Darf ein Student eine Rechnung stellen?

Hallo zusammen,

mal angenommen, ein Student arbeitet ab und zu von zu Hause aus für einen Arbeitgeber (wenn Arbeit ansteht, die von zu Hause aus erledigt werden kann, wird sie dem Studenten zugeschickt). Was wäre, wenn der Arbeitgeber möchte, dass der Student bzgl der Bezahlung eine Rechnung stellt, in der nur steht, wie viel Geld für welche Tätigkeit überwiesen werden soll (keine Angaben zur Stundenanzahl oder zum Stundenlohn)?

  1. darf ein Student eine Rechnung stellen?
  2. wäre das Ganze auf diese Art überhaupt richtig/legal?
  3. wie stellt man korrekt eine Rechnung?
  4. muss der Student seine Tätigkeit anmelden? Wie würde das genau aussehen, da sich der Arbeitsaufwand und der Verdienst ja nach Bedarf richtet, so könnte es sein, dass auch mal in einem Monat gar nichts verdient wird. 

Vielen Dank und liebe Grüße
Sara999

Wenn hier öfter Rechnungen gestellt werden sollen,
dann handelt es sich offensichtlich um eine selbständge Tätigkeit;
die angemeldet werden muss (Gewerbe oder Freiberuflich).

In dem Zusammenhang wäre dann auch zu klären,
ob es sich eventuell um eine Scheinselbständigkeit handelt.

das wäre der Fall, wenn es nur einen Auftraggeber gibt, oder?
Wie könnte man das umgehen, welche Alternativen gibt es?

Servus,

das wäre der Fall, wenn es nur einen Auftraggeber gibt, oder?

nein, sondern wenn der Auftragnehmer weisungsgebunden (hinsichtlich Art, Ort und Zeit der Durchführung der Tätigkeit) arbeitet. Indizien sind auch, wenn ihm Material oder Hilfsmittel vom Auftraggeber gestellt werden.

Wie könnte man das umgehen, welche Alternativen gibt es?

Da ist nichts zu umgehen; eine Statusfeststellung durch die Rentenversicherung vor Aufnahme der Tätigkeit klärt die Lage. Außerdem ist Scheinselbständigkeit für den Auftragnehmer so gut wie kein Risiko, weder finanziell noch sonstwie. Für alles, was länger als drei Abrechnungszeiträume (Monate) zurückliegt, bekommt ausschließlich der Auftraggeber die dicke Rechnung, falls die Sache bei einer Sozialversicherungsprüfung anders beurteilt wird - von daher bin ich auch immer wieder ein bissel überrascht, wie scharf viele Auftraggeber auf scheinselbständige Beschäftigungsverhältnisse sind und wie sehr sie Statusfeststellungsverfahren scheuen, die nichts weiter kosten und von vornherein Klarheit schaffen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder