Hallo Frettchen!
Laut Oesterreichischem Tieraerztetarif (und so viel ich
weiss auch Deutschen Tarif), darf ein Tierarzt ein Tier
dann kostenlos behandeln, wenn er sich entweder von der
Mittellosigkeit des Besitzers ueberzeugt hat, oder es
sich um ein gefundenes Tier oder Wildtier handelt und
der Ueberbringer nicht der Besitzer ist und daher kein
Grund besteht ihm die Behandlung in Rechnung zu stellen.
Sollte der Besitzer spaeter gefunden werden ist die
Situation natuerlich schwierig, da der Besitzer ja
keinen Auftrag zur Behandlung erteilt hat.
„Weniger verlangen“ also Rabatt geben, darf der TA nur
innerhalb des in der GOT vorgesehenen Rahmen. Zum
Einkaufspreis abgeben darf er NICHT
(Wettbewerbsverstoss!), auch nicht an Tierheime. Soweit
der Gesetzestext, ob das mit der Realitaet
uebereinstimmt kann ich Dir nicht sagen.
Hilft Dir das weiter?
Lupus
Hallo an die Experten,
Darf ein Tierarzt Haustiere kostenlos behandeln? Diese
Frage
bezieht sich hauptsächlich auf Tiere in einem Tierheim,
wenn
das Heim knapp bei Kasse ist.
Oder darf der TA wenigstens weniger als in seiner
Liste(GOT)
vorgeschrieben verrechnen? Darf er außerdem Medikamente
zum
Einkaufspreis an das Tierheim weitergeben? Danke im
voraus für
alle Antworten.