Hallo,
hatte eben Besuch meines alten Vermieters.
Der ist von Beruf aus Polizist, kam auch in Arbeitskleidung an und hat richtig Dick aufgetragen und war nicht gerade ruhig.
Naja zum Fall
es war die Duschabtrennung kaputt die musste Repariert werden (steht auch im Protokoll drin).
Naja er hat noch die Mietsicherheit. Er möchte die Rechnung aber separat bezahlt haben und diese nicht mit der Mietsicherheit verrechnen.
Habe mit meiner Ex Lebensgefährtin dort gewohnt, normal muss Sie doch auch mit zur Kasse gebeten werden, oder?
Es gibt einen Zeugen das der Schaden schon da gewesen ist wie sie da noch gewohnt hat. Wie ich meinen ehemaligen Vermieter dies mitgeteilt habe, wurde er nur komisch, stand in der Berufskleidung im Treppenhaus, und war ziemlich laut drohte noch mit einem Anwalt wenn ich ihm das Geld von 850,00 nicht bis Mittwoch 04.08. überweise.
Darf er das?
Muss meine Ex nicht zu 50% mit zur Kasse gebeten werden?
Hallo,
Kleinreparaturen - Kostenübernahme durch den Mieter
Problematisch sind Vertragsklauseln, in denen Instandsetzungskosten - also Reparaturkosten - auf den Mieter abgewälzt werden. Reparaturen, die durch die vertragsgemäße Nutzung der Mietsache notwendig werden, sind nämlich grundsätzlich bereits mit dem Mietzins abgegolten.
Derartige Klauseln im Mietvertrag sind deshalb nur zulässig, wenn es um Reparaturen im geringfügige Umfang geht, sogenannte Kleinreparaturen.
Folgende Voraussetzungen müssen aber erfüllt sein:
-
Im Mietvertrag muss genau festgelegt sein, für welche Schäden an welchen Mietteilen die Klausel gilt; zahlen muss der Mieter nur für solche Teile, die seinem direkten Zugriff und häufigen Gebrauch dienen,
Beispiele:
Installationsgegenstände für Strom, Wasser, Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüsse, Verschlussvorrichtungen von Fensterläden.
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Es muss eine Höchstgrenze für die einzelne Reparatur angegeben sein, die 75 Euro nicht übersteigen darf. Ist die Reparatur teurer ist, ist sie keine Kleinreparatur mehr,
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Die Obergrenze für alle Kleinreparaturen eines Jahres muss im Vertrag stehen; sie darf höchstens 150 - 200 Euro oder 8 % der Jahresmiete betragen,
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Es muss eindeutig vereinbart sein, dass der Mieter die Reparatur nicht selbst in Auftrag geben muss, denn die Auftragsvergabe ist Sache des Vermieters.
Wichtig:
-
Fehlt eine der genannten Voraussetzungen, so ist die Vereinbarung unwirksam und es gilt die gesetzliche Regelung, wonach der Vermieter die Kosten für die Reparatur tragen muss. Dies gilt auch, wenn die Vereinbarung zuungunsten des Mieters von den genannten Grundsätzen abweicht.
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Kann ein Schaden nicht mehr behoben werden und ist deshalb eine Neuanschaffung erforderlich, oder ist die Reparatur teurer als 150 bis 200 Euro, handelt es sich nicht mehr um eine Kleinreparatur und der Mieter muss sich im Rahmen der Reparaturklausel nicht an den Kosten beteiligen.
Aber: Hat der Mieter den Schaden schuldhaft verursacht, so muss er die Reparatur auch bezahlen.
Will der Vermieter den Schaden bezahlt haben, dann hat er Ihnen das schriftlich mitzuteilen, Ihnen die Originalrechnung dafür auszuhändigen und Ihnen eine angemessene Frist zur Begleichung setzen. Sie können den Schaden, wenn schuldhaft verursacht, über Ihre Hausrat- bzw. Privathaftpflichtversicherung begleichen lassen.
Ist der Schaden der normalen Abnutzung während der Mietzeit geschuldet, dann gilt das Gesetz zur Regelung von Kleinstreparaturen (s.o.). Lassen Sie sich vom Vermieter nicht unter Druck setzen, nur weil er Polizist ist, soll er doch einen Anwalt einschalten, dann wird er sehen auf welcher Seite das Recht ist.
