Darf ein Vermieter meinen Mitbewohner bestimmen?

Guten Tag.
Bei uns in der WG wird ein Zimmer frei. Nun möchte der Vermieter einen Bekannten dort einziehen lassen. Da niemand aus unserer WG diese Person kennt, sind wir sehr skeptisch. Auch würden wir nur ungerne einen Bekannten des Vermieters in unseren 4 Wänden haben.

Hat der Vermieter in einer solchen Situation „Hoheitsrecht“, oder kann man sich in irgendeiner Art dagegen wehren?

Vielen Dank im Vorraus.
Ritterduke

Hallo duke,

vornehm ausgedrückt - er kann Euch von der WG anheimstellen bzw. ganz ganz brav fragen, ob sein Bekannter bei Euch wohnen darf.
Es ist rechtlich die Sache des Mieters wen er sich mit in die Wohnung als Untermieter holt.
Es sei denn der V. stellt fest, dass irgend Jemand oder Etwas gegen die guten Sitten verstößt oder Gefahr von einem der Untermieter ausgeht.
Dann kann er ein Hausverbot aussprechen.

Wenn der Neue, was die Persönlichkeit angeht nicht passt, dann passt er eben nicht in Eure WG. Basta !

Moin!
Nein, in jheder WG ist normalerweise eine Mietvertrag mit einer oder mehreren Personen geschlossen worden. SYchriftlich oder mündlich. Aber Vertrag ist Vertrag.
Und mittels Vertrag sind diese Leute BESITZER der WG-Wohnung geworden und haben das Besitzrecht. Der VM dagegen ist „nur“ der Eigentümer und hat lediglich die Möglichkeit, Euch einen neuen Mietvertrag anzubieten. Und den kann man dankend ablehnen.
Der VM hat überhaupt keine Rechte, selbst oder andere Personen OHNE Eure Genehmigung in Eure Wognung einzulassen. Um dem entgegen zu wirken, können Sie auch gern ein neues Türschloß (auf eigene Kosten) einbauen.
Der VM darf nur unter ganz besonderen definierten Bedingungen, z.B. wenn „Gefahr in Verzug“ ist, in die Wohnung. Ansonsten muß er immer artig um Erlaubnis fragen, was man ihm z.B. aber nicht gestatten muß.
Und eine Aufnahme eines neuen Mitmieters bestimmt der/die Hauptmieter der WG.
Helfen wird Ihnen jeder Mieterverein, wozu ich raten würde.
Gruß
MK

Hallo,

das kommt auf den Mietvertrag an. Gibt es nur einen Vertrag, in dem alle WG - Bewohner eingetragen sind oder hat jeder einen Vertrag auf seinen Namen? Was steht im Mietvertrag zum Auszug bzw. Kündigung und Weitervermietung?

MfG P. Kunze

Jeder Mitbewohner hat einen eigenen Vertrag.

Kündigung läuft über 3monatige Kündigungsfrist, dann braucht man auch keinen Nachmieter suchen.

Gruß
Ritterduke

Hallo,

dann hat der Vermieter das Recht das freie Zimmer, an wen auch immer, wieder zu vermieten.

MfG P. Kunze

Dies widerspricht nun vollkommen den beiden ersten Antworten… Kennt jmd. die exakte Rechtsgrundlage?

Für Wohngemeinschaften existieren keine speziellen mietrechtlichen Regelungen. Wer einen WG-Mietvertrag abschließt, hat unter anderem die drei folgenden Alternativen zur Auswahl.

  1. Ein Hauptmieter, mehrere Untermieter

Ein Bewohner schließt direkt mit dem Vermieter den Vertrag ab und wird somit zum Hauptmieter. Der kann mit dem Einverständnis des Vermieters Untermietverträge mit weiteren Bewohnern abschließen. Sollte es zu einem Wechsel der Untermieter kommen, muss auch hier wieder das Einverständnis des Vermieters eingeholt werden. Diese Variante führt dazu, dass der Hauptmieter allein dafür verantwortlich ist, dass die Miete pünktlich überwiesen wird und die im Mietvertrag festgelegten Pflichten erledigt werden. Der Hauptmieter muss zwar diese Aufgaben erfüllen, besitzt jedoch auch ein vertraglich festgelegtes Wohnrecht. Wenn der Hauptmieter dann ausziehen will und den Vertrag kündigt, haben die Untermieter kein Recht darauf, in der Wohnung zu bleiben. Bevor dieser Fall jedoch eintrifft, kann bereits im Vorfeld die sogenannte Eintrittsklausel das weitere Vorgehen regeln: Im Hauptmietvertrag kann dann festgelegt legen, dass der Hauptmieter einen anderen WG-Bewohner als Hauptmieter ernennt.

