Darf ein Richter einen Beteiligten an einem Verfahren "bewerten"?

Nehmen wir einmal an, A beschwert sich bei einer Behörde bzw. der nächst höheren Stelle über eine Entscheidung der Behörde. In diesem Zusammenhang werden in der Beschwerde-Begründung auch Bemerkungen über B gemacht. Diese Bemerkungen sind sehr bewertend und haben z.T. verleumnderischen Charakter, zumindest stellen die Bemerkungen B in ein schlechtes Licht, haben aber direkt nichts mit der Beschwerde zu tun.

An einer Stelle referenziert A nun dabei auch Richter C, der „zu dem Verhalten von B Auskunft geben könne“. Aus dem Zusammenhang ergibt sich, dass Richter C Auskunft über die fehlende Glaubwürdigkeit und B’s „seltsames“ Verhalten geben könne.

Richter C kennt B (sowie A) aus 2 Gerichtsterminen zu einem anderen Sachverhalt. Einer dieser Sachverhalte wird in o.g. Beschwerde erwähnt und vage beschrieben. Das Verhalten der Beteiligten dieser Gerichtstermine waren nicht Gegenstand der Termine, noch wurde dieses mündlich oder schriftlich zu irgendeinem Zeitpunkt verbalisiert oder dokumentiert. (zumindest nicht B gegenüber)

Ich frage mich nun, ob ein Richter (hier C) jemals eine solche Äusserung tätigen würde oder gar als Referenz für eine Person (hier für A über das Verhalten von B) herhalten würde. Würde ein Richter so etwas tun oder dem zustimmen? „Darf“ er das in seiner Rolle?
Wie würde oder könnte sich ein Richter verhalten, wenn er erfährt, dass er in einer solchen Art und Weise zitiert wird?

Ich hoffe, den Sachverhalt nun deutlicher gemacht zu haben und bedanke mich vorab für Antworten oder weitere Fragen.

nicht wirklich.
Es ist ,milde ausgedrückt, reichlich verwirrend.

Nein, hast du nicht.
Das versteht, außer dir, niemand.

hmm. blöd…

Ich versuche es nocheinmal anders… weniger Details.

Wir stellens uns vor, dass sich Person A in einem offiziellen Schreiben an eine Behörde über B äussert. Die Beschreibungen von B sind eigentlich nicht relevant für das Anliegen von A. B wird dabei von A nicht gerade gut beschrieben ; zur Untermauerung der Darstellung verwendet A auch als Referenz für das „seltsame“ oder „nicht glaubwürdige“ Verhalten von B die angebliche Aussage des Richters C. RIchter C könne bestätigen wie sich B verhalten würde.

Ist das so verständlicher? Fragt sonst bitte nach, wo ich euch verliere.

Ich frage mich nun eben, ob ein Richter jemals zustimmen würde, so eine Referenz abzugeben (selbst wenn er persönlich der Meinung wäre, was eigentlich nicht der Fall sein kann, denn B und Richter C kennen sich nur aus 2 sehr kurzen Gerichtsterminen, in denen das Verhalten von B nicht Gegenstand war)?

B könnte natürlich einfach naiv bei Richter C nachfragen. Aber mich interessiert, ob ein Richter soetwas überhaupt darf oder ob er nicht immer neutral bleiben muss.

Ok, ich versuche mich mal an einer Deutung.
Herr Müller macht eine Eingabe ans Ordnungsamt, weil Herr Schulze immer auf seinem Parkplatz parkt. In dieser Eingabe fallen zusätzlich noch ein paar hässliche Worte über Herrn Schulze, die mit dem Parkplatz nicht das geringste zu tun haben. Am Ende dieser Eingabe versteigert sich Herr Müller zu der Aussage, man müsse nur mal Richter Meier fragen, was für ein Idiot Herr Schulze ist. Schließlich hat Richter Meier schon zweimal mit Herrn Schulze zu tun gehabt und kann bezeugen, dass der Herr Schulze ein Blödmann ist.
Sollte dies der Sachverhalt sein, wird der Richter Meier vielleicht mal im Amt in einem Nebensatz beim Kaffee erwähnen, dass Herr Müller und Herr Schulze Blödmänner sind, aber nur aus der bloßen Erwähnung seines Namens erwächst m.E. keine Zeugnispflicht. Sollte sich Herr Müller bis zum Verwaltungsgericht durchklagen, kann er dann ja Richter Meier als AntileumundsZeugen benennen. Wobei ich mir nicht mal sicher bin, ob die vorherigen Verhandlungen in irgendeiner Form zur Sprache kommen dürfen.