Wenn Ihre „Ex“ mit im Mietvertrag stand, dann muss sie sich auch zur Hälfte an den Kosten beteiligen. Der Vermieter muss dann das Schreiben an beide Mietparteien adressieren.
MfG P. Kunze
P.S. ich kann mir nicht vorstellen, dass die Reparatur einer Duschabtrennung 850,00 Euro kostet. Ohne Rechnung kein Geld! Sie dürfen sich sogar davon überzeugen, ob diese wirklich repariert bzw. erneuert wurde.
Hallo,
in dem Fall weigert sich meine ehemaliger Vermieter die Rechnung an beide Parteien zu schicken. Er meint für Ihn ist sie nicht greifbar, ich hatte ihm ihre E-Mail sowie ihre Adresse zugesandt.
- Im Mietvertrag muss genau festgelegt sein, für welche
Schäden an welchen Mietteilen die Klausel gilt; zahlen muss
der Mieter nur für solche Teile, die seinem direkten Zugriff
und häufigen Gebrauch dienen,
Beispiele:
Installationsgegenstände für Strom, Wasser, Gas, Heiz- und
Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüsse,
Verschlussvorrichtungen von Fensterläden.
In dem Fall auch für die Duschabtrennung? Ja, oder?
- Es muss eine Höchstgrenze für die einzelne Reparatur
angegeben sein, die 75 Euro nicht übersteigen darf. Ist die
Reparatur teurer ist, ist sie keine Kleinreparatur mehr.
- Die Obergrenze für alle Kleinreparaturen eines Jahres muss
im Vertrag stehen; sie darf höchstens 150 - 200 Euro oder 8 %
der Jahresmiete betragen.
Wenn bei auszug eine Reparatur anfällt wie diese Muss die begleicht werden?
- Es muss eindeutig vereinbart sein, dass der Mieter die
Reparatur nicht selbst in Auftrag geben muss, denn die
Auftragsvergabe ist Sache des Vermieters.
Das wollte er einmal von mir, aber es ist nie eingetreten.
Will der Vermieter den Schaden bezahlt haben, dann hat er
Ihnen das schriftlich mitzuteilen, Ihnen die Originalrechnung
dafür auszuhändigen und Ihnen eine angemessene Frist zur
Begleichung setzen. Sie können den Schaden, wenn schuldhaft
verursacht, über Ihre Hausrat- bzw.
Privathaftpflichtversicherung begleichen lassen.
Er hat mir dieses Schriftlich mitgeteilt, mit Rechnung i.H.v. 838,59 € für die Abtrennung, es war nur eine kaputte Scheibe.
Lassen Sie sich vom Vermieter nicht unter Druck setzen, nur weil er Polizist ist, soll er doch einen Anwalt einschalten, dann wird er sehen auf welcher Seite das Recht ist.
Wenn Ihre „Ex“ mit im Mietvertrag stand, dann muss sie sich auch zur Hälfte an den Kosten beteiligen. Der Vermieter muss dann das Schreiben an beide Mietparteien adressieren.
Habe ich ihm auch gesagt, da meint er nur das Sie (meine Ex) für ihn nicht greifbar ist.
MfG P. Kunze
P.S. ich kann mir nicht vorstellen, dass die Reparatur einer
Duschabtrennung 850,00 Euro kostet. Ohne Rechnung kein Geld!
Sie dürfen sich sogar davon überzeugen, ob diese wirklich
repariert bzw. erneuert wurde.
Soweit ich weiß ist die Wohnung wieder vermietet. Darf ich mich auch in diesem Fall von der Reparatur überzeugen? Wenn er mehr hat machen lassen z.B.: die Kabine komplett ausgetauscht ist, darf ich mich dann weigern zu Zahlen (das würde ich mir nämlich laut Rechnung vorstellen können)?
Original Rechnung habe ich mal eingescant, http://www.mso-hi.de/silverstar/fa_notka.jpg
Vielen Dank bisher.
Ein frage hätte ich noch sind sie Anwalt?
Wenn Ihre „Ex“ mit im Mietvertrag stand, dann muss sie sich
auch zur Hälfte an den Kosten beteiligen. Der Vermieter muss
dann das Schreiben an beide Mietparteien adressieren.
steht das irgendwo das ich drauf verweisen kann.
