Für Wohngemeinschaften existieren keine speziellen mietrechtlichen Regelungen. Wer einen WG-Mietvertrag abschließt, hat unter anderem die drei folgenden Alternativen zur Auswahl.
- Ein Hauptmieter, mehrere Untermieter
Ein Bewohner schließt direkt mit dem Vermieter den Vertrag ab und wird somit zum Hauptmieter. Der kann mit dem Einverständnis des Vermieters Untermietverträge mit weiteren Bewohnern abschließen. Sollte es zu einem Wechsel der Untermieter kommen, muss auch hier wieder das Einverständnis des Vermieters eingeholt werden. Diese Variante führt dazu, dass der Hauptmieter allein dafür verantwortlich ist, dass die Miete pünktlich überwiesen wird und die im Mietvertrag festgelegten Pflichten erledigt werden. Der Hauptmieter muss zwar diese Aufgaben erfüllen, besitzt jedoch auch ein vertraglich festgelegtes Wohnrecht. Wenn der Hauptmieter dann ausziehen will und den Vertrag kündigt, haben die Untermieter kein Recht darauf, in der Wohnung zu bleiben. Bevor dieser Fall jedoch eintrifft, kann bereits im Vorfeld die sogenannte Eintrittsklausel das weitere Vorgehen regeln: Im Hauptmietvertrag kann dann festgelegt legen, dass der Hauptmieter einen anderen WG-Bewohner als Hauptmieter ernennt.
- Alle Mieter sind Hauptmieter
Wenn alle WG-Bewohner dem Vermieter gegenüber gleichgestellt sein wollen, können im WG-Mietvertrag alle Bewohner als Hauptmieter eingetragen werden. Bei dieser Alternative sind alle dafür verantwortlich, die Pflichten des Mietvertrages zu erfüllen. Alle Bewohner haften demnach für die volle Mietsumme oder weiter entstehende Kosten. Im Kündigungsfall gibt es bei dieser Variante etwas zu beachten: Der Mietvertrag kann nur von allen Hauptmietern zusammen gekündigt werden. Möchte jedoch nur einer der Hauptmieter ausziehen, müsste rein theoretisch der Vertrag mit allen Mietern gekündigt und anschließend mit den restlichen Bewohnern neu abgeschlossen werden. Oft wird einfach eine Abänderungsvereinbarung mit dem Vermieter getroffen. Um diese vertraglichen Angelegenheiten zu vereinfachen, empfiehlt sich, bereits im Mietvertrag eine Nachfolgeklausel aufzunehmen, die den Auszug eines Mieters oder einen Bewohnerwechsel regelt.
- Jeder Bewohner ist eigenständiger Mieter
Bei dieser Alternative kann jeder Mieter mit dem Vermieter einen gesonderten Vertrag über sein Zimmer und die genutzten Räume abschließen. Alle Bewohner haben dieselben Rechte und Pflichten, jeder Mieter haftet nur für sich selbst. Die Mieter können kündigen, ohne dass sich für die anderen Bewohner etwas ändert. Jedoch gibt es bei dieser Alternative auch Nachteile: Der Vermieter kann die Zimmer auch ohne Einverständnis der Bewohner vergeben. Da im Vertrag festgelegt ist, wer welches Zimmer mietet, können die WG-Bewohner zudem nicht ohne weiteres die Zimmer tauschen. Beim Vermieter entsteht der Nachteil, dass sich der Verwaltungsaufwand durch die vielen Einzelverträge erheblich erhöht - Hauptgrund, warum nur wenige Mieter dieses Modell in Anspruch nehmen.
Also würde hier bei dem Mietvertrag, wie Sie ihn geschildert haben das gelten:
Hat jeder Bewohner einen separaten Mietvertrag, so haben die Bewohner untereinander keine vertraglichen Beziehungen. Etwaige Kündigungen spricht der Vermieter gegenüber den einzelnen Mietern aus. Er bestimmt auch, wer neu in die Wohnung einziehen kann. Jeder Schuldet nur seinen Anteil an der Gesamtmiete und haftet auch nur für die von ihm schuldhaft verursachten Schäden.
Dies widerspricht nun vollkommen den beiden ersten
Antworten… Kennt jmd. die exakte Rechtsgrundlage?