Hallo zusammen,
gibt es irgendwelche rechtlichen Bestimmungen, die es einem Wirt verbieten, Leitungswasser zu verkaufen? Oder gibt es Bestimmungen des Wasserversorgers, die das verbieten?
Es geht darum, ob ein Wirt ganz normales Leitungswasser in ein Glas füllt und das an Gäste verkauft, gemeint ist also nicht der Fall, dass man z.Bsp. zum Espresso ein Glas Wasser dazubekommt.
Als was?
gibt es irgendwelche rechtlichen Bestimmungen, die es einem Wirt verbieten, Leitungswasser zu verkaufen?
Die Frage wäre als was er es verkauft.
Wenn er es als „Glas Wasser“ anbietet, ist es das Eine.
Wenn er jedoch vorgibt, dieses Wasser sei irgendeine Form von Produkt (z.B. „Debian Quellwasser“) dann geht es schnell in Richtung Betrug / arglistige Täuschung.
Oder gibt es Bestimmungen des Wasserversorgers, die das verbieten?
Im Normalfall hat der Wasserversorger zumindest trinkfähiges Wasser anzubieten, die Frage wäre jedoch ob die Leitungen / der Hahn des Wirts möglicherweise hygienische Mängel aufweisen. Für derartiges wird zumindest kein Wasserversorger die Verantwortung übernehmen.
Bei „Flaschenwasser“ hingegen übernimmt der Hersteller bis zum Entkorken die volle Verantwortung.
Ob der Wirt zusätzliche Verträge mit den Wasserversorgern für die kommerzielle Nutzung von dessen Produkten abschließen muss, wäre wohl pro Wasserversorger individuell zu klären.
Gruss,
Michael
wenn es auch so deklariert ist -
- warum nicht?
Hi royalcaliban
sofern es als Tafelwasser (das war -glaube ich- der Begriff dafür) deklariert ist.
Beim Wasser ist da ja noch am Namen erkennbar.
Es gibt Betriebe, die kaufen Colasirup und Limonadensirup - und erstellen mit Hilfe von Trinkwasser und Kohlensäure ein Getränk.
… aber was spricht gegen das Trinkwasser?
LG Ulli
Hallo,
sofern es als Tafelwasser (das war -glaube ich- der Begriff
dafür) deklariert ist.
Tafelwasser muß nach meiner Meinung maschinell in Flaschen abgefüllt sein um sich so nennen zu dürfen und darf auch Zusätze, insbesondere Kohlensäure/Kohlendioxid, enthalten.
Ansonsten ist Trinkwasser (bis zum Hausanschluß) eines der am stärksen überwachten Lebensmittel, es schmeckt aber leider nicht überall so, daß ich es in größeren Mengen trinken mag.
Zur Ausgangsfrage: in der Regel bekommt man das in Gaststätten kostenlos serviert, wer sonst nichts trinkt/verzehrt, braucht sich aber nicht wundern z.B. für die Bedienung, das spülen des Glases und den Platz, den er belegt angemessen zur Kasse gebeten zu werden.
Cu Rene
Abend!
Es geht darum, ob ein Wirt ganz normales Leitungswasser in ein
Glas füllt und das an Gäste verkauft,
Ja warum denn nicht?
Er kauft auch ganz normales Bier und verkauft es weiter.
Gruß
Stefan
Guten Abend.
Aylas genannter Fall, dass nämlich ein Wirt Trinkwasser + irgendwas verkauft, ist doch der Normalfall - nicht nur bei Colafantablunablubberlutsch, sondern bspw. auch beim Kaffee, Hühnerbrühe … und wenn er außer Bier noch andere warme Getränke verkauft und diesem abhelfen will, schmeißt er solide Gegenstände aus was in die Limo? Genau - aus Trinkwasser.
Mir fiele kein Grund ein, weshalb ein Wirt dies vom Wasserversorger oder sonstwem verboten bekommen könnte - entsprechende Hygiene und Qualität der Ware vorausgesetzt, und eben, dass er das auch Trinkwasser nennt und nicht Wunderheilmittel auf Dihydrogenmonoxidbasis.
Gruß Eillicht zu Vensre
Es gibt in Österreich einen Paragraphen aus längst vergangenen Tagen, der jedermann eigendlich verpflichtet Trinkwasser an einen Bittsteller auszuhändigen und daher ist der Verkauf von Trinkwasser dort verboten.
Ebensolches gilt meines Wissens nach für Italien und Griechenland, gibt es so was in Deutschland echt nicht?
Hallo,
gibt es irgendwelche rechtlichen Bestimmungen, die es einem
Wirt verbieten, Leitungswasser zu verkaufen? Oder gibt es
Bestimmungen des Wasserversorgers, die das verbieten?
Es geht darum, ob ein Wirt ganz normales Leitungswasser in ein
Glas füllt und das an Gäste verkauft, gemeint ist also nicht
der Fall, dass man z.Bsp. zum Espresso ein Glas Wasser
dazubekommt.
