Darf ein Sanitäter zuhause

… Notfallbehandlungen durchführen?

Hallo liebe Experten! Ich möchte meine Frage eben erklären: Jemand der ein wie auch immer gearteter Sanitäter (also zB. Sanitätshelfer, Rettungshelfer) ist möchte in seinem Haus (oder zB. in der eigenen Gesundheits/-Massagepraxis) anbieten Notfallpatienten erstzuversorgen und ggf. dann den notarzt übergeben. Er hat ne Liege und alles Equiptment welches er brauch und beherrscht.
Konkret: Der Sanitäter hängt an sein Haus ein Schild auf dem er Notfallbehandlung anbietet. Dann kommt ein Patient mit einer Verletzung oder akuten Erkrankung. Der Sanitäter beurteilt dann ob zB. ein Notarzt, ein Besuch beim Hausarzt/Krankenhaus notwendig ist oder nicht (Patient kriegt zB Pflaster oder Kühlbeutel und das was, wenn es keine bedrohliche / risikobehaftete Erkrankung ist) und führt die Erstversorgung durch. Er macht also genau das was er auch im Einsatz tut, nur das die Patienten zu ihm kommen (und das auch noch können) Darf er das auch gewerblich machen?

Dafür gibt es Hausärzte und Notfall Sprechstunden.

Ich bin mir nicht sicher ob ein sani das gewerblich machen darf.

Hi, ich möchte stark bezweifeln, dass er das darf. Im Gegenteil. Als Rettungssanitäter hat er einen Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber dürfte echt sauer sein, wenn er davon erfährt. Ein zweites Standbein zu eröffnen, darf er nur in Absprache mit dem Chef. Ich gehe davon aus, dass das nicht so ist, denn der Sani hätte dafür nie die Erlaubnis bekommen, weil es gesetzwidrig ist, denn der Rettungssanitäter gibt vor, etwas zu sein, was er nicht ist - er ist kein Arzt. Auch wenn er kein Geld nehmen sollte, steht es ihm nicht zu Diagnosen zu stellen, und ich fürchte, er weiß das. Sicher weiß der Sani, dass eine Schnittwunde am Finger vom Brotschneiden nicht lebensbedrohlich ist. Aber dass er eine richtige Anamnese vornehmen kann, spreche ich ihm ab. Fakt ist, dass er damit den Straftatbestand des Betruges erfüllt.
MfG Katja

ich kenne mich nicht genau aus, würde aber vermuten, dass er das gewerblich nicht darf, da er kein Arzt ist.

Ja, das hört sich alles ja recht plausibel an, aber: Die von mir o.g. Tätigkeit unterscheidet sich in keinster Weise von der konventionellen Tätigkeit des Sanitäters im Sanitätsdienst ( http://de.wikipedia.org/wiki/Sanit%C3%A4tswachdienst ): Hier steht der Sanitäter (oft in einer Hütte o.ä.)zB auf Sportveranstaltungen oder Stadtfesten mit seinem medizinischen Material und Liege bereit, und wenn ein Patient kommt übernimmt er die Erstversorgung, beurteilt die Schwere der Erkrankung und schickt den Patienten ggf. zum Arzt oder ruft ggf. den Notarzt, oder schickt ihn einfach nach Hause etc. Das ist genau das was der Saittäter auch machen will, nur zu Hause oder im Rahmen einer Massage/Wellness/GesundheitsPraxis.. das müsste er dann doch auch dürfen? Mich Interessiert nur der rechtliche Aspekt…

Notfallbehandlungen durchführen?

