Darf ein Verein Rückwirkend Mitgliedsbeiträge

… einforden, obwohl die Mitglieschaft gekündigt worden ist?

Hallo zusammen,

ich war drei Jahre in einem Musikverein( Guggenmusik ) und dieser hatte von anfangan meine Kontodaten und Einzugsermächtigung.

In all den Jahren wurde nie ein Betrag abgezogen, obwohl ich die Vorstandschaft öfters drauf angesprochen habe.

Am Anfang vom Jahr haben sie dann 100 Euro ohne ankündigung abgebucht ( Jahresbeitrag 66 euro ).
Diese hab ich mir wiedergeholt. Fand ich ne absolute frechheit.

Anfang April hab ich dann meine Mitgliedschaft gekündigt und vor zwei Wochen einen Brief erhalten dass ich für mich 110 Euro Zahlen soll und Für meine Partnerin 160 euro.

Meine Frage ist: Dürfen nachträglich Beträge eingefordert werden, obwohl der Verein die Abbuchung selber immer versäumt hat?

Meine Frage ist: Dürfen nachträglich Beträge eingefordert
werden, obwohl der Verein die Abbuchung selber immer versäumt
hat?

Der Artikel wird ja eh gelöscht, aber bis dahin sei Dir dies auf den Weg gegeben:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html