Wenn ein Wirt Tafelwasser anbietet, darf er Leitungswasser im Glas servieren.
Ist es aber als Mineralwasser deklariert, muß er eine geschlossene Flasche zum Tisch bringen.
Die Flasche darf erst am Tisch geöffnet werden.
Gruß:
Manni
Hi!
Es gibt in Österreich einen Paragraphen aus längst vergangenen
Tagen, der jedermann eigendlich verpflichtet Trinkwasser an
einen Bittsteller auszuhändigen und daher ist der Verkauf von
Trinkwasser dort verboten.
Einerseits würde mich dieser Paragraph interessieren (ich kenn ihn nicht und wüßte auch nicht, wo er drinnen stehen soll; ABGB? Dort steht nix davon drinnen - wo sonst?), andrerseits darf der Wirt (in Österreich) natürlich die „Service-Leistung“ verrechnen:
- Kellner, der Wasser bringt
- Abwäscher, der Glas abwascht
- das Glas selber („Abnützung“)
- Strom- und Wasserkosten
- etc.
Grüße,
Tomh
Hallo,
Ist es aber als Mineralwasser deklariert, muß er eine
geschlossene Flasche zum Tisch bringen.
Die Flasche darf erst am Tisch geöffnet werden.
Kannst Du mir grad mal zeigen, woraus das hervorgehen sollte?
Natürlich ist in einer grad geöffneten Flasche mehr Kohlensäure, aber ich meine mich erinnern zu können, dass ein Glas ohne Flasche serviert wurde. Warum sollte das verboten sein?
Gruß
loderunner (ianal)
Hallo,
jedermann eigendlich verpflichtet Trinkwasser an
einen Bittsteller auszuhändigen und daher ist der Verkauf von
Trinkwasser dort verboten.
Das gilt dann ja auch für die Stadtwerke (oder wer auch immer das Wasser liefert). Dann wird das Trinkwasser dort wohl steuerfinanziert sein, weil so von selbst fliest das nicht zum Hahn.
Cu Rene
Hallo,
Kannst Du mir grad mal zeigen, woraus das hervorgehen sollte?
Das steht so ähnlich in §7 der Mineral- und
Tafelwasser-Verordnung
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/min_ta…
So ganz eindeutig finde ich das aber auch nicht, z.B., weil Gaststätten etc. in §1 den Verbrauchern gleichgestellt sind in §7 aber doch nur Endverbraucher gemeint sein sollen.
Der Verband Deutscher Mineralbrunnen weist aber darauf hin, daß der Gast auch in der Gaststätte darauf bestehen kann eine verschlossene Flasche serviert zu bekommen, wenn er ein Mineralwasser bestellt.
Cu Rene
Danke und * (owt)
-nix-
Hallo,
Hallo,
So ganz eindeutig finde ich das aber auch nicht, z.B., weil
Gaststätten etc. in §1 den Verbrauchern gleichgestellt sind in
§7 aber doch nur Endverbraucher gemeint sein sollen.
http://www.hamburg.de/contentblob/168044/data/kurzfa…
S.18
Der Gast in einer Gaststätte ist der Verbraucher des Mineralwassers.
Gruß:
Manni
Falscher Link! (owt)
-nix-
Danke, aber…
Hallo,
…leider geht aus Deinem Bild nicht hervor, aufgrund welcher Bestimmung das denn nun gelten soll. Vermutlich aus dem von Rene genannten Gesetz, aber ich hätte es halt gern genau gewusst.
Gruß
loderunner
Hallo,
…leider geht aus Deinem Bild nicht hervor, aufgrund welcher
Bestimmung das denn nun gelten soll. Vermutlich aus dem von
Rene genannten Gesetz, aber ich hätte es halt gern genau
gewusst.
Wenn Dir die Tafelwasserverordnung und der Artikel nicht reichen, müßtest Du selbst weiter recherchieren.
Die Verordnung spricht vom Verbraucher und das ist derjenige, der trinkt.
Gruß:
Manni
Hallo,
Wenn Dir die Tafelwasserverordnung und der Artikel nicht
reichen, müßtest Du selbst weiter recherchieren.
Schade. Ich dachte, Du wüsstest das und hättest das deshalb hier geschrieben. Aus Deinem Bild geht ja nicht mal hervor, woher und von wem er stammt. Auf rechtliche Hinweise in der Bäckerblume würde ich mich schließlich auch nicht verlassen.
Die Verordnung spricht vom Verbraucher und das ist derjenige,
der trinkt.
Nö. In der Verordnung steht ausdrücklich (§1 Abs.2):
„Dem Verbraucher stehen Gaststätten, Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung sowie Gewerbetreibende, soweit sie Erzeugnisse im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 zum Verbrauch in ihrer Betriebsstätte beziehen, gleich.“
Von Trinken steht da nichts. Das ist doch grad das Problem: wann genau wird das Wasser ‚in Verkehr gebracht‘ (§7 Abs.1)? An der Theke oder erst auf dem Tisch?
Gruß
loderunner (ianal)