Hallo liebe Experten! Ich möchte meine Frage eben erklären:
Jemand der ein wie auch immer gearteter Sanitäter (also zB. Sanitätshelfer, Rettungshelfer) ist möchte in seinem Haus
(oder zB. in der eigenen Gesundheits/-Massagepraxis) anbieten
Notfallpatienten erstzuversorgen und ggf. dann den notarzt übergeben. Er hat ne Liege und alles Equiptment welches er brauch und beherrscht.
Konkret: Der Sanitäter hängt an sein Haus ein Schild auf dem er Notfallbehandlung anbietet. Dann kommt ein Patient mit
einer Verletzung oder akuten Erkrankung. Der Sanitäter beurteilt dann ob zB. ein Notarzt, ein Besuch beim Hausarzt/Krankenhaus notwendig ist oder nicht (Patient kriegt
zB Pflaster oder Kühlbeutel und das was, wenn es keine
bedrohliche / risikobehaftete Erkrankung ist) und führt die
Erstversorgung durch. Er macht also genau das was er auch im
Einsatz tut, nur das die Patienten zu ihm kommen (und das auch
noch können) Darf er das auch gewerblich machen?

Hallo,
zunächst wäre exakt die Kostenfrage genau zu klären, Krankenkasse, Versicherungen etc.
Dann, wer übernimmt für Fehleinschätzungen und deren Folgen und Folgesfolgen die Haftung ? Ein Sanitäts-Helfer ist anders als Sanitäter mit 10 jähriger Erfahrung oder Rettungsassistent mit 10 jähriger Erfahrung.
Genauso ist das auch mit Anwalts-Gehilfen, Anwalts-Sekretärin, oder Anwalt. Im Schadensfall, wer trägt welche Verantwortung - und darf diese tragen ?
Das sind m.E. massive rechtliche Grauzonen, die sogar Straftatsrelevant werden können, Vorsicht.

Ausserdem gilt der Grundsatz der Erste Hilfe-Leistung im Notfall - soll in einer Notlage auch noch ein Geschäft daraus gemacht werden ?
Wie würde ein Gericht urteilen ?

Tut mir leid, da bin ich überfragt.
Gruss
Hans-Jürgen Herzog

In seiner Tätigkeit ist er legitimiert, im privaten Bereich nicht. Es tut mir leid, wenn das in meiner ersten Mail nicht deutlich genug geworden ist. Aber letztlich muss der Sani selbst entscheiden, was er tut. Er muss nur bereit sein, die möglichen Konsequenzen zu tragen.
LG K.

Hallo,

ich würde Deine Frage mit einem klaren NEIN beantworten. Speziell auch unter dem Aspekt der gewerblichen Dienstleistung sehe ich das kritisch.
Du bräuchtest zunächst hierfür eine Genehmigung zur Ausübung dieses Gewerbes. Diese wird nach meiner Einschätzung schon allein deshalb nicht erteilt werden, weil die genannten Berufe zu den Hilfsberufen in der Heilkunde zählen und Dich nicht zur Ausübung der Heilkunde berechtigen.
Praktisch gedacht: Unterstellt man eine gewerbliche Ausübung der Tätigkeit, so muss auch bedacht werden, wer die Rechnung bezahlt bzw. für die Kosten der Versorgung und die Vorhaltung der Ausrüstung aufkommt. Der Patient? Dann müsste er vor der Behandlung wissen, welche Kosten auf ihn zukommen. Die Krankenkasse? Hierzu würde es einen Vertrag mit selbigen brauchen (wie z.B. bei Ärzten, Krankenhäusern, etc. üblich). Warum sollte die Krankenkasse dafür Geld ausgeben? Sie muss ja ggf. den angerufenen Rettungsdienst oder Notarzt oder Notfalldienst bezahlen.

WICHTIG: Ich beziehe mich bei meiner Antwort auf eine gewerblich ausgeübte Tätigkeit. Dies hat nichts mit Erster-Hilfe im Rahmen von Notfällen zu tun. Hier gelten bekanntlich andere (gesetzliche) Regelungen und weiter wird diese ja regelmäßig unentgeltlich ausgeübt.

Viele Grüße

Keine Ahnung, tut mir leid. Am besten mal beim Gesundheitsamt nachfragen.
Gruß Sunny

als …helfer wohl kaum

Hallo habe keine Ahnung.K.H.

Hallo,

Ich würde diesbezüglich Rücksprache mit der Gewerbebehörde halten. iChat kann mir aber nicht vorstellen, dass das möglich ist. Vermutlich hat auch die Ärztekammer was mitzureden.

Mit ziemlicher Sicherheit : NEIN.