Es soll ein unabhängiger, gemeinnütziger Förderverein gegründet werden, der den Sportverein XYZ fördert. XYZ ist eine Abteilung des Vereins ABC, der die Namensrechte an XYZ hält. Der Förderverein möchte sich „Förderverein des XYZ“ nennen, ABC will aber nicht, dass XYZ im Namen des Fördervereins auftaucht. Darf XYZ das?
auch der name von vereinen ist über §§ 12, 1004 bgb geschützt. ob wirklich eine verletzung von § 12 bgb vorliegt, kann anhand des beispiels mit 3 buchstaben nicht beurteilt werden…
Nehmen wir an, der Verein, der gefördert werden soll, heißt „Musterstadt Falken“, der Förderverein möchte sich „Förderverein der Musterstadt Falken“ oder „Freunde der Musterstadt Falken“ nennen. Darf ihm dieser Name verweigert werden? Wie wäre es dann mit „Flakenfreunde“ oder „Freunde der Falken“?