Es geht darum: darf ein Notar einen Rechtsanwalt, der nicht Notar ist, damit beauftragen, einen Grundstückskaufvertrag zu beurkunden? Wenn ja, warum ist dann überhaupt die notarielle Beglaubigung für einen Grundstückskaufvertrag vorgeschrieben? Wenn nein, ist der Kaufvertrag dann trotzdem rechtmäßig zustande gekommen? (Der KV ist schon vor 3 Jahren abgeschlossen worden).
Gruß,
Delia