Darf ein Vermieter die Post des Mieters öffnen?

Guten Tag,
eine Frage. Ein Mieter ist in Urlaub und sein Briefkasten quillt über. Der Vermieter hebt die Post vom Boden auf und sieht Post aus der er schließt, dass Mieter viel im Versandhandel einkauft. Mieter ist mit Miete im Rückstand. Darf Vermieter die Post öffnen, um Beweise dafür zu sammeln, dass Mieter zahlen könnte wenn er weniger einkäuft?
Danke

Hallo,

Vermieter und Kleingartenvereinsvorsitzende besitzen im deutschen Recht eine Sonderstellung.

So ist es dem Vermieter gestattet die Post zu sammeln und zu öffnen. Er darf das Versandhaus über den Mietrückstand informieren und er darf sogar fordern, daß die bezahlte Ware an den Vermieter geliefert wird. Der Vermieter kann dann die Strapse von Beate Uhse weiterverkaufen oder selber anziehen.

Christian

PS: Artikel 10 Grundgesetz gilt für alle - auch für Vermieter

Hallo,

Vermieter und Kleingartenvereinsvorsitzende besitzen im
deutschen Recht eine Sonderstellung.

So ist es dem Vermieter gestattet die Post zu sammeln und zu
öffnen. Er darf das Versandhaus über den Mietrückstand
informieren und er darf sogar fordern, daß die bezahlte Ware
an den Vermieter geliefert wird. Der Vermieter kann dann die
Strapse von Beate Uhse weiterverkaufen oder selber anziehen.

Das ist ja krass. Ok. Aber heißt das etwa er kann auch wenn er Pakete annimmt für den MIeter die dann aufmachen? Dann wahscheinlich ja.
Danke. Das hat mir echt geholfen.

Christian

PS: Artikel 10 Grundgesetz gilt für alle - auch für Vermieter

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Glaub den Schei&% nicht!

Der hat dich gerade mal klassisch verarscht.

Wird bestimmt bald vom Mod gelöscht. Natürlich darf niemand die persönliche Post öffnen. Nicht der Vermieter, nicht die Mutter.

Der Mieter kann den Vermieter sogar deswegen anzeigen.
Experten werden vielleicht noch detaillierte Antworten geben, nachdem sie den Witzbold rund gemacht haben.

LG Jasmin

Hallo,

Der hat dich gerade mal klassisch verarscht.

klassisch war das Ganze schon, aber keine Verarschung, sondern Ironie; frühestens zu erkennen an dem „Kleingartenvereinsvorsitzenden“, spätestens aufgelöst durch das PS.

Andreas

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Ironie; frühestens zu erkennen an dem
„Kleingartenvereinsvorsitzenden“,

Ahja? Und du denkst Blondinen erkennen diese Ironie?
Die klassische Antwort kam dann auch gleich in return.

Nein, darf er nicht ! Ist strafbar.

Troll-Fragen dürfen trollig beantwortet werden.

Siehe auch das andere Posting des Neuzugangs im Rechtsbrett:
Also mal angenommen jemand will im Geschäft was zu essen probieren bevor er es kauft. Also er reißt die Packung auf und nimmt was raus und isst davon und findet dann es schmeckt nicht. Muss er das bezahlen? z.B. eine Packung Salami aus der eine Scheibe rausgenommen wurde?
Kann er vielleicht nur die gegessene 1 Scheibe zahlen?

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Glaub mir, die meint das im Ernst.
http://michelemiller.blogs.com/photos/uncategorized/…

Das Schlimme…
…an der Sache ist aber, das es WIRKLICH Vermieter gibt, die sich mit dieser oder ähnlicher Vorgehensweise komplett im Recht wähnen.

Und wenn sie dann auf einen unbedarften Mieter stoßen, kann es schon sein, daß dieser durch dieses konsequent-dreiste Verhalten eingeschüchtert ist und zweifelt, ob das nun wirklich Unrecht ist, was der Vermieter da begeht.

Gruß
Christian