… seinem Privat-PKW zum Einsatzort fahren?
Diskutiere gerade mit einem Bekannten, ob ich mit meinem privten PKW mit blaulicht auf dem Dach zum Einsatzort fahren darf.
Über Hilfe freue ich mich.
Lg Pierre
… seinem Privat-PKW zum Einsatzort fahren?
Diskutiere gerade mit einem Bekannten, ob ich mit meinem privten PKW mit blaulicht auf dem Dach zum Einsatzort fahren darf.
Über Hilfe freue ich mich.
Lg Pierre
Hallo,
so vertieft habe ich mich in das Thema noch nicht, aber vllt hilft das. Fahren sonst immer mit dem ELW aus!
LG
Christina
Hallo Pierre,
wenn du einen privat PKW hast, an dem eine öffentlich eingetragene Sondersignalanlage eingerichtet ist und die Leitstelle über dieses Fahrzeug bescheid weis, ist dies ohne Probleme möglich. Ansosnten ist das fahren mit nicht angemeldeter und nicht eingetragener Sondersingnalanlage im PKW bzw da dies kein Unfallhilfsfahrzeug ist, laut Stvo § 35 nicht erlaubt.
Gruß
Ben
P.S Ein Unfallhilfsfahrzeug ist ein jenes, welches bei Unfällen mit öffentlichen Verkehrsmitteln, hilfe leisten kann.
Hallo Pierre
Eigentlich eine kurze Antwort NEIN.
Anforderungen ein privates KFZ mit einer Sondersignalanlage ausrüsten zu dürfen sind sehr hoch,man muß schon in einer hohen Führungsposition sein um so eine Sondergenehmigung zu bekommen. Bei einen „normalen“ Rettungshundeführer dürfte das ausgeschlossen seien. Außerdem das Blaulicht alleine reicht nicht, nur Blaulicht zusammen mit Mehrklanghorn ( Martinhorn ) erlauben Sonderrechte. Blaulicht allein
ist wie ein gelbes Blinklicht nur ein Warnlicht.
Fahrzeuge der Staatlichen Organisationen ( Polizei, Zoll u.A. ) haben Hoheitsrechte alle anderen z.B. Rotes Kreuz haben Wegerecht, das ist eine juristische unterscheidung. Ich hoffe ich konnte helfen.
MfG Ernst
Hallo!
Diese Frage ist so ganz einfach und pauschal nicht zu beantworten.
Grundsätzlich muss nach meinem Wissen das Blaulicht (auch wenn es ein Stecklaulicht ist) in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein.
Weiter stellt sich die Frage, wer Dir den Auftrag gegeben hat. Letztlich entscheidet ja regelmäßig (zumindest bei der Anfahrt zum Einsatzort) der Disponent der Leitstelle, ob das Blaulicht und das Signal(Sonderrechte) eingeschaltet werden soll/darf.
Interessant ist weiter die Frage, wie Du in diesem Fall versichert bist. Wer zahlt, wenn am Privat-PKW ein Schaden z.B. durch einen Unfall entsteht. Das Risiko einen Verkehrsunfall bei einer Signalfahrt zu haben ist um das 8 - 10 Fache erhöht. Weiß Deine KFZ-Versicherung davon, dass mit dem Fahrzeug auch Einsatzfahrten stattfinden sollen?
Nach meinem Wissen bedarf das Führen bzw. der Einbau und die Benutzung des Blaulichts bzw. einer Signalanlage einer entsprechenden Behörde (Landratsamt). Bei der Beantragung wird mit Sicherheit auch eine Stellungnahme der Hilfsorganistaion eingeholt werden bzw. vorgelegt werden müssen. Wie machen es denn die übrigen Rettungshundeführer? Wie ist das Tier bei einer Einsatzfahrt gesichert? Genügt hier die „normale“ Sicherung?
Also ganz Pauschal und unter Betrachtung der von mir aufgestellten Überlegungen würde ich die Frage mit Nein beantworten.
Viele Grüße
Hallo Pierre,
also wenn ich mich Recht erinnere, fällt die Erlaubnis zur Nutzung von Sondersignal (Horn+Licht) in den Genehmigungsbereich der Innenministerien. Das wird unterschiedlich gehandhabt, d.h. in Bayern dürfen im Gegensatz zu Hessen auch „Notärzte“ des Ärztl. Bereitschaftsdienstes Blaulich nutzen. Aber es ist ein hoheitsrechtlicher Genehmigungsakt.
Auf Deine Frage angewendet hieße das für mich, dass Du Blaulicht + Horn verwenden darfst, wenn Du dafür eine Genehmigung hast und es Dir geboten erscheint. Auf den Unterschied zwischen Sonderrechten und Wegerechten müsste man hier nochmal gesondert eingehen.
Die Frage ist aber eher, wann ein Einsatz eines Rettungshundes die Gefährdung unbeteiligter (z.B. durch Inanspruchnahme von Wegerecht) rechtfertigt. Ich denke, dass ist niemals der Fall…
Also ich denke, die Antwort auf Deine Frage lautet „Nein“.
Hallo,
die Antwort ist ein klares nein!
Aufgrund der Gesetzeslage ist ein Blaulicht genehmigungspflichtig!
Es ist also nicht erlaubt es auf einem Privat-PKW (mit welcher Grundlage auch immer! Rettungshundefüher,…) zu montieren, geschweige denn zu verwenden!
Eine Ausnahme wäre es, wenn der PKW auf die jeweilige Organistation angemeldet ist und diese eine Berechtigung besitzt Blaulichter zu verwenden!
Ebenfalls ausgenommen ist der ärztliche Notdienst!
(Überall wo der Notarzt weit entfernt oder gar nicht vorhanden ist)
Ich hoffe ich konnte helfen
Lg Christian
Kann ich nicht beantworten - ist auch Rechtsfrage muss indirerkt gestellt werden
nein soweit ich weis (und ich bin im KatS und der ffw) dürfen nur registrierte einsatzfahrzeuge blaulicht besitzen (und die fahrer die entsprechende einweisung) du darfst im einsatz nichtmal zu schnell fahren ohne blaulicht.
also kurz gesagt mit deinem auto musst du dich auch im einsatz an die stvo halten.
(finde ich persöhnlich aber unpraktisch ^^)