Darf eine 14 Jährige fast 15 selbst endscheiden?

Hallo
Ich habe eine frage, es betrift die beste freundin meiner Tochter, nennen wir sie mal Susi.
Susi(14 Jahre fast 15) ist seit einigen Tagen bei mir weil Ihre Mutter seit 3 Wochen Alkoholisiert ist, und wärend dem Susi immer Tyranisiert, ich meine sie schreit sie ständig an und wir handgreiflich.
Ich habe mit ihrem Stiefvater gesprochen (ein Freund meines Mannes) und ihm gesagt , das ich mit Susi zum Jugendamt gehe, weil es so nicht weiter geht.

Auf dem Jugendamt sagte man uns das Susi bei uns bleiben kann , so lange die Mutter nicht sagt sie solle Heim kommen.
Sollte die Mutter aber verlangen das Susi angst habe, sollen wir auf dem Jugendamt anrufen und die würden Susi dann in ein Heim stecken.
Ich sagte dem Mann vom Jugendamt das Susi bei uns bleiben kann, auch Susi sagte sie wolle bei uns bleiben und nicht in ein Heim.
Zu mal die Mutter dann dies erreicht hat was die Mutter ihr immer angedroht hat, sie ins Heim zu stecken, nur um Susi Angst ein zu flössen.
Der vom Jugendamt meinte , das ginge nicht, Susi sollte in eine Neutrale einrichtung.
Meine frage nun, kann Susi die nächsten Monat 15 wird nicht selbst endscheiden wo sie hin will?
Den sie möchte auf keinem Fall ins Heim und bei uns ist sie Herzlichst Willkommen.
Muss dazu sagen das ich einen Pflegeausweis habe und berechtigt bin Pflegekinder auf zu nehmen.

Uschi

Hallo Uschi,
Susi kann weder mit 14 noch mit 15 allein entscheiden, wo sie wohnt. Allerdings muss ihr Wunsch bei dieser Frage berücksichtigt werden, auf der anderen Seite aber auch die Vorstellungen der Mutter (hat diese alleiniges Sorgerecht?). Das Jugendamt müsste einen Klärungsprozess und einen Aushandlungsprozess in Gang setzen, d.h. erstens überprüfen, ob eine Rückkehr zur Mutter, evtl. mit ambulanten Hilfen, zumutbar oder eine „Fremdunterbringung“ notwendig ist, und zweitens, auf welche Maßnahmen/Kompromisse sich die Beteiligten einlassen. Bei Nichteinigung muss das Familiengericht eingeschaltet werden. Wenn Susi die Rückkehr zur Mutter verweigert und eine übergangsweise Ersatzunterbringung bis zum Abschluss der jugendamtlichen und/oder gerichtlichen Klärung nötig ist, kann diese in einem dafür vorgesehenen Heim, aber u.U. auch in einer geeigneten Pflegestelle erfolgen.
Das liegt im Ermessen und in den praktischen Möglichkeiten des zuständigen Jugendamtes und in der Gewichtung der Wünsche der Betroffenen. Im Zweifelsfall wird eine neutrale Einrichtung bevorzugt.
Der Pflegeausweis erhöht ein wenig die Chancen, dass Susi ihrem Wunsch entsprechend bei euch bleibt, aber das Jugendamt wird es ungern offiziell machen wollen, weil dann der Unterhalt sichergestellt werden muss und
diverse andere, gesetzliche nicht eindeutig festgelegte Belange auch noch eine Rolle spielen…
„In ein Heim stecken“ klingt immer so schlimm, dabei ist es das heutzutage in den meisten Fällen gar nicht.
Man wird auch nicht reingesteckt, es ist ein übergangsweises Wohnangebot, das man auch zum Kennenlernen nutzen kann, und wenn Susi absolut nicht klar kommt, müsste sich das Jugendamt was anderes überlegen. Wenn es diese Fragen sozialarbeiterisch und nicht nur verwaltungstechnisch beantwortet. Nun ja, nicht jeder Kollege kann immer so wie er oder sie gerne möchte. Aber Vorsicht, nicht vorschnell urteilen und es erst mal im Guten und mit guten Argumenten versuchen. Wenn nichts fruchtet, qualifizierte Hilfe besorgen (z.B. vom Kinderschutzbund oder anderen Einrichtungen dieser Art).
Soweit für´s Erste, bei Bedarf gerne mehr.

Viel Erfolg!

Hallo!!

