Sie haften aus dem Mietverhältnis gegenüber dem Vermieter solidarisch, also für die Mitmieterin mit. Sie wiederum haben dann einen Anspruch, den Sie gegenüber Ihrer ehemaligen Mitbewohnerin geltend machen können, aus dem sich der Vermieter klugerweise raushält! Zahlen Sie den Schaden und Sie erparen sich Gerichtskosten! Die Kaution wird nämilch in einem solchen Falle der Vermieter vorsorglich als Rückstellung für die Prozessksoten einbehalten, anstatt diese mit den Reparaturkosten zu verrechenn.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Kosten mit der Kaution zu verrechnen, solang das Mietverhältnis noch besteht, da ihm sonst ja die Scherheit für künftige Schäden fehlen würde.
Die Ex haftet in dem Fall mit, sofern sich tatsächlich beweisen läßt, daß der Schaden aus der Zeit stammt, zu der sie noch gemeinsame Mieterin war.
Allerdings ist der Vermieter nicht verpflichtet, seine Ansprüche jeweils hälftig bei beiden Schuldnern einzutreiben. Er kann dies durchaus in voller Höhe beim jetzigen Mieter tun. Der Mieter muß sich dann den von der Ex zu leistenden Anteil von dieser holen.
Werde in dem Fall meine Haftpflicht in Anspruch nehmen.
Hallo,
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Kosten mit der Kaution zu verrechnen, solang das Mietverhältnis noch besteht, da ihm sonst ja die Scherheit für künftige Schäden fehlen würde.
Das Mietverhältniss ist seitdem 30.06.2010 beendet. Die Wohnung ist wieder neu Vermietet.
Die Ex haftet in dem Fall mit, sofern sich tatsächlich beweisen läßt, daß der Schaden aus der Zeit stammt, zu der sie noch gemeinsame Mieterin war.
Ein Zeuge ist vorhanden, dieser kann bezeugen das der Schaden da war wo sie noch dort mit Gewohnt hat.
Der Mieter muß sich dann den von der Ex zu leistenden Anteil von dieser holen.
Ein Tipp wie ich das machen kann.
Gruß
Sofern die Kaution für die Schadenshöhe ausreicht, wird sich der Vermieter aus der Kaution befriedigen müssen, es sei denn, es sind realistisch noch erhebliche Nachzahluneg aus Nebenkosten zu erwarten, die in gesamtheit die Kaution wieder übersteigen würden. Das kann man aber in Ruhe abwarten.
Zur Ex: Hingehen und mit ihr reden.
Hallo Goalie53,
einfach zu meiner Ex hingehen und mit ihr reden ist leicht gesagt, sie wird mir nicht die Tür öffnen, die Bekanntschaften hatte ich bereits. Sie wäre nur per E-Mail erreichbar, Handy geht sie nicht ran. Tür lässt sie zu. Nu?
Gruß Manuel
Jeder der als Mieter den Mietvertrag unterschreiben hat, haftet gesamtschuldnerisch. D. h. der Vermieter kann sich an einen beliebigen einzelnen Mieter halten und von diesen die Zahlung der gesamten Summe verlangen.
Wie die Mieter das untereinander ausmachen ist deren Sache.
Das gilt auch für Ex Lebensgefährtinen.
hallo,
kann ich nichts zu sagen…sorry
lisa
Hier kommt es darauf an, ob Ihre Ex Lebensgefährtin auch als offizielle Mieterin im Mietvertrag eingetragen war. Dann muss auch sie 50% der Kosten übernehmen. Ist dies nicht der Fall haben Sie die Kosten allein zu tragen.