Hallo,
ein Bekannter von mir wohnt in einem Mehrfamilienhaus. Dort war immer ein Sat-Spiegel auf dem Dach und alle konnten ‚gucken‘
Jetzt hat der Vermieter eine digitale Anlage daraus gemacht und alle sollen jetzt dafür bezahlen. Wer das nicht tut, dem klemmt er die Antenne ab.
Darf der das? Müssen die nicht Fernsehanschluß haben??
die Umstellung einer Empfangsanlage bedarf dann der Zustimmung der Mieter, wenn durch die Änderung Mehrkosten ausgelöst werden. Die Massnahme kann auch nicht als Modernisierung bewertet werden.
Gemäß der Vorgaben der Rechtssprechung muss mindestens die ARD, das ZDF und das regionale 3. Programm zu empfangen sein. Für in unserem Land lebende ausländische Mitbürger kann das Recht auch auf mindestens ein Programm des Heimatlandes bestehen, wenn zu erwarten ist, dass dieser Mitbürger später weder ins eine Heimat ausreist.
Gruss Günter
ein Bekannter von mir wohnt in einem Mehrfamilienhaus. Dort
war immer ein Sat-Spiegel auf dem Dach und alle konnten
‚gucken‘
Jetzt hat der Vermieter eine digitale Anlage daraus gemacht
und alle sollen jetzt dafür bezahlen. Wer das nicht tut, dem
klemmt er die Antenne ab.
Darf der das? Müssen die nicht Fernsehanschluß haben??
Aber wo steht geschrieben dass er kostenlos sein soll, muss,
wie auch immer???
Jetzt hat der Vermieter eine digitale Anlage daraus gemacht
und alle sollen jetzt dafür bezahlen. Wer das nicht tut, dem
klemmt er die Antenne ab.
Darf der das? Müssen die nicht Fernsehanschluß haben??
ich gehe mal davon aus, dass es sich um ein Empfangsgebiet für DVBT handelt. Da kann Mieter X sich einfach eine Zimmerantenne zulegen, einen DVBT-Decoder und selber kostenlos (nach der Investition, die aber nicht hoch sein sollte) gucken.
Noch eine Info: Wer einen (DVD- oder ähnlichen) Recorder hat, sollte evtl. gleich einen Zweifach-Decoder nehmen, unser Gerät (Sony) z.B. kann die DVBT-Signale nicht so durch das Gerät durchführen, wie das mit dem analogen Antennensignal ging.
Frage an Günter
Hallo Günter,
deine Antwort bewegt mich zu der Frage:
Wenn ein ausländischer Mitbürger mit 100 % Sicherheit nicht mehr in sein Land zurück geht.
Braucht dieser noch eine Satelitenschüssel, bzw. hat er Anspruch darauf?
Lieben Gruß
Plö