Darf ein Rechtsanwalt einen Notar vertreten?

Es geht darum: darf ein Notar einen Rechtsanwalt, der nicht Notar ist, damit beauftragen, einen Grundstückskaufvertrag zu beurkunden? Wenn ja, warum ist dann überhaupt die notarielle Beglaubigung für einen Grundstückskaufvertrag vorgeschrieben? Wenn nein, ist der Kaufvertrag dann trotzdem rechtmäßig zustande gekommen? (Der KV ist schon vor 3 Jahren abgeschlossen worden).

Gruß,
Delia

jeder RA darf einen Notar vertreten, wenn es die Notariatskammer erlaubt hat. In der Regel erfolgt dies bei Abwesenheit, wenn der RA Notar werden will.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]