Darf ein Tierarzt Haustiere kostenlos behandeln? Diese Frage bezieht sich hauptsächlich auf Tiere in einem Tierheim, wenn das Heim knapp bei Kasse ist.
Oder darf der TA wenigstens weniger als in seiner Liste(GOT) vorgeschrieben verrechnen? Darf er außerdem Medikamente zum Einkaufspreis an das Tierheim weitergeben? Danke im voraus für alle Antworten.
Laut Oesterreichischem Tieraerztetarif (und so viel ich
weiss auch Deutschen Tarif), darf ein Tierarzt ein Tier
dann kostenlos behandeln, wenn er sich entweder von der
Mittellosigkeit des Besitzers ueberzeugt hat, oder es
sich um ein gefundenes Tier oder Wildtier handelt und
der Ueberbringer nicht der Besitzer ist und daher kein
Grund besteht ihm die Behandlung in Rechnung zu stellen.
Sollte der Besitzer spaeter gefunden werden ist die
Situation natuerlich schwierig, da der Besitzer ja
keinen Auftrag zur Behandlung erteilt hat.
„Weniger verlangen“ also Rabatt geben, darf der TA nur
innerhalb des in der GOT vorgesehenen Rahmen. Zum
Einkaufspreis abgeben darf er NICHT
(Wettbewerbsverstoss!), auch nicht an Tierheime. Soweit
der Gesetzestext, ob das mit der Realitaet
uebereinstimmt kann ich Dir nicht sagen.
Hilft Dir das weiter?
Lupus
Hallo an die Experten,
Darf ein Tierarzt Haustiere kostenlos behandeln? Diese
Frage
bezieht sich hauptsächlich auf Tiere in einem Tierheim,
wenn
das Heim knapp bei Kasse ist.
Oder darf der TA wenigstens weniger als in seiner
Liste(GOT)
vorgeschrieben verrechnen? Darf er außerdem Medikamente
zum
Einkaufspreis an das Tierheim weitergeben? Danke im
leider kann ich die Fragen nicht beantworten, sie haben ja durchaus juristischen Hintergrund. Ich weiß nur, daß der Tierarzt Honorar nach GOT verlangen darf und daß er ggf. Ratenzahlungen vereinbaren kann. Aber das beantwortet die Fragen ja nicht.
Tut mir sehr leid; ich hoffe, daß andere Mitglieder von www. schlauer sind und wirklich weiterhelfen können.
Hallo,
hier der entsprechende Passus aus der GOT:
Gebühren
Tierärztliche Leistungen dürfen nur mit dem Ein- bis Dreifachen des jeweiligen Gebührensatzes berechnet werden. Innerhalb dieses Rahmens kann der Tierarzt den Multiplikationsfaktor nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles (z.B. erhöhter Schwierigkeitsgrad bei Operationen, örtliche Verhältnisse, nächtliche Einsätze) bestimmen. Über- und Unterschreitungen dieses Gebührenrahmens sind nur in begründeten Einzelfällen und nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zulässig.
mfg
Hallo an die Experten,
Darf ein Tierarzt Haustiere kostenlos behandeln? Diese Frage
bezieht sich hauptsächlich auf Tiere in einem Tierheim, wenn
das Heim knapp bei Kasse ist.
Oder darf der TA wenigstens weniger als in seiner Liste(GOT)
vorgeschrieben verrechnen? Darf er außerdem Medikamente zum
Einkaufspreis an das Tierheim weitergeben? Danke im voraus für
alle Antworten.
Darf ein Tierarzt Haustiere kostenlos behandeln? Diese Frage
bezieht sich hauptsächlich auf Tiere in einem Tierheim, wenn
das Heim knapp bei Kasse ist.
Oder darf der TA wenigstens weniger als in seiner Liste(GOT)
vorgeschrieben verrechnen? Darf er außerdem Medikamente zum
Einkaufspreis an das Tierheim weitergeben? Danke im voraus für
alle Antworten.