Ein Vermieter hat ohne Grund das Wasser abgestellt !
Was kann sofort getan werden ?
Danke für Eure schnelle und kurze Antwort !
Eine Rechtsanwalt ist bereits eingeschaltet !
Jedoch der kann auch kein Wasser von jetzt auf gleich zaubern !
Ein Vermieter hat ohne Grund das Wasser abgestellt !
Was kann sofort getan werden ?
Danke für Eure schnelle und kurze Antwort !
Eine Rechtsanwalt ist bereits eingeschaltet !
Jedoch der kann auch kein Wasser von jetzt auf gleich zaubern !
Hallo,
der Anwalt sollte wissen, was eine einstweilige Verfügung ist.
Und die bekommt man üblicherweise binnen zwei Werktagen hin.
Grüße
Lumpi
Liebe/r Unwissend40,
Warum sollte der VM ohne Grund das Wasser abstellen?
Eine Unterbrechung der Versorgungsleistung Wasser, bei der er ja in Vorleistung tritt, kommt nur in Betracht, wenn das Mietverhältnis unstreitig beendet ist.
Das wäre auch dann der Fall, wenn wegen Zahlungsrückständen fristlos gekündigt wurde. Selbst eine damit erzwungene Notlage der Mieter und ihrer Kinder wäre nicht vom Vermieter zu tragen, da nicht er, sondern entsprechende Stellen soziale Hilfen zu gewähren haben.
Selbst wenn eine einstweilige Verfügung greifen sollte: spätestens mit Einstellung seiner Zahlungen an das Wasserwerk würden die eine Sperre vornehmen - nach deren AGB rechtswirksam.
Die schnellste und kostengünstigte Lösung des Problems: Gespräch suchen, Zahlungen leisten, Wasser läuft noch heute.
Wäre die Aktion des VM jedoch Ausdruck seiner Verärgerung über nächtliches Duschen oder Dauerbelagerung der Waschküche, wäre er in seine Schranken zu verweisen, keine Frage.
G imager
Guten Tag,
wir haben das Problem gelöscht und zwar wie folgt:
Vorteil der einstweiligen Verfügung hier:
Sollte er nochmals Mietevertragswidrige Handlungen vornehmen so droht ihm Zwangsgeld in Höhe von 5000,-Euro oder Ersatzweise Haft !
Sieg auf ganzer Linie, hier sofortige Unterzeichnung seitens des Amtsrichters ohne vorherige mündliche Verhandlung aufgrund der Dringlichkeit der Sache !
Lediglich die Zustellgebühr für die einstweilige Verfügung werden wir tragen !
Der Vorgang zur Erstellung der Verfügung dauerte ca. 1 Stunde und Zustellung ca. 1 Stunde !
Hallo !
Schön für Euch,dann könnt ihr ja wieder warm baden und duschen.
Das war ja auch lebensnotwendig,deshalb gabs auch die Eilverfügung,wegen „Gefahr im Verzug“ !
Zustellung innerhalb einer Stunde ist wirklich rekordverdächtig.
Gerichtsvollzieher vom Notdienst erfragen ,benachrichtigen,die dringende Zustellung fordern,der springt ins Auto,fährt zum Gericht und holt die Verfügung ab, rast durch die Stadt(oder ist ein ländlicher Bezirk?) und stellt noch innerhalb der 1 Stunde das Schreiben zu.
VM liest,erschrickt,erholt sich von dem Schreck und eilt in den Heizungskeller und dreht den Hahn wieder auf.
Wie gesagt alles in 1 Stunde,also neuer Rekord !
Das eigentlich interessante,warum der böse VM das Warmwasser gesperrt hatte,wird uns hier im Forum leider verschwiegen. Schade !
MfG
duck313
Guten Tag,
geltendendes Recht sollte auch sofort umsetztbar sein. Es wundert einen schon ab und zu, wozu Verwaltungsbehörden in der Lage sein können.
Das hat mit Rekorden nichts zu tun.
Auch auf dem Land gilt noch immer die deutsche Rechtsordnung!
Fazit: Ja das war hier eine Rekordzustellung einer Einstweiligen Verfügung aber ich möchte hier nicht explizit auf die Umstände dieser Rekordzustellung eingehen. Nur soviel: Alles hat zusammengepasst !
Rechtsanwalt
Antragsstellung beim Amtsgericht
Bearbeitung
Unterzeichnung eines zuständigen Richters
Ausfertigung der Urkunde
Weiterleitung der Urkunde an den Vollstrecker (GV)
Zustellung der Urkunde an den VM
Umsetzung
Weltrekord !
Mit freundlichen Grüssen