Darf ein Vermieter zum Putzen zwingen? Spanien

Hallo!

Ich habe ein Problem mit meinem Vermieter in Valencia. Vor wenigen Tagen ist einer der zwei anderen Mitbewohnern ausgezogen und weil die Wohnung nicht dem Sauberkeitsideal des Vermieters entsprach, musste der Mitbewohner 50€ für „servicios de limpieza“ (=Reinigungsservice) bezahlen. Dies ist vertraglich festgelegt. Allerdings verlangt der Vermieter jetzt von mir und der zweiten Mitbewohnerin, dass wir den Großteil der Wohnung putzen, obwohl er die 50€ bekommen hat. Den anderen Teil der Wohnung will seine Schwester säubern.

Das finde ich schon Frechheit genug, da man mit 50€ eine Putzfrau für 3-4 Stunden bezahlen kann und seine Schwester wird für die paar Sachen, die sie putzen wird, maximal eine halbe Stunde brauchen.

Der Vermieter verlangt jetzt außerdem von uns, dass wir die Wohnung zu jeder Zeit komplett sauber und aufgeräumt haben müssen, weil er sie ja Interessenten zeigen möchte. Er droht uns, dass er, wenn wir das nicht tun, Geld von der Kaution abziehen wird, um sie reinigen zu lassen. Davon steht aber kein Wort im Vertrag.

Aber die Sache, die ich aber am dreistesten finde, ist die, dass er auch verlangt, dass mein eigenes Zimmer hier aufgeräumt sein muss, weil er es Interessenten zeigen möchte, da ich in zwei Wochen hier ausziehe. Mein Zimmer ist sowieso aufgeräumt, aber ich will keine Fremden in meinem Zimmer haben und ich denke, es ist nicht rechtens, dass er mir sowas vorschreibt, während ich hier noch wohne und die Miete bezahle.

-Kann er von uns verlangen, die Wohnung zu putzen, obwohl er bereits 50€ dafür genommen hat?
-Kann er uns zwingen, die Wohnung zu jeder Zeit sauber zu halten, obwohl wir hier noch leben?
-Hat seine Drohung, Geld von der Kaution zu nehmen, um putzen zu lassen, Hand und Fuß?
-Und darf er auch mir vorschreiben, wie mein Zimmer auszusehen hat und Fremde reinlassen, während ich hier noch wohne?

Vielen Dank fürs Lesen und noch mehr Dank für eventuelle Antworten… :smile:

MfG, Sonja

Hallo,

das geht leider ueber das allgemeine Wissen hinaus; da ist ein spanischer Anwalt fuer Mietrecht gefragt.

ASorry

Gruss
Harry

Hallo Harry,
mir würde auch schon weiterhelfen, wie diese Situation in Deutschland aussehen würde. Und mich interessiert, was andere Leute darüber denken… vielleicht übertreibe ich auch nur und steiger mich da in etwas rein.

MfG, Sonja

Hallo Sonana,

ich bin kein Anwalt, aber da wir selber eine Wohnung an Studenten vermieten kenne ich mich etwas aus.
Grundsätzlich hat eigentlich der Mieter in Spanien die Hosen an, was leider auch häufig von den Mietern missbraucht wird.
Einen Betrag bei Auszug für Reinigung einzubehalten ist durchaus üblich, allerdings kann er dann von Euch nicht verlangen die Wohnung trotzdem zu putzen. Natürlich muss er potentiellen Nachmietern die Wohnung zeigen können, allerdings darf er das nicht unangemeldet bzw. während Eurer Abwesenheit machen. Solange Euer Mietvetrag auf die Wohnung oder auf ein einzelnes Zimmer läuft, darf er die Wohnung bzw. das Zimmer nicht an eine andere Person vermieten.
Das Problem ist wahrscheinlich, dass du als gute deutsche schon die letzte Miete bezahlt hast und ihm eigentlich nichts mehr schuldig bist. Wahrscheinlich sucht er einen Vorwand um die Kaution enzubehalten. Das ist durchaus üblich in Spanien weshalb es leider auch üblich ist, die letzten Monatsmieten um den Betrag der Kaution nicht zu bezahlen.

Ihr seit sicherlich im Recht, aber wenn nur noch eine Rückzahlung aussteht (Kaution) sitzt er leider am längeren Hebel. Ist der Vermieter keine Privatperson sondern ein Unternehmen, dann solltet Ihr auf jeden Fall nach den „Hojas de Reclamaciones“ verlangen und diese vollständig ausfüllen. Handelt es sich um eine Privatperson, sieht es schlecht aus.

