Darf ein Vermieter ohne meine Erlaubnis meine Satelliten Schüssel anbringen?

Hallo, folgendes Problem :Meine Mutter wohnt in einem Mehrfamilienhaus in dem jeder eine eigene Satelliten Schüssel hat. Eine Hauseigene gibt es nicht. Seit 28 Jahren war die Schüssel an einer Stange befestigt und stand im Garten an einer vom Vermieter erlaubten Stelle. An die Hauswand sollte sie nicht. Nun hat die Tochter das Haus übernommen und besagte Schüssel einfach an die Wand anbringen lassen und meiner Mutter die Rechnung zukommen lassen. Ohne vorher zu fragen. Vermieterin hat auch Kenntnis darüber das Mutter bald in einer Betreutes Wohnen zieht. Kann man hier gegen was machen?

Wer den Handwerker bestellt, der zahlt die Rechnung. Es sei denn, die Vermieterin hat vorher die Einwilligung Deiner Mutter eingeholt.

LG Mannema

Nein, sie hat keine Einwilligung geholt. Und auch nicht darüber Aufgeklärt was im falle des Auszug ist.

Bevor man die große Welle macht, sollte man erst einmal sicherstellen, daß es zu der Geschichte keine Vorgeschichte gibt - also bspw. einen in irgendeiner Ecke abgelegten oder gar weggeworfenen Brief. Dafür, daß die Dame demnächst in ein betreutes Wohnen kommt, wird es ja einen Grund geben und in aller Regel neigen Personen hohen Alters bzw. einer gewissen Pflegebedürftigkeit nicht zu Höchstleistungen in Sachen Korrespondenz, Ablage oder Selbständigkeit in Rechtsangelegenheiten.

Also: erst einmal die Vermieterin anrufen und fragen, ob sie dazu mal etwas an ihre Mieterin geschickt hat. Dann kann man immer noch überlegen, ob man anderweitige Schritte einleitet.

Gruß
C.

Vermieterin hat vorher kurz geäußert das sie den Wunsch habe die Schüssel an die Wand zu bringen. Es gäbe aber noch einen Kostenvoranschlag. Statt dessen kam die Rechnung. Es erfolgte auch keine Aufklärung was im Falle des Auszug zu tun ist. Diese Vermieterin schickt keine Briefe sondern erwähnt alles nebenbei.

Antenne gehört der Mutter.
Und folglich muss sie bei Auszug wieder weg auf deine(Mutters) Kosten oder man fragt den Vermieter ob die dran bleiben darf und an einen neuen Mieter übergeht (kostenfrei).
Für dich ist die Antenne wertlos, Du brauchst sie nicht, Mutter braucht sie nicht.

Zur Berechnung der Antennenmontage vom Garten an die Hauswand.
Grundsätzlich hätte dazu eine Vereinbarung mit der Mutter gehört.
Allerdings hat der Vermieter schon im guten Glauben gehandelt und das Einverständnis der Mutter stillschweigend vorausgesetzt, denn sie wird weiterhin TV gucken wollen.
Und Vermieter darf grundsätzlich verlangen, Antenne soll aus dem Garten weg. Dann hätte es für Mutter 2 Möglichkeiten gegeben.
Auf Antenne verzichten oder die Neumontage bezahlen.

MfG
duck313

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Richtig! Es hat aber nur die Wunsch äusserung gegeben und den Hinweis auf einen Kostenvoranschlag, der aber nie kam. Ausserdem sind der Vermieterin die Gesundheitlichen Einschränkungen bekannt.

Hallo, wie schon ein Kollege sagte: Wer die Musik bestellt, zahlt auch!"

Wenn Sie euch weder einen KV noch ihr Vorhaben (schriftlich) angekündigt hat, dann hätte weder Sie noch der Monteur die Schüssel anfassen und versetzen dürfen, denn IHR seid der Eigentümer!

Wieviel hat das denn gekostet?

Ihr könnt ja auch mal die Firma fragen, ob sie jemals einen KV ausgestellt hat.

Habt ihr mit dem früheren Eigentümer vielleicht eine schriftliche Vereinbarung?

Grüße Bernd

Eben, das ist der Knackpunkt. Wenn nich,t kann man den ehemaligen VM dazu noch befragen und eine Stellungnahme verlangen?

