Hallo.
Mal angenommen: Ein bundesweit tätiger Verband richtet eine JHV aus. für die Teilnahme müssen die Delegierten eine Gebühr im dreistelligen Bereich bezahlen. Davon werden Tagungsräume und Abendprogramm bezahlt. Ist das zulässig?
Die Mitglieder des Verbandes sind größere und kleinere Vereine, deren Delegierte die Gebühren nicht selten privat zahlen müssen, da die Vereinskasse das nicht hergibt.
Zahlt man für sowas nicht eigentlich seinen Mitgliedsbeitrag?
Seltsam, 1 Stunde hier und schon 2 Antworten.
Suspekt.
Inwiefern suspekt?
Und insbesondere: Inwiefern hilft dein Kommentar dem Ursprungsposter?
Bombadil
Hallo,
„Bundesweit tätiger Verband“ kann alles Mögliche sein. Was ist es genau, welcher Zweck wird verfolgt, wie finanziert sich der Verband, welche Ausgaben hat er?
Welche Gegenleistung erhält man für den dreistelligen Betrag? Ist diese angemessen?
Was spricht dagegen?
Wie sollte der Verband sonst seine Angelegenheiten - und dazu gehört auch die JHV - finanzieren?
Das sollte den Vereinen klar gewesen sein, als sie die Beitrittserklärung zu dem Verband abgegeben haben. Ist da irgendwas unklar?
Gruß
Jörg Zabel
Da die Anfrage fiktiv ist, kann ich jetzt schlecht schreiben, es handelt sich um den Deutschen Taubenzüchterverband. (Es handelt sich NICHT um den Deutschen Taubenzüchterverband.) Auch der Rest der Gegenfrage (Zweck, Einnahmen, Ausgaben) ist irrelevant.
Gegenleistung? Na, man sitzt im Plenum, hört dem Verlesen des Kassenberichtes zu, entlastet den Vorstand, der übliche Kram halt. Was man halt auf einer MV so macht.
Was spricht dagegen? Vielleicht, daß die JHV die einzige Möglichkeit der Mitglieder ist, zu beraten, zu beschließen, Verbandsarbeit zu leisten? Ich bin (beitragszahlendes) Mitglied und muß dafür bezahlen, daß ich meine Rechte als Mitglied wahrnehmen möchte? Wenn ich nicht zahle, darf ich nicht hinein und nicht abstimmen.
Ich wollte ja nur wissen, ob irgendein Paragraph im BGB dagegenspricht.
Hallo,
ein bundesweiter Verband, der Delegierte zur JHV sendet, ist sicher in Landes- oder Ortsverbände gegliedert.
Richtig?
Delegierte sind ja nur ein paar Auserwählte Leute aus den Landes- und Ortsverbänden.
Die Satzung, wofür und wie viel die die Delegierten an einer JHV selbst zu bezahlen haben, steht in der Satzung, die von allen Mitgliedern irgendwann mal abgenickt wurde.
Es ist Sache der Mitglieder, in ihren Orts- oder Landesorganisationen dagegen zu stimmen, wenn die Kosten für die Teilnahme an der JHV ausufern. Dann muss sich der Verband in der Ausgestaltung der JHV beschränken - oder die Mitgliedbeiträge erhöhen.
Wenn Du als einzelner Delegierter die Kosten als zu hoch empfindest, ist das Dein Problem.
Hallo,
Klar.
Find ich nicht.
Irgendeinen Zweck muss dieser Verein doch haben. Und um diesen Zweck zu erreichen braucht er sicher Geld. Das muss irgendwo herkommen, vom Himmel fällt sowas nicht. Auch nicht, wenn davon eine bundesweite Veranstaltung finanziert werden soll .
Weiter oben habe ich „Tagungsräume“ und „Abendprogramm“ gelesen. Sowas gibt’s üblicherweise nicht für lau.
Entweder die ganze Sache wird aus den Mitgliedsbeiträgen oder anderen Einnahmen (wenn es diese gibt) finanziert, oder es zahlen die, die an der Veranstaltung teilnehmen.
Dagegenspricht? Du solltest davon ausgehen, dass nicht „das zulässig ist, was ausdrücklich (vom Gesetz) erlaubt ist“, sondern „erstmal alles möglich ist, wenn es nicht ausdrücklich verboten ist“. Ich glaube nicht, dass das BGB solche Praktiken untersagt, warum auch?
Möglicherweise gibt die Vereinssatzung was her. ich halte es aber für unwahrscheinlich.
Gruß
Jörg Zabel