eine demente Person gegen ihre eigenen Interessen vor Gericht vertreten?

Wäre es rechtmässig, wenn ein Rechtsanwalt das Mandat einer dementen Person annehmen würde? (Vorausgesetzt, dass die Demenz durch mehrere Gutachten nachgewiesen ist.)

Ich halte dies zumindest für moralisch sehr fragwürdig, bei einer Person, die extrem vergesslich ist, und nach einer Stunde nicht mehr weiß, dass sie einen Anwalt „beauftragt“ hat. In diesem Fall wäre es so, dass eine weitere Person die demente Person zum Anwalt gebracht hat. Diese dritte Person verfolgt eigene Interessen, die sie als die Interessen der dementen Person ausgibt.

Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass das legal ist. Kann jemand mir sagen, an welche Stelle man sich wenden könnte um so etwas zu melden?

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Kann jemand mir sagen, an welche Stelle man sich wenden könnte
um so etwas zu melden?

An den Betreuer der entsprechenden Person.

Dement meint nicht geschäftsunfähig. Insofern darf die Erkrankte auch Mandat anwaltlicher Vertetung erteilen.

Für den Fall einer amtlichen Betreuung mit Feststellung der Geschäftsunfähigkeit dürfte selbstverständlich auch der Betreuer oder Rechtspfleger des Vormundschaftsgerichts einen Anwalt mit Warnehmung der Interessen des Betreuten beauftragen.

G imager