Hallo kann mir jemand sagen, ob ein Polizist der als Zeuge vor Gericht geladen wird, während der Verhandlung eine Waffe tragen darf.
Auch ein Hallo,
Hallo kann mir jemand sagen, ob ein Polizist der als Zeuge vor
Gericht geladen wird, während der Verhandlung eine Waffe
tragen darf.
Auch als Zeuge ist er Polizeibeamter und folgedessen berechtigt, die Dienstwaffe während der Dienstzeit zu führen.
Es ist schlecht vorstellbar, dass durch die tragende Dienstwaffe des Zeugen/Polizeibeamter das Verfahren beeinflusst werden könnte.
Schönen Tag noch.
Hallo,
bisher war das problemlos möglich. Es könnte aber durchaus sein, dass der Vorsitzende Richter aus sitzungspolizeilichen Gründen die Schusswaffe verbietet (wäre aber die Ausnahme).
Gruss
Iru
Auch als Zeuge ist er Polizeibeamter und folgedessen
berechtigt, die Dienstwaffe während der Dienstzeit zu führen.Es ist schlecht vorstellbar, dass durch die tragende
Dienstwaffe des Zeugen/Polizeibeamter das Verfahren
beeinflusst werden könnte.
Trotzdem kann der vorsitzende Richter selbstverständlich das Tragen einer Waffe verbieten, wenn er das für notwendig hält.
Gruß Andreas
Hallo,
Hallo kann mir jemand sagen, ob ein Polizist der als Zeuge vor
Gericht geladen wird, während der Verhandlung eine Waffe
tragen darf.Auch als Zeuge ist er Polizeibeamter und folgedessen
berechtigt, die Dienstwaffe während der Dienstzeit zu führen.
In der Frage war nicht von der Dienstwaffe die Rede, sondern von „eine® Waffe“ und auch nicht davon, daß der Polizist im Dienst ist (was aber der Regelfall ist).
Cu Rene