Darf ein Vermieter "zur Verfügung gestellten Parkplatz" selbst nutzen?

Hallo zusammen! :slight_smile:

Vor einigen Monaten sind wir in eine neue Mietwohnung gezogen. Bei der Wohnungssuche war uns wichtig, dass Stellplätze Bestandteil der Wohnung sind, da hier keine öffentliche Parkmöglichkeit besteht.

Gesucht, gefunden. Dachten wir jedenfalls. Mündlich wurden uns im Vorfeld eigene Stellplätze zugesichert, im Mietvertrag ist der genaue Wortlaut: „Mit diesem Vertrag wird der Parkplatz am XXXweg kostenlos zur Verfügung gestellt.“

Das Problem ist nun folgendes: Der Parkplatz steht uns so gut wie nie zur Verfügung. Er wird fast durchgehend von Besuch oder Handwerkern der Vermieterin genutzt. Daraufhin habe ich mich dann - wenn ich alleine Zuhause war - quer über den Parkplatz gestellt, damit meiner Freundin noch der Parkplatz zur Verfügung steht wenn sie nach Hause kommt. Das passte ihr gar nicht und sie rief uns (mit sehr lautem Tonfall) an, dass es „gar nicht geht, so wie wir parken“, und seitdem wurde es NOCH schlimmer und der Besuch der Vermieterin parkt (unserem Anschein nach) absichtlich schlecht, do dass wir nun schon weiter weg parken um weiterem Stress aus dem Weg zu gehen.

Lange Rede, kurzer Sinn:

Müsste der Parkplatz uns exklusiv zur Verfügung stehen oder darf die Vermieterin diesen für ihre Zwecke weiter nutzen?

Schon einmal vielen Dank für die Antworten!

Das darf sie nicht weil sie Euch die kostenlose Nutzung des Parkplatzes vertraglich zugesichert hat. Habt ihr denn den Parkplatz so kenntlich gemacht, mit Nummernschild an Pfahl, fdass jeder sieht, dass das ein vermieteter Parklatz ist? Wenn nicht macht das und stellt gleich daneben diese Schild, mdass das KFZ abgeschleppt wird
https://www.google.de/search?q=verkehrsschild+pkw+wird+abgeschleppt&complete=0&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ved=2ahUKEwiQ-KHKw6ToAhWytXEKHUWQDysQ_AUoAXoECAwQAw&biw=1366&bih=654#imgrc=r-jd5iiMJVJ-0M und zieht das dann auch durch! ramses90

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Parkplatz. Nicht Stellplatz.

EDIT: Ich gehe hier von einem Parkplatz als Ansammlung mehrerer Stellplätze aus. Das sollte der Fragesteller jetzt erst einmal klären.

Dem Mieter wurde wohl KEIN Stellplatz zugesichert (erst recht nicht zwei), sondern lediglich die kostenlose Mitbenutzung eines Parkplatzes.
Da muss man sich mit den anderen Nutzungsberechtigten eben arrangieren - genau wie bei einer kostenlosen Nutzung der Grünfläche vor dem Haus, bei der man auch keine Anspruch auf eine bestimmte Parzelle hätte.

Der Vermieter wird genau gewusst haben, warum er das so formuliert hat.

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Unter einem Parkplatz verstehe ich eine größere Fläche, auf der mehrere PKW abgestellt werden können.
Bitte beschreibe genauer, wie dieser Parkplatz am XXXweg aussieht. Passen da mehrere PKW drauf? Wie viele?

Frage: sind denn die Stellplätze dort markiert, könnte man sie also einzelnen Nutzern fest zuweisen ?
Aus der Formulierung im Vertrag kann man nämlich gar nicht entnehmen, es handelt sich um fest und ausschließlich zugewiesene Stellplätze. Die müssten auch rein praktisch eine Kennzeichnung haben. Für die Mieter und für alle übrigen.

Dann stünde nämlich im Vertag " mitvermietet ist Stellplatz Nr. 1 und 2 " Das wäre exklusiv.

MfG
duck313

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