Darf ein Sportstudio eine Umzugsbesch. verlangen?

Mein Sportstudio aktzeptiert meine Kündigung nicht. Ich bin aber 120 km weiter weggezogen! Die machen nicht nur bei mir Stress sondern das is die Masche von dem Besitzer das sie jetzt eine Ummeldebescheinigung verlangen! Ich würde sie ihnen ja schicken, aber ich sehe es nicht ein. Vielleicht weiß jemand Rat. Bin ich gesetzlich verpflichtet, diese Ummeldebescheinigung zu schicken!?

Wäre sehr dankbar

Moin,

ich nehme mal an, Du hast fristlos gekündigt?!..bei Umzug würde -so aus dem Stehgreif- eine Kündigung aus wichtigem Grund in Betracht kommen.
Diese Tatsache muß Dir der Studiobetreiber nicht unbedingt glauben, Du hast aber auch nicht die Pflicht, ihm das mittels einer Ummeldebescheinigung mitzuteilen.
Lediglich in einem Prozeß hättest Du die Beweislast, dass ein wichtiger Grund bestanden hat, dass Du etwaige Mitgliedsbeiträge nicht bezahlt hast.
Um dem Prozeß zu entgehen, kannst ihm auch gleich die Ummeldebescheinigung schicken :wink:
Am besten mit der kündigung immer gleich die Lastschriftschrifteinzugsermächtigung widerrufen, falls nicht schn geschehen und hilfsweise fristgerecht kündigen (was bei 130km Umzug aber eher nicht nötig ist)…

Wie immer: alle Angaben ohne Gewähr, für verbindliche Rechtsauskünfte fragen Sie bitte einen Rechtsanwalt!

)

Hoffe dennoch ein wenig geholfen haben zu können.

Für einen Vertrag zu kündigen gibt es die gesetzlichen Kündigungsfristen,die im Vertrag aufgeführt werden müssen.Normalerweise mmuss der Sportstudiobesitzer sich an diese Bedingungen halten. Bietet er jedoch schriftlich an, eine Ummeldebescheinigung zu bekommen, dann wäre man aus dem Vertarg raus, würde ich das machen. Wenn er jedoch die Kündigungsfrist einhalten möchte, kann es sein, dass noch Monatsbeiträge gezahlt werden müssen.
Gesetzlich gibt es keinerlei Verpflichtungen.

Ich hoffe, dass ich mit meinen Erfahrungen richtig
liege, für die Richtigkeit übernehme ich keine Haftung.

nein ich habe nicht fristlos gekündigt, sondern zum nächstmöglichen Termin!

hm…hättest du aber können :wink:

bei einer kündigung zum nächstmöglichen termin, also unter einhaltung der kündigungsfristen brauchst du keinen grund, also mußt du auch nicht die umzugsbescheinigung vorlegen…

nein es geht ja nur um die Ummeldebestätigung, ob ich sie abgeben muss oder die das verlangen können!

Danke schonmal…

wie ich im letzten post schon geschrieben habe, dass man es nicht muß bei einer „normalen“ fristgerechten kündigung…
Es sei denn, ihr habt im vertrag besondere fristen bei bei umzug vereinbart (was schwachsinnig wäre, da dir das gesetz in dem fall selber einen wichtigen grund liefern würde und die agb-kontrolle zu 99% diesem zusatz nicht standhalten würde, es sei denn, es trifft der 1%ige Fall der Individualabrede ein)…

Hallo Markus, ich habe über Google ein paar Sachen gefunden und kopiere sie hierein:

Eine Kopie der Umzugsmeldung wird von den Usern in dem von mir gefundenen Forum empfohlen, wie Du hier unter anderem lesen kannst. Ich hoffe, es ist für Dich hilfreich und nicht zuviel zu lesen. Am besten in Word kopieren und auf dem PC speichern.
Viel Erfolg bei der Angelegenheit.

Gruß Petra

Fristlose Kündigung
Eine fristlose außerordentliche Kündigung kann rechtens sein (Bundesgerichtshof, AZ.: XII ZR 55/95). Es muß allerdings ein triftiger Grund vorliegen, den man selbst nicht verantwortet, zum Beispiel eine lang andauernde Krankheit, Schwangerschaft, Umzug oder Einberufung zur Bundeswehr. Bei krankheitsbedingter Kündigung genügt in der Regel ein Attest des Hausarztes. Dies gilt auch, wenn im Vertrag eine Klausel unterschrieben wurde, die bestätigt „gesund und in körperlich guter Verfassung“ zu sein. Diese Formulierung ist nämlich unzulässig (Bundesgerichtshof, AZ.: IX ZR 214/88).

Im Falle eines Umzugs sollte dem Fitneß-Studio eine Kopie der Abmeldebescheinigung vorgelegt werden.

Das außerordentliche Kündigungsrecht kann man auch in Anspruch nehmen, wenn das Studio umzieht und dadurch ein längerer Anfahrtsweg und höhere Fahrtkosten entstehen, wenn es die Öffnungzeiten verkürzt oder bisherige Angebote (wie zum Beispiel eine Sauna) zurücknimmt.

Fitness-Studio: Krankheit und Umzug sind „Ausstiegsgründe“
Auch wenn das in den Geschäftsbedingungen von Fitness-Studios nicht vorgesehen ist, brauchen Vertragspartner den Monatsbeitrag vorübergehend oder gar nicht mehr zu bezahlen, wenn sie erkranken oder in eine andere Stadt umziehen. (Amtsgericht Bautzen, 1 C 178/97

Link: http://www.wdr.de/radio/wdr2/westzeit/gerichtsu

hier ist noch was…
Link: http://www.vz-nrw.de/SES78645873/doc387A

Ein Vertrag mit einem Fitnessstudio kann jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, wenn sich die Lebensumstände des Kunden gravierend geändert haben. Gravierende Änderungen sind unter anderem :

Umzug in eine andere Stadt ( Anreiseweg größer 2 Stunden )
längere, ernsthafte Erkrankung
Einberufung zur Bundeswehr
Schwangerschaft
Der Vertrag mit dem Fitnessstudio kann außerdem gekündigt werden, wenn :

das Studio in andere Räumlichkeiten zieht
wenn der Betreiber wechselt
Geänderte Arbeitszeiten im Beruf berechtigen nicht zur Kündigung des Vertrages mit dem Fittnessstudio. Siehe Amtsgericht München Az.: 211 C 33983/00.

Haben Sie im Voraus Beiträge gezahlt, können Sie diese zurückverlangen. Das heißt zum Beispiel, dass ein im Voraus gezahlter Jahresbeitrag zur Hälfte zurück gezahlt werden muss, wenn die Kündigung nach einem halben Jahr wirksam wird. Eine Vertragsklausel in der steht, dass eingezahlte Beiträge nicht zurückverlangt werden können ist unwirksam.
Achtung: Meistens steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass sich der Vertrag mit dem Fitnessstudio stillschweigend um 6 Monate verlängert, wenn nicht rechtzeitig vorher gekündigt wird. Diese Vertragsklausel wurde vom Bundesgerichtshof ausdrücklich für zulässig erklärt. Siehe Urteil vom 4.12.1996 Aktenzeichen: XII TR 193/95.

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