Moin!
Er darf das.
Und zahlen muß der, der als Mieter im Mietvertrag steht. Die Sicherheitsleistung der Miete wird letztendlich nach Wohnungsabnahme und Schlüsselübergabe zurück gezahlt.
Gruß
MK
Hallo,
die Rechnung deutet sehr daraufhin, dass hier eine komplett neue Duschabtrennung eingebaut wurde. Dieser müssen Sie so nicht bezahlen.
Sie haben geschrieben, dass in einem Protokoll beim Auszug festgehalten wurde, wie die Reparatur erfolgen soll. Was steht da genau?
Ist nur vereinbart, dass Sie die defekte Scheibe ersetzen müssen, dann müssen Sie auch nur diese bezahlen. Das muss aber im Mietvertrag vereinbart sein und die Summe darf 8% der Jahresmiete nicht übersteigen, ansonsten wäre der § ungültig.
Steht ihre Ex als Mietpartei mit im Mietvertrag? Hat sie die Kündigung auch mit unterschrieben?
Hat der Vermieter Ihnen nur die Rechnung gegeben, ohne Anschreiben?
Haben Sie eine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung?
Ich bin keine Anwältin, aber Hausverwalterin … ;0)
MfG Petra Kunze
Wenn Ihre „Ex“ mit im Mietvertrag stand, dann muss sie sich
auch zur Hälfte an den Kosten beteiligen. Der Vermieter muss
dann das Schreiben an beide Mietparteien adressieren.
steht das irgendwo das ich drauf verweisen kann.
Hallo,
die Rechnung deutet sehr daraufhin, dass hier eine komplett neue Duschabtrennung eingebaut wurde. Dieser müssen Sie so nicht bezahlen. Sie haben geschrieben, dass in einem Protokoll beim Auszug festgehalten wurde, wie die Reparatur erfolgen soll. Was steht da genau?
Es steht im Protokoll: „Duschabtrennung defekt, Plexiglas zerstört“, mehr steht dazu nicht drin.
Das muss aber im Mietvertrag vereinbart sein und die Summe darf 8% der Jahresmiete nicht übersteigen, ansonsten wäre der § ungültig.
Im Mietvertrag steht so was nicht drin, zu mindest habe ich das gerade nicht gefunden. Ist einer von „Siegel“ Art-Nr.: „MV 464/MV 564“.
Steht ihre Ex als Mietpartei mit im Mietvertrag? Hat sie die Kündigung auch mit unterschrieben?
Meine Ex steht mit im Mietvertrag, hat aber nicht gekündigt hat vorher die Whg verlassen.
Hat der Vermieter Ihnen nur die Rechnung gegeben, ohne Anschreiben?
Habe die Rechnung mit einem Schreiben innerhalb von 8 Tagen zu Zahlen.
Haben Sie eine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung?
Müsste eine Privatehaftpflicht haben. Müsste ich mal morgen bei der Versicherung anrufen. Finde gerade keinen Schein, bin halt noch im Einzug.
Ich bin keine Anwältin, aber Hausverwalterin … ;0)
Dann kennen Sie sich ja doch auch 
Gruß Manuel
Hallo,
ganz hart rechtlich gesehen, ist Ihre Ex noch Mieterin in der Wohnung, sie hätte müssen mit Ihnen kündigen bzw. die Kündigung mit unterschreiben.
Wenn in dem Mietvetrag keine Regelung für Kleinstreparaturen ist und im Abnahmeprotokoll auch keine Vereinbarung getroffen wurde, dass Sie den Schaden ersetzen müssen, dann müssen Sie überhaupt nix zahlen. Weisen Sie die Rechnung an den Vermieter zurück und verlangen Sie einen schriftlichen Nachweis auf welcher Rechtsgrundlage er Ihnen die Kosten in Rechnung stellt.
z.B.
Sehr geehrter Herr…
in der Anlage senden ich Ihnen die Rechnung (Kopie) vom … zurück.
Eine Begleichung der Rechnung lehne ich ab. Begründung:
Im Mietvertrag gibt es keine Vereinbarung, wie im Falle von Kleinstreparaturen zu verfahren ist.
