Ein Nachbarin läßt ihren Trockner der auf dem Balkon steht meistens abends laufen das heißt das Gerät ist um 22Uhr noch in Betrieb besonders an wochenenden
Hallo,
Ein Nachbarin läßt ihren Trockner der auf dem Balkon steht
meistens abends laufen das heißt das Gerät ist um 22Uhr noch
in Betrieb besonders an wochenenden
und entwickelt dabei Geräusche, welche in der Wohnung als Ruhe störender Lärm bezeichnet werden können?
Es kann schließlich auch nachts geduscht werden. Mein Trockner macht jedenfalls weniger „Lärm“ als das Duschen.
Grüße
Die Aufstellung eines Wäschetrockners auf dem Balkon entspricht nicht der vertragsgemäßen Nutzung der Wohnung! Soweit die Wohnung vom gleichen Vermieter wie die Ihre vermietet wird, können Sie unter Fristsetzung Abhilfe verlangen und ggfs. mit einer Kürzung der Miete wg. der Störung Ihres Wohlbefindens drohen! Der Vermieter wird dann entsprechend reagieren.
Die Aufstellung eines Wäschetrockners auf dem Balkon
entspricht nicht der vertragsgemäßen Nutzung der Wohnung!
Aha? Gibts für diese Meinung eine belastbare Quelle. Gerade im Mietrecht gibts ja durchaus die verschiedensten Urteile. Ich kenne jedoch nur verschiedene in Bezug auf das Wäsche aufhängen.
Soweit die Wohnung vom gleichen Vermieter wie die Ihre
vermietet wird, können Sie unter Fristsetzung Abhilfe
verlangen und ggfs. mit einer Kürzung der Miete wg. der
Störung Ihres Wohlbefindens drohen! Der Vermieter wird dann
entsprechend reagieren.
Wieso würde das nur funktionieren, wenn es sich um den gleichen Vermieter handelt?
Also nach meiner vollkommen unmaßgeblichen Meinung muss man wohl als Nachbar alles, was kein Ruhe störender Lärm oder keine unzumutbare ästhetische und/oder olfaktorische Belästigung wäre, hinnehmen. Woran würde man sich dann auch noch stören können?
Grüße