Gruss
Idefix

Hallo,
ich kenne einen Mietvertrag in nicht, und ich kenne auch eure Vereinbarung über die Reinigungspflicht nicht.
Aber allgemein kann man sagen, das der Begriff der Sauberkeit schwer oder gar nicht subsumiert ist.
Was meine Kommilitonen betrifft, so waren sie sehr tolerant - was meine Mutter betrifft findet sie überall ein Staubkörnchen. Es ist und war dann Aufgabe meiner Freundin zu vermitteln.
Der Mieter hat das Recht zu einer wohnbedingten bedingten Abnutzung der Wohnung (dafür zahlt er Miete)
Gleichzeitig ist ein Mieter jedoch verpflichtet mit dem Mietgegenstand (Wohnung) sorgfältig umzugehen. Ich kenne den Zustand(Sauberkeit) deiner Wohnung nicht aber solange du den Gegenstand (Wohnung)nicht über Gebühr beeinträchtigst geht den Vermieter deine Auslegung des Begriffes nichts an.
Über die Art und den Umfang der Betretung einer Wohnung durch den Vermieter befinden sich explizite Regelungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) am Ende des Mietvertrages.

Da kann ich nicht helfen,das ist eine Einzelfallentscheidung

Hallo und vielen Dank für eure Mühe!

Das Putzen haben wir jetzt gemacht, der Vermieter legt diese Sache mit den 50€ Reinigungsgebühr etwas anders aus, nämlich eher so als „symbolischen“ Betrag und dass wir ja zu Dritt für die Wohnung verantwortlich sind. Find ich zwar nicht gut, aber jetzt ists eh zu spät.

Generell haben sich die Wogen glücklicherweise geglättet… meine Mitbewohnerin und ich haben seine Mails als äußerst unhöflich empfunden, ihm das erklärt und er hat sich jetzt entschuldigt und meinte es wohl nicht so.

Wir werden den Vermieter mit Sicherheit nicht davon abbringen können, unangemeldet oder in unserer Abwesenheit die Wohnung Interessenten zu zeigen, aber wenigstens will er mir vorher Bescheid sagen, wenn mein Zimmer gezeigt werden soll. Wenn wir da jetzt Stress machen würden, würde das nur Nerven kosten, darum lassen wir das jetzt…

Also nochmal danke für die Antworten!
MfG,Sonja

Hallo Sonja,

also mit spanischem Mietrecht kenne ich mich nicht aus, aber so wie ich das sehe wurde die Reinigung des Appartements bei Auszug einer Mietpartei mit einer Pauschale von 50 Euro vertraglich festgehalten. Wer auch immer den Mietvertrag unterschrieben hat, hat sich mit diesem Vorgehen einverstanden erklärt, es wurde nicht vereinbart wie lange irgendjemand für diese 50 Euro putzt oder wie gründlich. Zudem hat der Vermieter ein Recht darauf, dass seine Wohnung in einem ordentlichen Zustand gehalten wird.

Mal ganz abgesehen davon, dass ein gewisser Grad an Sauberkeit und Ordnung selbstverständlich sein sollte, geht es hier um die Neuvermietung. Ist es nicht nachvollziehbar, dass der Vermieter versucht bei neuen Mietern einen möglichst guten Eindruck zu hinterlassen und so seine Chance auf Neuvermietung steigen?

Angenommen die Wohnung wäre in einem Zustand in dem sie kein anderer Mieter beziehen würde wärt ihr für den Mietausfall verantwortlich. Ich denke also, dass euch der Vermieter mit der Einbehaltung eines Teils der Kaution zur Reinigung noch entgegen gekommen ist. Der Mietausfall wäre vermutlich höher.

Der Vermieter hat ein Recht darauf sein Eigentum zu betreten um es weiter zu vermieten, solange die Besuche angekündigt sind. Wenn dir das nicht passt steht es dir frei nach deinem Auszug solange Miete zu überweisen bis ein Nachmieter gefunden ist.

Es tut mir Leid das sagen zu müssen, aber wenn das spanische Mietrecht dem deutschen ähnlich ist, hat der Vermieter hier ausnahmsweise mal das Mietrecht auf seiner Seite.

Mit freundlichen Grüßen

Majamaniac

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Gruß
hausblick

hallo sonana,

wieder aus dem urlaub zurück lese ich deine frage. leider kann ich dir zu demmietrecht nichts sagen. wir haben auch gemietet und wirklich glück mit unserem vermieter. wenn davon nichts im vertrag steht, würde ich das auch nicht genehmigen. ich würde ihn auch nicht ohne meine anwesenheit in die wohnung lassen. nur nach vorheriger anmeldung. wenn nötig würde ich sogar das schloss auswechseln. soll er doch klagen, ich weiss nur, dass die rechte da wohl nicht so unbedingt auf seiner seite sein werden. aber wie schon gesagt , genau weiss ich es nicht.
viel glück und hoffentlich findest du bald eine andere wohnung und einen besseren vermieter.
grüsse von der costa blanca
linda

Darf er meiner Meinung nach beides nicht.