Soon

Ich stelle mir mal gar nix vor mit A oder B oder C. Du beschreibst einfach das konkret bestehende Problem, nennst weder Namen noch Adressen. Dann müssen wir hier nicht weiter rätselraten.
LG
Amokoma1

Eben- und deshalb wird es auch von der Behörde nicht beachtet. Es lässt nur Schlüsse auf den A zu und kann (wird wohl auch) seine ganze Eingabe/Beschwerde oder was auch immer entwerten.

Ablage Querulant.

Was auch immer A über B anführt, es ist unwichtig. Und in keinem Fall würde überhaupt darauf eingegangen ob B ein „Scheißkerl“ ist und andere, womöglich auch ein Richter das belegen könnten.

Wozu auch ? B hat doch, nach deiner Darstellung nichts, aber auch gar nichts mit der Sache zw. A und der Behörde zu schaffen.
Warum man B überhaupt anführt weiß nur Du.

Und wenn B nichts mit der Sache zu tun hat, wie kann denn dann im einem folgenden Verwaltungsgerichtsverfahren doch die Aussage über B ins Spiel kommen.
Du glaubst doch nicht allen Ernstes, der von Dir benannte Zeuge „Richter C“ wird als Zeuge geladen und müsste aussagen, was er über B in Erfahrung gebracht hat oder auch nur geäußert hatte.

MfG
duck313

sorry, ich hatte angenommen, in einem „Rechts-Forum“ sollte ich Personen und die Geschichte entsprechend „verschlüsseln“.

Wenn es der Sache dient kann ich A und B durch „Vater“ und „Mutter“ von 2 Kindern, die in Scheidung leben ersetzen. Und „B“, also nennen wir ihn auch Vater, wird bei jeder Gelegenheit diskreditiert. Der Vater könnte das an sich zwar aushalten, sieht aber eine immer weiter fortschreitende Entfremdung seiner Kinder und ist sich sicher, dass alleine Vorgehen der Mutter die Kinder stark schädigt.

@DrSoon & @duck313

Danke. Ich lese aus euren Antworten, dass ihr beide mehr oder weniger sagt „Herrjee, lass A doch bellen“.
Da bin ich grundsätzlich ganz bei euch.
Allerdings geht es in der Sache um Kinder und A und B sind Eltern. A diskreditiert B bei jeder Gelegenheit. B ist das zwar egal, da es alles sehr weit hergeholt ist und A sich tatsächlich ganz alleine als Kandidat für die Ablage Querolant qualifiziert…
Das Problem ist eben, dass B Vater ist und das ganze Verhalten von A nicht ihm, sondern den Kindern schadet.
B sucht Wege, A zur Vernunft zu bringen.
Eine Idee wäre doch einfach RIchter C eine Kopie des Schriftstücks zu schicken - nur „zu Ihrer Information, hätte ich gefreut wenn Sie mir ihre Rückmeldung direkt gegeben hätten“ - das ganze in Kopie an A. Vielleicht ists A dann ja wenigstens peinlich…

Daher war meine Frage weniger, ob B gegen A in irgendeinerweise vorgehen sollte oder könnte, sondern in erster Linie, ob es sich bei einer solchen richtigen oder falschen Referenz in irgendeiner Weise rechtlich um eine Uebertretung handelt.

Dir geht es also um die Möglichkeiten, die ein Richter hat. Ob er rein rechtlich das von sich geben würde, was Deine quasi-Ex ihm unterjubelt, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Ich glaube aber, dass ein „normaler Richter“ solche Aussagen nicht von sich gibt. Die sind auf Unparteilichkeit und Hinterfragen jeder Behauptung ohne Beweis getrimmt.
Den Richter mit rein zu ziehen halte ich für keine kluge Idee. Weil Du damit dem bösen „Spiel“ Deiner Ex folgen würdest.
Mein Tipp:
Schreib Sie persönlich bzw. Ihren Rechtsanwalt an. Liste in dem Schreiben Alles auf, was Sie an „Verbreitung von Gerüchten“ bislang auf der Latte hatte, zu unterlassen.
Fordere ein, die Gegebenheiten sachlich in einem Antwortschreiben an Dich zu korrigieren und in Zukunft von solchen Aktionen Abstand zu nehmen.
Setz einen Termin für diese Zusicherung, nach dessen Verstreichen Du Klage wegen übler Nachrede und Verleumdung erheben wirst.
Na gut, ist etwas heavy.
Es gibt aber Menschen, die in schwierigen Situationen nur auf einen heftigen Schlag auf die verrannte Birne reagieen. Ich meine nicht vorrangig Dich.
LG
Amokoma1