Hallo,
ein Unternehmen stellt für seine Mitarbeiter Dienstausweise aus und verlangt dafür diverse Unterlagen (wie z.B. pol. Führungszeugnis, Schufa-Eigenauskunft, Punktestand aus Flensburg), die z.T. kostenpflichtig sind.
Manche Mitarbeiter bekommen die Kosten vom Unternehmen erstattet, andere wiederum nicht. Keine Ahnung, nach welchen Modalitäten hier verfahren wird.
Darf ein Unternehmen seine Mitarbeiter so ungleich behandeln oder müssen alle Mitarbeiter gleich behandelt werden, also entweder bekommen alle die Kosten erstattet oder keiner.
Gibt es dazu Gerichgtsurteile?
Moin,
Hast du mal in der Personalabteilung nachgefragt, nach welchen Kriterien das gehandhabt wird?
Ulrich
Hallo,
der Arbeitgeber darf schon ungleich behandeln, wenn er dafür einen sachlichen Grund hat. Ob das im geschilderten Fall zutrifft, kann aufgrund der dürftigen Angaben kaum geprüft werden.
&Tschüß
Wolfgang
Soviel ich weiß, muss der Arbeitgeber diese Kosten in jedem Fall erstatten. Jedenfalls habe ich danach mal vor kurzem gegoogelt und eine Seite gefunden, auf der diese Auskunft stand, und die mir vertrauenswürdig vorkam.
Ansonsten dürfen die Mitarbeiter schon ungleich behandelt werden. Zum Beispiel dürfen sie für die gleiche Arbeit unterschiedlichen Lohn bekommen (solange damit keine Diskriminierung verknüpft ist).
Viele Grüße
Hi!
Mal unabhängig davon, dass mindestens 2 der von Dir genannten Dinge kein Arbeitgeber der Welt von mir erhalten würde, gilt allgemein der Grundsatz:
„[Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen!][1]“
Zur Ungleichbehandlung hat Wolfgang ja schon geantwortet.
VG
Guido
P.S. Bei einer Bewerbung kann das natürlich anders aussehen, da die Hebelwirkung als Bewerber eher eine kleine ist.
[1]: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__670.html