Guten Tag,
darf ein Rechtsanwalt eine Rechnung erteilen auf Grund einer nicht beantworteten Frage nach fachlich qualifizierter Vertretungsmöglichkeit und -willen nachdem er das Mandat nicht erhalten hat?
Hallo,
danke für die Anfrage. Da ich Ihre Situation nicht vollständig kenne, kann ich Ihnen leider keine 100%-seriöse Antwort auf Ihr Problem geben.
Ehrlich gesagt verstehe ich nicht ganz: War der Anwalt tätig oder nicht?? Am besten, Sie wenden sich an die zuständige Anwaltskammer bei Streitigkeiten über eine Rechnung, wenn der Anwalt nicht verhandlungsbereit ist und Sie meinen, die Abrechnung sei nicht korrekt.
ALLGEMEINER HINWEIS
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass in diesem Forum keine kostenlose umfangreiche Rechtsberatung erfolgen kann. Die hier gegebenen Auskünfte sind deshalb lediglich überschlägig und ohne Kenntnis des genauen Sachverhaltes erteilt. Ein Beratungsvertrag zwischen Ihnen und mir kommt nicht zustande; eine Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit der Auskunft oder die Inhalte von Webhinweisen wird ausdrücklich nicht übernommen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit rate ich Ihnen dringend die Beratung eines® geeigneten Rechtsanwalts/Rechtsanwältin oder einer zur Rechtsberatung befugten Stelle (z.B. Mieterbund, Verbraucherzentrale, Schuldnerberatung, IHK, Berufsverband, Arbeitgeberverband) in Anspruch zu nehmen. Soweit Ihnen die notwendigen finanziellen Mittel hierzu fehlen, steht Ihnen ggfl. Beratungs- oder Prozesskostenhilfe zu. Nähere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen z.B. das zuständige Amtsgericht oder die Rechtsanwaltskammer in Ihrer Nähe.
Mit freundlichen Grüßen
VOLKER WEISE
Rechtsanwalt
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darf ein Rechtsanwalt eine Rechnung erteilen auf Grund einer
nicht beantworteten Frage nach fachlich qualifizierter
Vertretungsmöglichkeit und -willen nachdem er das Mandat nicht
erhalten hat?