Mensch, das arme Mädchen!!
Weiß das Jugendamt, das du einen Pflegeausweis hast?
Wenn nicht sollten sie natürlich wissen.
Ich glaube das es trotz allem die zustimmung der Mutter bedarf.Wenn sie sagt, sie kann bei euch bleiben dann ist das sicherlich kein Problem. Ansonst kann man nur kämpfen, das ihr das Sorgerecht entzogen wird und ihr sie dann als Pflegekind aufnehmen könnt.
Hast du den schon mal ver sucht mit der Mutter zu reden?
Vielleicht würde das was helfen!!

Schön, dass Susi erst mal einen kuscheligen Platz gefunden hat, an em sie zu sich selbst finden kann, nach der schlimmen Zeit, die sie gurchgemacht hat.
Es werden sich bestimmt viele Leute zusammen setzten, um zu entscheiden, was das allerbste für Susi sein wird.
Heim & Wohngruppe, sind beides Einrichtungen, die teurer sind als Pflegefamilien.
An erster Stelle steht aber hoffentlich Susi, ihr Wohlbefinden, und wenn Susi mehr Hilfe und Unterstützung braucht um das alles zu verarbeiten, dann muss man den geeigneten Platz finden.
Mosese.Online, ist ein Portal in dem es viel zum Informieren gibt.
Liebe Grüße und alles alles Gute
Conny

hallo uschi

also im grund spricht nix dagegen wen susi vorerst bei euch bleibt,sollange werde mutter noch vater einwende hattda das jugendamt eh nix auf die schelle für susi haben wird und der kindernotdienst immer die letzte wahl ist
wenn die mutter aber auf ihr aufendhalds bestimmungsrecht besteht und möchte das susi nach hause kommt kannst du nix machen im gegenteil wen du sie weiter dann gegen den willen der mutter beherbergst machst dich sogar strafbar
und dann nochwas sie wird 15… bist du sicher das das verhältnis wirglich so ist?ist es nur die aussage von susi und deiner tochter das die mutter so ist…vergiss bitte nicht sie ist in der pupertät…sie möchter weder regeln noch sich an absprachen gerne halten will ihren kopf durchbringen.vergewissere dich ob es bei ihr zuhause wirglich so ist versuch zur not ein gespräch mit der mutter zu suchen…mädchen in den alter können auf alle möglichen iddeen kommen nur um mit ihren wünschen durch zu kommen .nicht das du was kaput machst nur weil susi ne phase hat wo sie kein bock auf alles hat…ich meine nicht das eine familie zerbricht …versuch dich mal in die lage der mutter zu versetzen wie würdest du dich in der gleichen situatzion fühlen wenn deine tochter weg bleibt von zuhause usw…
das du pflegschaften übernehmen kannst ist ganz gut so würde im den ernstfall nix dagegen srechen wenn sie vorerst bei dir bleibt wenn noch keine einrichtung gefunden ist…
aber ich bitte dich versuch erst herrauszu finden ob alles wirglich so stimmt wie susi sagt…kinder können in den alter echt über leichen gehen nur um ihr willen zu bekommen.
da ich selbst mutter bin von tennys in den alter und sowas änliches hinter mir hab weis ich wovon ich rede
ich hofe du hälst mich auf den laufenden…und wenn du fragen hast frag ruihg nach
in jedenfall wünsch ich allen das es gut ausgeht egal wie die sache zur zeit ist
dir einen schönen tag.
mfg hummer 35


Hallo

Ja ich sagte dem Herrn das ich einen Pflegeausweis habe, und das ich früher Pflegekinder bei mir hatte.
Und mit der Mutter zu reden , na ja in dem zustand?
Den im Alkoholisiertem zu stand ist sie agresiv.
Und ich weis das sie sich gestern wieder nachschub an Bier besorgt hat.


Hi

Nein sie erzählt nicht nur , es ist so wie es ist.
Ich habe kontakt zu ihrem Stiefvater der ja auch noch in dieser Wohnung Wohnt,und zu dem habe ich sie auch schon in diesem zustand erlebt, und das nicht nur einmal.

Hallo

Ich danke Ihnen, das ist genau das was der Herr vom Amt uns auch gesagt hat.
Ich wollte einfach nur wissen ob sie nicht Alt genug ist selbst zu sagen wo sie bleiben möchte.
Wir haben jetzt am Freitag einen Termin wo die Mutter, so wie der Stiefvater zu einem Gespräch kommen sollen. Ich hoffe das alles gut geht.
Susi`s Wunsch ist das Ihre Mutter einen Enzug macht, den wenn die Mutter nüchtern ist, ist sie garnicht so falsch (ich kenne sie Persönlich) es ist einfach nur der verdammte Alkohol, was sie so agresiv macht.

