Wir sind zwei Wohnungseigentümer, mein Miteigentümer wohnt nicht im Haus. Er hat seine Wohnung vermietet. Darf er jederzeit, Tag und Nacht, ins Haus kommen. Klar ist, dass er nicht in die Sondereigentumsräume darf. Meine Frage ist darf er in die Gemeinschaftsräume, Hausgänge, Heizraum, Waschküche, Garagen im Haus, jederzeit, ohne Anmeldung herumgehen und nachschauen, ich weiß nicht nach was? Bei uns ist immer alles picke fein aufgeräumt. Vielleicht sucht er nur einen Grund um wieder neu zu meckern.Ich habe ihn angesprochen und er ist ein schwieriger Mensch und sagt ER KANN KOMMEN WANN ER WILL; DENN ER IST AUCH EIGENTÜMER SO WIE ICH ! also gut vielleicht hört er es mal auf, nachts auf der Durchreise zu schauen ! Ich empfinde es als eine Nachtruhestörung, ich bin schon mal sehr erschrocken, da seine Mieter im Urlaub waren und ich alleine im Haus. Dann plötzlich Licht und Geräusche, da dachte ich es sind Einbrecher, denn in der Nachbarschaft, wurde vor 4 Monaten, eingebrochen.
wer-weiss-was
Danke
Ich denke rechtlichja; im WoEigG ist dies in den § 13-15 geregelt. Menschlich uist es schon fragwürdig und ich würde ihn daruf hin ansprechen oder besser anschreiben.