Darf ein vermieter eine schwangere frau

… innerhalb von 3 tagen fristlos kündigen ?
darf der vermieter eine mündliche kündigungfrist von 3 tagen durchsetzen?

Hallo erstmal,

… innerhalb von 3 tagen fristlos kündigen ?

Na hier wäre zunächst mal spannend, was der Kündigungsgrund sein sollte. Geht es um eine normale Wohnung oder ist die Schwangere nur Untermieterin?

darf der vermieter eine mündliche kündigungfrist von 3 tagen durchsetzen?

Na jedenfalls bedarf die Kündigung nach § 568 BGB der Schriftform.

Grüße

Morgen,

davon abgesehen, dass das ein Thema fürs Mieterforum weiter unten wäre,
schau mal hier:
http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/ratgeber/mi…

Hallo!
Ein paar mehr Info’s dürften es schon sein!
Aber gehen wir mal davon aus, die Mieterin ist Hauptmieterin und es handelt sich nicht um ein gewerblich genutztes Objekt.

… innerhalb von 3 tagen fristlos kündigen ?

Wenn die gesetzlichen Bedingungen vorliegen, kann er sogar fristlos kündigen. Und fristlos heisst: sofort!

darf der vermieter eine mündliche kündigungfrist von 3 tagen
durchsetzen?

Wie soll er das denn machen? Die einzige Möglichkeit ist eine Räumungsklage. Selbst durchsetzen kann er da gar nichts. Und wie schon geschrieben: Die Kündigung muss Schriftlich erfolgen!

Gruß
Andreas

…ich würde sagen JA…wenn der Vermieter geschlagen , oder z.B. mit einer Waffe bedroht wurde…dann sind 3 Tage noch zu lang.
Allerdings kenn ich den Sachverhalt nicht.