hallo uschi,

also, als erstes möchte ich dir sagen, dass ich es ganz toll von dir finde, wie du dich um susi kümmerst. nun kenne ich mich in dieser sache nicht wirklich aus, aber ich denke, wenn du einen pflegeausweis hast, müsste dir doch die verfahrensweise vom jugendamt bekannt sein!? ich würde an deiner stelle einen anwalt hinzuziehen. da susi fast 15 jahre alt ist, hast sie bestimmt mitspracherecht. das sollte auch dem jugendamt plausiebel gemacht werden. dann denke und hoffe ich, dass ihr das erreicht, was ihr euch wünscht.

mehr kann ich leider zu diesem thema nicht sagen.
ich wünsche euch viel erfolg und viel glück.

liebe grüsse
vom
früchtchen

Hallo Uschi,

also zunächst einmal folgendes… nach dem BGB (frage mich jetzt bitte nicht nach dem §) sprich Grundgesetz hat jeder Mensch in der BRD nach unserer Verfassung das Recht auf „Selbstbestimmung“ somit auch ein fast 15jähriges Mädchen! Aber … die sogenannte Jugendhilfe… schränkt dieses wenn auch nicht direkt wieder ein!
Ich kann dir folgendes raten… die Mutter des Mädchens ist seit Wochen alkoholisiert ---- keine gute Ausgangsposition, da Alkoholsucht als Krankheit angesehen wird… aber auch da gibt es einen Weg!
Gehe mit „Susi“ zu ihrem Kinder bzw. Hausarzt der die Familie - verhältnisse kennt… Susi soll wenn möglich mit dem Arzt allein sprechen, sodas nicht gesagt werden kann, irgendwann von seitens der „Mutter“ man hätte ihre Tochter "manipuliert. Sie ein Attest für das Kind ausstellen lassen… dass die familiären Umstände in der häuslichen Umgebung für das Kind - bei der Mutter nicht tragbar sind. Dann im 2. bzw. parallel die Schule informieren und ggf. nachfragen, ob dennen bereits etwas an Susi oder ihrem Verhalten aufgefallen sei… sich das als Protokoll schriftlich geben lassen. Hat der Stiefvater des Mädchen auch ein sogenanntes Mitspracherecht über den Aufenthaltsort ? Wenn ja, ihn darum bitten, dass er es befürwortet, dass Susi bei dir und deinem Mann bleiben darf.

Aber es gibt noch einen Weg und der führt direkt zum Familiengericht! Susi kann sich einen Anwalt nehmen… nennt sich Anwalt für oder der Kinder… kannst du googlen. Der vertritt sie dann vor Gericht ! Diese Option halte ich für die Beste… sei mir nicht böse aber ich halte nicht viel von den Jugendämtern! Die sind immer auf der Seite des Schwächeren und da die Mutter von Susi alkoholabhängig zu sein schein - ist sie für das Jugendamt die Schwächere ! Sorry Leider!

Aber trotzdem die Schule informieren und die Lehrer mit ein beziehen und mit Susi einen Plan über die Hausaufgaben und tgl Dinge des Lebens aufstellen… klingt etwas bürokratisch ist aber im Kontext sehr einfach… zum Beispiel…
Susi muss um 8 uhr in der Schule sein! Wie lange braucht sie um wach zu werden? Länge des Schultages von bis ! Hausaufgaben - psychosoziale Betreuung bei euch zu Hause? Hat sie einen Ansprechpartner wenn sie nach Hause kommt? Dieses kann für das Gericht von Wichtigkeit sein…

Das Gericht wird dann wie heisst es so schön der Verhältnissmässigkeit entscheiden… je mehr Leute sprich Schule - Arzt ihr auf Eurer Seite habt umso besser… Das Gericht kann dir mit Zustimmungvon Susi nach Gespräch mit dem Richter(in) dir und deinem Mann die Pflegschaft für Susi übertragen auch ohne Zustimmung der Eltern! Sofern der Richter(in) es als gegeben ansieht das Susi in ihrer alten Umgebung keine Möglichekeit der Entfaltung hat. Heisst aber auch für Euch das wenn der Richter(in) es für wichtig erachtet, die Mutter unter Einbeziehung es Jugendamtes ein sogannten betreuten Umgang zu beschliessen, dass ihr Susi ihre Mutter besuchen lässt-- wovon ich ausgehe!

Ansonsten viel Glück und Kraft und Liebe Grüße an Susi! Kopf hoch ihr schafft das

deern50

Hallo

Ja ich habe einen Ausweis , aber jeder Fall der Kinder sind verschieden .
Damals hatte ich ganz kleine Kinder im alter von 2-3 jahren und die konnten noch nicht selbst endscheiden.

