Wir sind zwei Wohnungseigentümer, mein Miteigentümer wohnt nicht im Haus. Darf er jederzeit, Tag und Nacht, ins Haus kommen. Klar ist, dass er nicht in die Sondereigentumsräume darf. Meine Frage ist darf er in die Gemeinschaftsräume, Hausgänge, Heizraum, Waschküche, Garagen im Haus, jederzeit, ohne Anmeldung herumgehen und nachschauen, ich weiß nicht nach was?
Hallo, also zunächst sollte man den Status der ganzen Sache mal checken. Ihr seid beide Eigentümer einer Wohnung/Haus, ich nehme an zu je 50% und du wohnst in der Sache. Richtig ? Wenn ja, wer zahlt was ? Du ihm Miete für das Nutzen seiner idiellen Hälfte ? Auf die Frage nach wem oder was er sucht und vorbeischaut, wird sicher mal euer privates Verhältnis oder das Ex-verhältnis Grund sein. Rechtlich ist er Eigentümer an der Sache zu 50% und wenn ihr keine eindeutige Regelung getroffen habt hinischtlich der Kosten und des Nutzen des Objektes, kann er sich sein Eigentum den ganzen Tag ansehen solange er will. Hat er vermietet an dich, dann ist er total eingeschränkt, muss sich vorher anmelden und du musst zustimmen und es ist auf übliche 1-2 jährlich beschränkt. Wie hasst du/ihr denn deine Sondereigentumsräume festgelegt?
Es ist ein Zweifamilienhaus, mein Eignetumsteil ist
60 %. Der andere Eigentümer hat vermietet. Die Kosten sind alle geregelt,durch eine professionelle Hausverwalterin.
Also, dir gehören 60% der Wohnung, in der wohnst und 40 % dem Gatten und die andere Wohnung ist vom einem dritten Eigentümer ? Nicht böse sein, aber das ist alles wichtig. Wieviele Wohnungen, wieiele Eigentümer ?
Es ist ein Zweifamilienhaus, mein Eignetumsteil ist
60 %. Der andere Eigentümer hat vermietet. Die Kosten sind
alle geregelt,durch eine professionelle Hausverwalterin.
es ist ein Zweifamilienhaus, zwei Wohnungen, eine ist vermietet die gehört einer fremder Person dem beschriebenen, siehe oben, Eigentümer, dem gehören 40%. es ist nicht mein Ex oder sonst ein Verwandter.
Oha, jetzt ist es klar, du eine Wohnung, die 60% hat und er die andere Wohnung, die er vermietet, mit 40%. Richtig ?
Also, es erscheint ungewöhnlich, dass er da rumlungert, da gebe ich dir recht. er ist eigntümer und wie schon beschrieben, hat er das recht, sein eigentum zu betreten, so oft und solange er möchte. in die vermietete wohnnung (und selbstverständlich in den sondernutzungseigentum) und in die sonstig vermieteten räume (Mieterkeller z.B. oder Mietergarage) kann er nur mit Absprache des Mieters. Das übrige gemeinschaftseigentum steht im frei zur begehung, zur ansicht etc. Da es sich bei der gemeinschaftsfläche um ideeles eigentum handelt, kannst du ihn davon auch nicht abhalten. einzige ausnahme eventuell über die hausordnung, d.h. wenn da nachts rumschleicht oder die tür nicht verschliesst usw. hast du ihn denn mal darauf angesprochen oder könnt ihr gar nicht miteinander ? Gruss
es ist ein Zweifamilienhaus, zwei Wohnungen, eine ist
vermietet die gehört einer fremder Person dem beschriebenen,
siehe oben, Eigentümer, dem gehören 40%. es ist nicht mein Ex
oder sonst ein Verwandter.
Wenn ich das richtig verstehe, handelt es sich um ein Zweifamilienhaus? Was hat er denn mit seinem Teil gemacht? Vermietet? Grundsätzlich darf ein Eigentümer zu jeder Zeit ins Haus - dürfen Sie ja auch. Vielleicht einfach mal drauf ansprechen, was er denn will - vor allem nachts.
Gruss
Danke dir für deine Mühe mit der Antwort.
Ja, so ist es er schleicht herum und kontrolliert ob ich weiß nicht was? Bei uns ist immer alles picke fein aufgeräumt. Vielleicht sucht er nur einen Grund um wieder neu zu meckern.Ich habe ihn angesprochen und er ist ein schwieriger Mensch und sagt ER KANN KOMMEN WANN ER WILL; DENN ER IST AUCH EIGENTÜMER SO WIE ICH ! also gut vielleicht hört er es mal auf, nachts auf der durchreise zu schauen !
also nochmals danke !!
Gruß
Danke dir für deine Mühe mit der Antwort.
Ja, so ist es er schleicht herum und kontrolliert ob ich weiß nicht was? Bei uns ist immer alles picke fein aufgeräumt. Vielleicht sucht er nur einen Grund um wieder neu zu meckern.Ich habe ihn angesprochen und er ist ein schwieriger Mensch und sagt ER KANN KOMMEN WANN ER WILL; DENN ER IST AUCH EIGENTÜMER SO WIE ICH ! also gut vielleicht hört er es mal auf, nachts auf der durchreise zu schauen !
also nochmals danke !!
Gruß
Ja, es ist ein Zweifamilienhaus, seinen Teil Dachgeschoss hat er vermietet.
Er schleicht in den gemeinsamen Räumen herum also auch in der Waschküche, Wäsche hängt da herum und wo er noch sonst ist, wer weiß ?
Ich muss jetzt immer meine zwei Keller abschließen.
Da er Nachts kommt, finde ich es eine Nachtruhestörung, ich bin schonmal sehr erschrocken, da seine Mieter im Urlaub waren und ich alleine im Haus. Dann plötzlich Licht und Geräusche. Gut, dass ich nicht gleich meinen Basketballschlager geholt habe und auf ihn nach ausschalten der Sicherung eine übergegeben habe 
nun vielleicht wird es ihm mal Langweilig
Danke für deine Antwort.
Man kann in einer Eigentümergemeinschaft Beschlüsse fassen, wie das Zusammenleben geregelt wird. Vielleicht habt Ihr da die Möglichkeit festzulegen, zu welchen Uhrzeiten der Miteigentümer ins Haus kommen darf (z. B. nur bis 20 Uhr).
Man kann in einer Eigentümergemeinschaft Beschlüsse fassen,
wie das Zusammenleben geregelt wird. Vielleicht habt Ihr da
die Möglichkeit festzulegen, zu welchen Uhrzeiten der
Miteigentümer ins Haus kommen darf (z. B. nur bis 20 Uhr).
Das ist eine gute Idee, wir habe bald eine Eigentümerversammlung !!
DANKE
Gruß