Guten Tag,
Ich habe folgende Frage.
Mein Arbeitgeber hat von meinen Lohn den pfändbaren Betrag schon abgerechnet.Und an die Gläubiger überwiesen.
Und jetzt das eigentlich ganz gut. ich würde normal 1700 € Netto bekommen
laut der Pfändungstabelle stehen mir 999€ zu.
Mein Arbeitgeber überweisst mir aber im Schnitt 1200€.
Er erklärt es mit der Schichtzulage und den Steuerfreibeträge.diese haben ja nix mit mein normalen Netto Lohn zutun.
Und nun meine Frage: Darf der Treuhänder diesen Betrag nochmal pfänden weil ich ja eigentlich mehr bekomme wie ich darf?
würde mich über antworten sehr freuen.
Hallo,
normalerweise ist ALLES pfändbar bis zu der von Dir genannten Grenze, die aus einer Tabelle ersichtlich ist. Nur ein Teil vom Weihnachtsgeld darf frei bleiben. Weiß aber auswendig die Grenzen nicht.
Wenn du Steuerfreibeträge auf der Steuerkarte hast, ist Dein Netto höher und somit auch der pfändbare Anteil. In der Praxis kannst du soviel Lohn/Gehalt bekommen wie du willst, es bleibt immer der gleiche Nettolohn.
Es gibt aber Pfändungstabellen, in denen man das genau ablesen kann. Du kannst den Betrag nur durch die zu unterhaltenden Personen mindern.–> Ehefrau, Kinder. Dabei können auch Kinder, für die nur Unterhalt gez. wird, mit gerechnet werden.
Moderne Lohn-Rechenprogramme wie z.B. DATEV machen das alles für den Chef richtig, so dass der richtige Betrag ermittelt wird.
Ob nun jemand nochmals bei Dir oder dem Chef nachfordern darf, geht ins Eingemachte. Würde ich mal juristisch abfragen. Denn Du hast ja Deinem Chef geglaubt. Allerdings kann auch bei anderen Fehlern in der Abrechnung 3 Monate rückwärts nachgefordert werden.
Hoffe, das hilft schon mal etwas weiter.
bei mir wird ja der Bruttolohn und meine Zulagen (erschwernis. nachtarbeit usw) seperat versteuert und verpfändet.