Darf ein Vorbestrafter in D Rechtsanwalt sein?

Hallo,

darf jemand in Deutschland weiterhin Rechtsanwalt sein, obwohl er rechtskräftig vorbestraft ist? Ich kann nicht ganz nachvollziehen, dass das möglich sein soll. Aktuelles Beispiel ist:
http://de.wikipedia.org/wiki/J%C3%BCrgen_Rieger
Zitat „Der Hamburger Anwalt… (…) Er wurde mehrfach rechtskräftig verurteilt.“
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OI…

Wie kann bitte jemand das Recht verteidigen, wenn es ihm selbst völlig egal ist?

Mit der Bitte um Aufkläung,
J~

Hallo!

darf jemand in Deutschland weiterhin Rechtsanwalt sein, obwohl
er rechtskräftig vorbestraft ist?

Die Zulassung ist dem Anwalt zu entziehen, wenn strafgerichtlich festgestellt ist, dass er die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat. Das ist nach § 45 StGB möglich bei der Vuerteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr wegen eines Verbrechens.
Wenn der Anwalt also ob seiner Klammen Kasse zum Gerichtstermin die Bahn nimmt und das Entgelt nicht entrichtet und deswegen wegen einer Beförderungserschleichung veruteilt wird, spricht das nicht unbedingt gegen seine Tätigkeit als Rechtsanwalt.

Gruß,

Florian.

Hi,

danke für die Antwort.

Das ist nach § 45
StGB möglich bei der Vuerteilung zu einer Freiheitsstrafe von
einem Jahr wegen eines Verbrechens.

…wegen einer Beförderungserschleichung veruteilt
wird, spricht das nicht unbedingt gegen seine Tätigkeit als
Rechtsanwalt.

Nunja, in diesem Fall geht es aber nicht um solche „Lapalien“, sondern um „richtige“ Straftaten. Ich zitiere mal meinem Wikipedia-Link:
1989 wurde … (…) wegen anwaltlichen Parteiverrats (…) rechtskräftig zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Nachdem er 1993 in einem mit SS-Runen versehenen Fahrzeug der Deutschen Wehrmacht durch Reinbek bei Hamburg gefahren war, wurde er im darauffolgenden Jahr wegen Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole zu einer Geldstrafe in Höhe von 14.400 Mark verurteilt.

Spricht irgendwie schon gegen eine Tätigkeit als Rechtsanwalt, oder? Wenn das Gesetz das bisher nich hergab sollte dieses IMHO geändert werden.

Viele Grüße,
J~

Hallo,

Spricht irgendwie schon gegen eine Tätigkeit als Rechtsanwalt,
oder? Wenn das Gesetz das bisher nich hergab sollte dieses
IMHO geändert werden.

Immer diese Schnellschüsse. Warum soll jemand wegen dieser Delikte denn ungeeignet sein, den Beruf des Rechtsanwalts auszuüben? Welche konkreten Bedenken bestehen denn hiergegen? Und bitte nicht: Weil er verurteilt wurde, bedeutet ihm das Recht nichts (wie eingangs gesagt). Bevor man Menschen ihre berufliche Laufbahn zerstört, sollte man vielleicht mal drüber nachdenken, ob das notwendig ist.

Es gibt eine sehr klare Rechtsprechung dazu, ab wann und bei welchen Delikten die Zulassung aberkannt wird. Man sollte erst einmal Fragen, wie es sich hier verhällt und warum das so und nicht anders ist, bevor man meint, Gesetz schnellstens ändern zu müssen und Menschen arbeitslos zu machen.
Gruß
Dea

Hallo!

Immer diese Schnellschüsse. Warum soll jemand wegen dieser
Delikte denn ungeeignet sein, den Beruf des Rechtsanwalts
auszuüben?

Also ich persönlich kann den Unmut über derartige unabhängige Organe der Rechtspflege durchaus nachvollziehen.
Darüber hinaus ist es ja nicht so, dass der Herr Anwalt nicht geschworen hätte, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwalts gewissenhaft zu erfüllen.
Wenn man sich nun fragt, wie zum Beispiel ein prominenter Nazi-Anwalt die verfassungsmäßige Ordnung, die er wahrscheinlich im Grundsatz eigentlich ablehnt, wahren will, kann ich zumindest nachvollziehen, dass man sich darüber aufregt. Also meine Sympathie haben derartige Advokaten nun auch nicht wirklich - auch wenn ich denke, dass insbesondere vor dem Hintergrund von Art.12 GG die Hürden dazu, jemandem die Zulassung zum Anwaltsberuf zu entziehen oder zu versagen, ausreichend streng definiert sind.

Gruß,

Florian.

Hallo,

das sehe ich ja ganz genau so. Natürlich sind mir solche Typen unsympatisch. Andererseits sollte man aber mit solchen hier doch sehr schnell ausgesprochenen Forderungen (Gesetze schnell Ändern, Zulassung entziehen) sehr vorsichtig sein. Man tendiert schnell dazu, weil einem etwas nicht passt, großen Schaden anzurichten.

