Darf ein Staatsanwalt/Richter wegen des

… Verachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, einen Strafbefehl ausstellen und diesen dann zuerst zur Führerscheinstelle des Beschuldigten senden? Der Beschuldigte bekommt den Strafbefehl als Förmliche Zustellung 3 Tage später. Ich denke die Führerscheinstelle darf doch nicht vor eingenommen sein. Es müßte doch zuerst ein Urteil abgewartet werden. Irre ich da.?
Zur Erklärung: Ich habe im Lkw geschlafen auf der Beifahrer Sitzbank. Um 2:30 Uhr wurde ich von der BP geweckt. Routinekontrolle,der Halter des Kfz ist nicht im Besitz eines FS. Der Halter bin ich. Der Fahrzeuführer hat aus Gründen der Enge auswärts geschlafen, indem er sich abholen ieß.
Ich habe mich geweigert den Namen des Fahrzeugführers zu nennen, weil ich dadurch Ärger bekommen hätte.
Ich mußte mich und auch meine Familie schützen.
Der Fahrzeugführer ist übrigens am gleichen Tag ca. 6:30 Uhr zurück gekommen und hat die Fahrt fortgesetzt.
Vielen Dank für die Antworten.

hallo,

grundsätzlich hat der staatsanwalt das recht und auch die pflicht, die führerscheinstelle von seinem verdacht zu informieren. darüber hinaus wird der staatsanwalt auch bei der führerscheinstelle anfragen müssen, ob denn der halter eine fahrerlaubnis hat, respektive, warum der halter keine fahrerlaubnis hat.
wenn nun der fahrzeughalter seinen fahrer nicht nennen will, dann wird zwangsläufig ein fahren ohne fahrerlaubnis angstrebt.
der einwand, dass der fahrzeughalter seinen fahrer schützen will, hat keinen bestand bei gericht. familiäre probleme anzuführen haben ebenfalls keinen bestand, weil ein staatsanwalt auch eine schweigepflicht hat.
mfg
mpu24

Hallo,

ich bin kein Rechtsanwalt und kann da keine rerchtsverbindliche Auskunft geben. Doch ich gehe davon aus, dass unsere Behörden so gut wie nichts machen, was nichts rechtens ist… Ich würde an deiner Stelle einen Anwalt einschalten.

Gruss Uwe
http://www.ferienfahrschule-franke.de

kann ich leider nicht helfen