  1. Alle Mieter sind Hauptmieter

Wenn alle WG-Bewohner dem Vermieter gegenüber gleichgestellt sein wollen, können im WG-Mietvertrag alle Bewohner als Hauptmieter eingetragen werden. Bei dieser Alternative sind alle dafür verantwortlich, die Pflichten des Mietvertrages zu erfüllen. Alle Bewohner haften demnach für die volle Mietsumme oder weiter entstehende Kosten. Im Kündigungsfall gibt es bei dieser Variante etwas zu beachten: Der Mietvertrag kann nur von allen Hauptmietern zusammen gekündigt werden. Möchte jedoch nur einer der Hauptmieter ausziehen, müsste rein theoretisch der Vertrag mit allen Mietern gekündigt und anschließend mit den restlichen Bewohnern neu abgeschlossen werden. Oft wird einfach eine Abänderungsvereinbarung mit dem Vermieter getroffen. Um diese vertraglichen Angelegenheiten zu vereinfachen, empfiehlt sich, bereits im Mietvertrag eine Nachfolgeklausel aufzunehmen, die den Auszug eines Mieters oder einen Bewohnerwechsel regelt.

  1. Jeder Bewohner ist eigenständiger Mieter

Bei dieser Alternative kann jeder Mieter mit dem Vermieter einen gesonderten Vertrag über sein Zimmer und die genutzten Räume abschließen. Alle Bewohner haben dieselben Rechte und Pflichten, jeder Mieter haftet nur für sich selbst. Die Mieter können kündigen, ohne dass sich für die anderen Bewohner etwas ändert. Jedoch gibt es bei dieser Alternative auch Nachteile: Der Vermieter kann die Zimmer auch ohne Einverständnis der Bewohner vergeben. Da im Vertrag festgelegt ist, wer welches Zimmer mietet, können die WG-Bewohner zudem nicht ohne weiteres die Zimmer tauschen. Beim Vermieter entsteht der Nachteil, dass sich der Verwaltungsaufwand durch die vielen Einzelverträge erheblich erhöht - Hauptgrund, warum nur wenige Mieter dieses Modell in Anspruch nehmen.

Also würde hier bei dem Mietvertrag, wie Sie ihn geschildert haben das gelten:

Hat jeder Bewohner einen separaten Mietvertrag, so haben die Bewohner untereinander keine vertraglichen Beziehungen. Etwaige Kündigungen spricht der Vermieter gegenüber den einzelnen Mietern aus. Er bestimmt auch, wer neu in die Wohnung einziehen kann. Jeder Schuldet nur seinen Anteil an der Gesamtmiete und haftet auch nur für die von ihm schuldhaft verursachten Schäden.

Dies widerspricht nun vollkommen den beiden ersten
Antworten… Kennt jmd. die exakte Rechtsgrundlage?

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Vielen Dank für die lange und ausführliche Antwort.
Nach dem Sachverhalt, wie Sie ihn schildern bleibt mir wohl nur übrig, freundschaftlich mit dem Vermieter zu sprechen. Denn eine fremde Person, die man vorher nicht casten kann + eine Bekannte des Vermieters möchte von uns natürlich niemand in seinen vier Wänden haben.

Nochmals vielen Dank für die sehr hilfreichen Antworten!
Lieben Gruß
Ritterduke

Hallo,
grundsätzlich kann ein Vermieter immer bestimmen, wer in seinen Wohnungen wohnt. Hier kann man nur durch ein Gespräch mit dem Vermieter die Sache klären.

Gruß
Udo

hallo,
eigendlich hat er nix zu sagen, aber was steht im Mietvertrag?

lisa

Gibt es für eure sehr hilfreichen Antworten auch Rechtsgrundlagen mit Paragraphen? Ich brauche so schnell wie möglich (am besten heute noch) diese gesetzlichen Richtlinien, da mir mein Vermieter sonst irgendjemanden in die Wohngemeinschaft reinsetzt.
Ich hoffe, ihr könnt mir schnell weiterhelfen.

Liebe Grüße,
Saskia