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Es handelt sich um 50€ und das ist keine kleine Summe wenn man wenig hat. Die neue Vermieterin ist die Tochter des Alten. Genauso unfähig. Kleines Beispiel, in dem Haus wohnen 5 Parteien mit unterschiedlicher Personen Zahl. Im ganzen Haus nur Eine Wasseruhr. Angeblich konnte der Alte Vermieter genau den pro Kopf Verbrauch ausrechnen. Einen schriftlichen Auftrag gibt es wohl nicht. Allerdings befinden wir uns in einem Dorf. Da kennt jeder jeden. Der Händler der es ausgeführt hat sah nur das Geld. Ich habe nun die Vermieterin angeschrieben und um Aufklärung gebeten. Aktuell verlangt sie die Entfernung der Stange an der die Schüssel war, sie würde sonst Schrott Händler beauftragen und an ihn verkaufen. Ausserdem hätten bei Auszug die Halterung und das Kabel dort zu bleiben!! Soll aber von Mieterin bezahlt werden!!!

Dann zahlt halt nicht.
und mit der Gesundheit hat es ja erst mal wenig zu tun, oder war der Vermieterin bekannt Mutter kann gar nicht mehr fernsehen und/oder zieht sowieso demnächst aus und braucht deshalb die Antenne gar nicht mehr?

Wenn Du so sicher bist, dann zahle doch einfach nicht die 50 € ( eigentlich ein absolut lächerliche Summe, jeder Schwarzarbeiter hätte mehr verlangt),vermutlich ist es auch deswegen nicht fachgerecht angebracht/angeschlossen)
Aber das soll nicht meine Sorge sein !

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Selbstverständlich kann er das. Weil es gesetzlich so vorgesehen ist, die Wasserkosten genau so aufzuteilen: pro Kopf. Was mit Unfähigkeit genau gar nichts zu tun hat.

Dass bei Wasseruhr für jede Wohnung auch jeder selber die Grundgeühr zu zahlen hat ist Dir vermutlich nicht bekannt?

Und selbstverständlich hat beim Auszug die Halterung der Schüssel an der Wand zu bleiben, genauso wie das Kabel. Mit fester Montage geht das Eigentum an diesen Teilen auf den Hauseigentümer über.

Genauso muss die Stange entfernt werden, der Garten gehört schließlich nicht einem Mieter alleine, oder?

Nicht immer nur meckern, erst mal informieren…
Gruß
anf

Um welche Zeiträume geht es eigentlich?
Wenn der Umzug Deiner Mutter noch dieses Jahr erfolgt, ist das doch nur Auftakt großer Scherereien, die vielleicht ausschließlich in der Übernahme durch die Tocher begründet sind. Weiss sie, dass die Schüssel Euch gehört?

Je nach Verhältnis zwischen Vater und Tocher kann dieser vielleicht vermitteln (oder genau nicht!).

Sprich mit der Tochter, frage sie, wie sie sich das vorstellt, warum sie die Schüssel hat umsetzen lassen und sprecht schonmal die Modalitäten für den Auszug ab. Wenn es da keine Einigung gibt, dann bleibt Dir kaum etwas anderes als alle Schäden und Zustände akribisch zu protokollieren, ggf. alte Briefe und Vereinbarungen schonmal zu sichten und möglichst wenig Blut zu vergießen.

Wie schon gesagt, die 50€ sind Peanuts, sowohl in Relation zu dem was kommt, als auch für die Arbeit, eine Schüssel auszurichten und zu montieren.

Danke für die zahlreichen Antworten!

Bist Du sicher? Wenn Kabel und Halter vorher Eigentum der Mieterin waren, dann würde es mich wundern, wenn dies durch einseitig und nicht abgesprochene Verlegung des Vermietiers möglich ist.

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Ja.
Aber beachte bitte die Einschränkung ‚FESTE Verlegung‘.
Btw., dass die 10m Kabel gebraucht und veraltet ziemlich genau gar keinen Wert haben sollte man vor jedem Streit auch noch bedenken.
Gruß
anf

Für 50€? Kein Wunder, dass da nichts kam. Der kostet doch mehr als die ganze Arbeit!
Und was das mit irgendwelchen gesundheitlichen Einschränkungen zu tun haben könnte solltest Du vielleicht mal erklären.
Gruß
anf

Hallo.

Die Montage der Schüssel im Garten an einer Stange erfolgte mit Einverständnis des damaligen Vermieters, setze ich mal voraus.
Der neue Vermieter möchte das nun nicht mehr - SEIN Problem.

Die fachgerechte Montage an einer Hauswand stellt aber meiner Meinung nach eine Modernisierung dar.
Diese darf mit 11% der Kosten (also 5,50€, das sind 46 Cent monatlich) auf die Miete umgelegt werden.
Das Eigentum an der Schüssel bleibt bei der Mieterin, wenn mit dem Vermieter nichts anderes vereinbart war.

Danke für die Antworten!