Was das Stadtarchiv darf und was erlaubt ist und nicht. ist hier in Karlsruhe z.B. in einer Satzung festgelegt. Das Stadtarchiv legt die Satzung nicht selbst fest, sondern eine Satzung wird normalerweise über den Gemeinderat beschlossen.
Darüberhinaus gibts hier in Ba-Württ noch ein „Landesarchivgesetz“, eine Gemeindeordung und ein Kommunalabgabengesetz spielt auch noch rein.
Das Stadtarchiv hat erstmal den Auftrag, die Quellen und Publikationen zu schützen
und für die Nachwelt zu erhalten.
Und um dies zu schützen gibt es eben einige Vorsichtsmaßnahmen, daß nicht einfach jeder sich an dem Dokument „vergreifen“ darf - Zugang ist bei berechtigtem Interesse aber möglich.
Welches Interesse besteht ein Dokument im Internet zu veröffentlichen?
Hier wird dann wohl auch der Zweck hinterfragt werden und da man im Internet nicht verhindern kann. daß das Foto/Dokument mißbräuchlich verwendet wird, wird es wohl dafür keine Genehmigung geben.
Darf ein Stadtarchiv als Besitzer/Archivar eines Werkes, dessen Urheberrecht abgelaufen ist, einem Dritten (einem Nutzer des Archivs) die Vervielfältigung und Veröffentlichung des Werkes untersagen?
Beispiel: Ein Stadtarchiv möchte nicht, dass eine Ablichtung eines alten Dokuments (sagen wir mal von um 1700) gemacht wird und im Internet veröffentlich wird. Das Archiv hat aber meines Wissens den gesetzlichen Auftrag das Dokument zu archivieren und auf Verlangen vorzulegen. Gibt es eine rechtliche Grundlage auf der ein Archiv einem Archivnutzer das Ablichten des Werkes und die Veröffentlichung im Internet untersagen darf?
Darf ein städtisches Archiv in einer eigenen Satzung Gebühren festlegen, dafür dass ein Nutzer selbst das urheberrechtsfreie Werk fotografiert und im Internet veröffentlichen will?
Es gibt ja überall diese Benutzungsordnung. So lange es da drin steht, darf man es weder kopieren noch publizieren. Warum willst du es denn ins Internet stellen, wenn ich fragen darf?
Leider weiß ich nicht genau warum das so ist, ich konnte bis dato auch nichts genaues raus finde. Aber soweit ich weiß, muss man die Erlaubnis des Stadtarchives haben, um es überhaupt kopieren zu dürfen. Und dann hängt es natürlich auch vom Zustand des jeweiligen Dokuments ab. Sorry, dass ich dir da nicht weiter helfen kann.
Mich würde die rechtliche Grundlage für die Nutzungsordnungen interessieren. Nur weil jemand sich selbst etwas aufschreibt, heißt das ja nicht, dass es rechtlich richtig oder verbindlich ist.
Gemeint ist, wenn nicht das Dokument beschädigt werden könnte, sondern weil das Archiv generell keinen Bock auf das Thema Internet hat (quasi weil „Neuland“). Mein Wunsch geht in die Richtung, dass historisches Archivgut (wo Urheberrechte abgelaufen sind) möglichst jedermann öffentlich (als digitale Kopie im Internet) zur Verfügung stehen sollte und nicht in Archiven verborgen sein sollte, nur weil ein Archiv kein Interesse am Thema Internet hat.
ich denke mal das Archiv hat nicht "keinen Bock auf „Neuland“, sondern als Privatperson bist Du für so ein Vorhaben zuwenig „verläßlich“.
Es gibt durchaus Digitalisierungsprojekte, aber das ist ein Heidenaufwand und nicht billig - und bei Kommunen die nicht gerade nen prall gefüllten Stadtsäckel haben gibt es wohl andere Prioritäten.
Was soll denn digitalisiert werden? Alles oder nichts? Nur bestimmte Dokumente? Wer trifft die Auswahl? Wer finanziert es? Wo wird es bereitgestellt?
Im Archiv passiert nix ohne Katalogisierung und Verschlagwortung. Das muß dann genauso online gepflegt werden. Wer prüft evtl. die Rechte und stellt die Weiterverwendung sicher? Alles Du allein? Und die ganz einfache Frage: Was passiert, wenn Du als Initiator keinen Bock mehr am Projekt hast?
Auch wenn es nur digitale „Kopien“ sind, mit so einer Aktion kann man sich als Stadt auch blamieren. Da ist ein „Historischer Verein“ oder sowas in der Richtung schon eine ganz andere Hausnummer.
Dann wünsche ich viel Spaß dabei, ein solches Projekt anzuleiern, sich an einen Scanner oder Grazer Buchtisch zu stellen, Strukturdatenerfassung zu machen und so weiter. Für die nächsten 25 Jahre ist garantiert mit keiner Langeweile zu rechnen… Was den Auftrag des Archivs angeht, seine Bestände der Forschung zugänglich zu machen, so ist dieser durch Öffentlichkeit, Bereithaltung von Findmitteln und Vorlage der Materialien erfüllt. Für alles weitere gilt der Grundsatz „Take it or leave it“
Rechtliche Grundlage für die Benutzungsordnung ist die kommunale Selkbstverwaltung. Innerhalb ihrer Befugnisse darf eine Kommune Verordnungen und dergleichen erlassen. Falls man der Ansicht ist, diese und jene Bestimmung darin widerspreche geltenden Gesetzen oder sei verfassungwidrig, steht einem der Klageweg offen. Und zitieren wir mal aus dem württembergischen Landesarchivgesetz: "Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, hat nach Maßgabe der Benutzungsordnung das Recht, das Archivgut nach Ablauf der Sperrfristen zu nutzen, soweit sich aus Rechtsvorschriften oder Vereinbarungen mit derzeitigen oder früheren Eigentümern des Archivguts nichts anderes ergibt. " http://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/media.php/120/LArchG.pdf
Es ist gar nicht gemeint ein ganzes Archiv zu digitalisieren. Mir geht es lediglich um ein paar wenige Dokumente, dich ich auch selbst abfotografieren würde, anhand derer ich einen Bericht über die Stadthistorie schreiben möchte (und dann auf eine Webseite stellen will). Aber das Archiv möchte keine Veröffentlichung „Ihrer“ historischen Archivgüter im Internet, das ist mein Problem.