Beim Auszug wurde lediglich der Schaden an einer Plexiglasscheibe aufgenommen. Dieser Schaden wurde von uns nicht vorsätzlich verursacht.
Es gibt keine Vereinbarung, dass wir den Schaden ersetzen sollen.
Sie hätten uns die Möglichkeit geben müssen die defekte Scheibe selbst auszutauschen.
Die Rechnung lässt erkennen, dass eine komplett neue Duchabtrennung eingebaut wurde.
Die Kosten hierfür können nicht auf die Mieter abgewälzt werden.
Sollten Sie auf Begleichung der Rechnung durch uns bestehen, dann bitten wir Sie uns die Rechtsgrundlage zu benennnen, auf die sich Ihre Forderung begründet.
mit freundlichen Grüßen …
Hallo,
vielen Dank für den Formulierten Text.
Hatte eben leichte bedenken, das dieses So leicht wäre.
Das meine Ex Lebensgefährtin noch in der Whg „wohnt“ interessiert ihn nicht. Er hat die schon anderweitig vermietet.
Ich durchforste mal meine gesamten unterlagen der Wohnung.
Hallo,
vielen Dank für den Formulierten Text.
Habe doch etwas im Mietvertrag gefunden *schäm*:
§12 Instandhaltung der Mieträume:
Kleinreparaturen umfassen nur das Beheben kleiner Schäden an Teilen der Wohnung, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind, wie zum Beispiel Hähne und Schalter für Wasser, Gas und Elektrizität, Jalousien, WC- und Badeinrichtungen, Verschlussvorrichtungen für Fenster und Türen, Heiz-, Koch- und Kühleinrichtungen, usw.3). Die Verpflichtung zur Kostenübernahme durch den Mieter besteht nur bis zu EUR 52;- je Einzelreparatur und für eine jährliche Gesamtsumme aller Einzelreparaturen von bis zu 8% der Jahresnettomiete, höchstens jedoch EUR 154,-- pro Jahr. Die jährliche Gesamtsumme
berechnet sich ab dem Vertragsbeginn. Beginnt oder endet das Vertragsverhältnis unterjährig, so berechnet sich die jährliche Gesamtsumme aller Einzelreparaturen im ersten bzw. letzten Jahr des Mietverhältnisses zeitanteilig.
Heist das jetzt das er mir das in Rechnung stellen darf? Aber nur max. 154,00 €?
Hallo Silverstar27,
generell verpflichten sich ja die Mieter im Mietvertrag mit der Mietsache schonend und bestimmungsgerecht mit der Mietsache umzugehen. Also Sie beide 50/50.
Wenn der Schaden oder Mangel schon vor Bezug der Wohnung bestand, ist das Sache des Vermieters.
Wurde der Schaden fahrlässig vom Mieter verursacht, so ist dieser verantwortlich.
Hier greift seine Haftpflichtversicherung, sofern vorhanden.
Wenn er in Uniform den Ordnungshüter heraushängen lässt, dann kann das ganz schnell einen nötigenden Eindruck vermitteln.
Die ganze Kommunikation hat aus Gründen der Nachvollziehbarkeit schriftlich zu erfolgen.
Er muss erst 2 mal Mahnen und eine Stellungnahme von Ihnen fordern.
Beste Grüße
hardy
Ja, da sieht die Sache nun anders aus. Es ist ja eine Einzelreparatur, also sind hier 52 Euro zu zahlen.
Sie sollten die Rechnung begleichen und die hälftigen Kosten dann bei Ihrer Ex einfordern.
Dann sollte das Schreiben wie folgt geändert werden.
Sehr geehrter Herr…
in der Anlage senden ich Ihnen die Rechnung (Kopie) vom … zurück.
Eine Begleichung der Rechnung in dieser Höhe lehne ich ab.
Begründung:
Im Mietvertrag gibt es laut §12 eine Vereinbarung zur Regelung von Kleinstreparaturen.
Beim Auszug wurde der Schaden an einer Plexiglasscheibe aufgenommen.
Das erfordert nicht die Erneuerung der gesamten Duschabtrennung.
Der Schaden wurde von uns nicht vorsätzlich verursacht.
Desweiteren hätten Sie uns die Möglichkeit geben müssen die defekte Scheibe selbst auszutauschen.