Außerdem: Wenn wir da selbst ein ungutes Gefühl habe, weil wir einem „Nazi-Anwalt“ die Zulassung nicht nehmen, dann ist das m.E. das beste Zeichen. Denn eben diese Vorgehensweise wurde „damals“ mit ebenfalls unliebsamen Menschen und auch gerade Juristen von den Nazis praktiziert. Ich denke, hier zeigt man gerade die richtige Flagge und distanziert sich.
Gruß
Dea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

es ist nicht so, dass ich solche Forderungen gedankenlos in den Raum werfe. Wenn du das denkst, dann täuscht du dich. Das jemand eine gänzlich andere Meinung als ich hat oder Nazis vertritt ist für mich jedenfalls kein ausreichender Grund einem Anwalt die Zulassung zu entziehen.
Andererseits obliegt einem Rechtsvertreter schon eine höhere Verantwortung unseren Staat und seinen Gesetzen gegenüber als z.B. einem Ingenieur. Der Anwalt kann ja gerne seine eigene Meinung haben und Gesetze für falsch befinden. Aber befolgen muss er sie dennoch.
Und sorry, wir reden hier eben nicht vom Schwarzfahren sondern von einem Mißbrauch seiner besonderen Verantwortung seinem Mandanten gegenüber. Dafür wurde er ja auch mit immerhin einem Jahr Freiheitsentzug bestraft (auf Bewährung). Weiterhin hat er ja nicht im Supermarkt 1kg Äpfel bezahlt aber 1,1kg genommen, sondern mit verfassungsfeindlichen Symbolen geprahlt.

Das weckt in mir schon berechtigte Zweifel an seiner beruflichen Fähigkeit. Bei dir nicht? Es wurde schon so manchem Arzt die Zulassung entzogen weil er sein Handwerk nicht beherrscht. Aber bei Anwälten gibt es gleich einen Aufschrei und ein Verweis auf eine 60 Jahre zurückliegende Naziherrschaft die dann alles legitimiert? Verstehe ich nicht…

Also noch mal anderes gefragt. Warum sind ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung und die Mißachtung unserer Verfassung kein ausreichender Grund für einen Entzug der Zulassung?

Mit Dank und Grüße,
J~

Hallo!

beruflichen Fähigkeit. Bei dir nicht? Es wurde schon so
manchem Arzt die Zulassung entzogen weil er sein Handwerk
nicht beherrscht.

Der Vergleich hinkt doch. Es kann der größte Nationalsozialist dennoch ein spitzen Jurist sein.
Das haben einige bedeutende deutsche Juristen nach Ende des Dritten Reichs Eindrucksvoll gezeigt. Die waren allerdings so schlau, unter Pseudonym für rechtsextreme Zeitungen zu schreiben und anonym Rechtsgutachten für Rechtsextreme Parteien zu erstellen. Nichts desto trotz allseits anerkannte, gar bis heute hoch geschätzte Juristen. Das ist verlogen, mir wird schlecht dabei, aber es ändert nichts daran, dass diese Leute ihr Handwerk einwandfrei beherrscht haben.
Maunz, Schmitt, Larenz und Forsthoff - Namen die jeder Jurist kennt. Allerdings nicht wegen deren Nazi-Vergangenheit, sondern in erster Linie wegen des hohen wissenschaftlichen Ansehens nach dem zweiten Weltkrieg. Ihr Handwerk haben die sicher alle beherrscht.

Also noch mal anderes gefragt. Warum sind ein Jahr
Freiheitsstrafe auf Bewährung und die Mißachtung unserer
Verfassung kein ausreichender Grund für einen Entzug der
Zulassung?

Weil die Bundesrechtsanwaltsordnung das nicht vorsieht und weil der Gesetzgeber sicher gute Gründe dafür hat, eine freie Advokatur zu sichern, indem er die Hürden, einem Anwalt die Zulassung zu entziehen, bewusst hoch ansetzt.

Gruß,

Florian.

Hi Florian,

Nichts desto trotz allseits anerkannte,
gar bis heute hoch geschätzte Juristen.

Sorry, aber das finde ich ziemlich pervers. Sicherlich profitieren wir auch heute noch von den medizinischen Erkenntnissen, die Naziärzte durch Menschenversuche herausgefunden haben. Absolut kein Grund diese Mediziner zu schätzen. Das kann man doch einfach nicht voneinander trennen??

Ich denke, dass ich deinen Standpunkt prinzipiell verstehe. Trotzdem bin ich weiterhin der Meinung, dass ein Vertreter des Rechts eine Verpflichtung hat dieses Recht auch zu achten. Genauso wie der Polizeibeamte oder auch der Angstellte seiner Firma gegenüber loyal sein muss.

Trotzdem danke für deine Geduld.
Viele Grüße,
J~

Hallo!

Nichts desto trotz allseits anerkannte,
gar bis heute hoch geschätzte Juristen.

Sorry, aber das finde ich ziemlich pervers.

Sorry, aber das geht mir nicht anders :smile:

Gruß,

Florian.