Hallo!
beruflichen Fähigkeit. Bei dir nicht? Es wurde schon so
manchem Arzt die Zulassung entzogen weil er sein Handwerk
nicht beherrscht.
Der Vergleich hinkt doch. Es kann der größte Nationalsozialist dennoch ein spitzen Jurist sein.
Das haben einige bedeutende deutsche Juristen nach Ende des Dritten Reichs Eindrucksvoll gezeigt. Die waren allerdings so schlau, unter Pseudonym für rechtsextreme Zeitungen zu schreiben und anonym Rechtsgutachten für Rechtsextreme Parteien zu erstellen. Nichts desto trotz allseits anerkannte, gar bis heute hoch geschätzte Juristen. Das ist verlogen, mir wird schlecht dabei, aber es ändert nichts daran, dass diese Leute ihr Handwerk einwandfrei beherrscht haben.
Maunz, Schmitt, Larenz und Forsthoff - Namen die jeder Jurist kennt. Allerdings nicht wegen deren Nazi-Vergangenheit, sondern in erster Linie wegen des hohen wissenschaftlichen Ansehens nach dem zweiten Weltkrieg. Ihr Handwerk haben die sicher alle beherrscht.
Also noch mal anderes gefragt. Warum sind ein Jahr
Freiheitsstrafe auf Bewährung und die Mißachtung unserer
Verfassung kein ausreichender Grund für einen Entzug der
Zulassung?
Weil die Bundesrechtsanwaltsordnung das nicht vorsieht und weil der Gesetzgeber sicher gute Gründe dafür hat, eine freie Advokatur zu sichern, indem er die Hürden, einem Anwalt die Zulassung zu entziehen, bewusst hoch ansetzt.
Gruß,
Florian.