Die Rechnung lässt erkennen, dass eine komplett neue Duchabtrennung eingebaut wurde. Die Gesamtkosten hierfür können nicht auf die Mieter abgewälzt werden.
Sollten Sie auf Begleichung der Gesamtrechnung durch uns bestehen, dann bitten wir Sie uns die Rechtsgrundlage zu benennnen, auf die sich Ihre Forderung begründet.
Ich bin bereit, laut §12 des Mietvertrages die Summe von 52,00 Euro zu zahlen und bitte Sie mir eine Rechnung, wie rechtlich notwendig, adressiert an beide Mieter, über diesen Betrag auszustellen und an meine Adresse zu senden.
mit freundlichen Grüßen …
Hallo hardy,
sowie ich gerade gehört habe, will er mir insofern er das Geld Mittwoch nicht hat einen Gerichtsvollzieher herschicken.
Mein vorhaben ist morgen zur Versicherung, meine Hausrat in an Spruch nehmen.
Beste Grüße
Manuel
Hallo karline,
vielen für deine Formulierung.
52 €uro nicht 152 €?
Ich habe heute meine Versicherungs unterlagen durch sucht und meine Hausrat wieder gefunden
könnt ich diese nicht auch dafür nutzen?
Werde beide wegen versuchen morgen im die Rechnung, mit deinem Schreiben einwerfen. So wie auch Versicherung aufsuchen da ich eben gehört habe das er insofern er das Geld nicht Mittwoch hat, er mir einen Gerichtsvollzieher herschickt.
Gruß Manuel
Hallo Manuel,
lass Dich nicht verrückt machen, der Gerichtsvollzieher kommt nicht so schnell, dazu muss er nach! Verstreichen der Zahlungsfrist beim Amtsgericht einen Antrag stellen, dann bekommst Du einen Bescheid und kannst dem Widersprechen.
Mach ihm Morgen das Schreiben mit den 52 Euro, heb Dir eine Kopie auf!
Dann geh zur Versicherung und schilder den Fall dort, die helfen auch und Schreiben dem Vermieter auch, was er für einen Anspruch hat.
Gruß Petra
Hallo Petra,
eigentlich gebe ich auch nicht kampflos auf. Meine Mutter erzählte mir das nur und meinte Zahl sofort. Mir war schon schnell klar das der GV nicht so schnell da ist. Schicke ihm die Rechnung zurück mit deinem Schreiben und dann Versicherung und mal weiter sehen … würde ich sagen, oder?
Gruß Manuel
Hallo Manuel,
Ja, mach das so. Du kannst die 52,00 Euro auch schon überweisen, mußt dann nur das Schreiben abändern:
Sehr geehrter Herr…
in der Anlage senden ich Ihnen die Rechnung (Kopie) vom … zurück.
Eine Begleichung der Rechnung in dieser Höhe lehne ich ab.
Begründung:
Im Mietvertrag gibt es laut §12 eine Vereinbarung zur Regelung von Kleinstreparaturen.
Beim Auszug wurde der Schaden an einer Plexiglasscheibe aufgenommen.
Das erfordert nicht die Erneuerung der gesamten Duschabtrennung.
Der Schaden wurde von uns nicht vorsätzlich verursacht und kann über Ihre Gebäudeversicherung beglichen werden.
Desweiteren hätten Sie uns die Möglichkeit geben müssen die defekte Scheibe selbst auszutauschen.
Die Rechnung lässt erkennen, dass eine komplett neue Duchabtrennung eingebaut wurde. Die Gesamtkosten hierfür können nicht auf die Mieter abgewälzt werden.
Sollten Sie auf Begleichung der Gesamtrechnung durch uns bestehen, dann bitten wir Sie uns die Rechtsgrundlage zu benennnen, auf die sich Ihre Forderung begründet.
Ich bin bereit, laut §12 des Mietvertrages die Summe von 52,00 Euro zu zahlen, den Betrag habe ich bereits überwiesen, bitte Sie mir aber noch eine Rechnung, wie rechtlich notwendig, adressiert an beide Mieter, über diesen Betrag auszustellen und an meine Adresse zu senden.
mit freundlichen Grüßen …
Hat die Ex den Mietvertrag mit unterschrieben?
Ja Sie hat mit unterschrieben und Name steht auch drin