Hallo

Ich Danke dir sehr, auch mein Mann sagte letzt das Susi sich einen Anwalt nehmen soll.
Die Alte Schule weis von der Problematik in dieser Fam.
Nur leider hat sie wegen eines Umzuges die Schule nach den Sommerferien gewechselt, und ich bezweifle das die schon bescheid wissen was dort ab geht.
Du brauchst dich nicht zu endschuldigen , auch ich halte nicht viel vom Jugend amt , deswegen hatte ich eigendlich auch aufgegeben Pflegekinder zu nehmen .
Nur hier is es halt die beste Freundin meiner Tochten , und Susi hab ich auch so lieb wie mein eignes , und ich kann nicht mehr mit ansehen, wie sie dort sehlich kaputt gemacht wird .
Wenn sie hier ist Blüt sich richtig auf.
Der Stiefvater hat leider kein mit sprache recht, und die Mutter hat das alleinige Sorgerecht, so das man sich noch nicht einmal an den richtigen Vater wenden kann, zu mal Susi auch kein kontakt zu ihm hat.
Aber ich danke dir noch einmal, werde versuchen deinen weg zu gehen , auch wenn jetzt schon das Jugendamt informiert ist.

also ich habe einen 5jährigen sohn und er wurde sogar vor gericht befragt. von 3 frauen. da waren die richterin, eine frau vom jugendamt und die rechtspflegerin meines sohnes. ich denke schon, dass eine 15 jähige selber entscheiden kann. du muss da nur mal ein wenig dampf machen und denen sagen, dass dieses auch der wunsch von susi ist. dann dürfte es klappen.

liebe grüsse vom
früchtchen

Hallo Uschi,

du musst dich nicht bedanken, ich helfe wo ich kann auch wenn es nur mit ein paar Sätzen oder gedanklichem Austausch geht.

Das Susi die Schule gewechselt hat ist kein Problem! Also sich einen Anwalt suchen ohne das Jugendamt zu informieren… evtl auf Akteneinsicht in die Schulakte von Susi beantragen bei der Schulbehörde… man weiss nie was dort drin steht…(spreche da aus eigener Erfahrung)Ich halte es auch für wichtig, den leiblichen Vater von Susi auswendig zu machen. Keine Panik er wird keinen sogenannten Anspruch auf das Kind erheben… und selbst wenn… auch ein abwesender Vater wird nicht von seiner Fürsorgepflicht seinem Kind gegenüber freigesprochen… aber wie gesagt ich gehe davon aus, dass er keinen Anspruch erheben wird.

Das die Mutter das alleinige Sorgerecht hat ist ja in der BRD allgemein üblich… also auch kein Problem. In Susi’s Fall ist eher von Bedeutung bei wem das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bzw. liegen wird. Ein Richter(in) kann auch der Mutter vorübergehend das Sorgerecht entziehen und dem Jugendamt übertragen…

auch kein Problem, denn Susi wird vom Richter(in) befragt, wo sie leben will und glaube mir, kein Richter in der BRD wird gehen das Wohl des Kindes entscheiden (auch aus eigener Erfahrung).

So nun noch ein paar Fragen… die deine Tochter betreffen, glaubt ihr, dass eure Tochter stark genug sein wird, sich nicht aus evtl. Eifersucht da Susi ganz viel Zuneigung und Aufmerksamkeit wiederfahren wird in den nächsten Monaten sich gegen Susi stellen wird? Bezieht eure Tochter so weit wie möglich in die Belange von Susi mit ein… fragt eure Tochter ob sie auch vor Gericht aussagen würde also nicht muss wenn sie nicht möchte.

Gemeinsamkeit ist jetzt ganz wichtig und kommt bei den Familiengerichten immer gut an.
Für Susi gilt aber auch sich in an Regeln zu halten… aber das weisst du ja… kopiert alle Hausaufgaben und Klassenarbeiten von Susi und abheften. Regelmässige Gespüräche mit der Schule sind mega wichtig, damit nicht irgendwelche Dinge unter den Tisch fallen.
Wenn es nötig ist Nachhilfe für Susi organisieren… Sollte die Mutter sich via handy bei susi melden oder bei Euch am Telefon zuerst den AB anspringen lassen und den Text aufschreiben… nur für den Fall der Fälle nicht laut oder beleidigend werden.
Sollte das Jugendamt zu dem Entschluss kommen, dass Susi in ein Heim muss - das klassische Heim gibt es nciht mehr in Deutschland nur noch betreutes Wohnen… wird ihr vorübergehend dadurch müssen. Kontakt halten ist wichtig und alles aufschreiben …
Wenn alle Sticke reissen sollten einen Brief mit allen Vorkommnisssen und Kopien der Protokolle des JA’s kopiern nd ein Schreiben an den zuständigen Petitionsausschuss eures Wohnortes schicken und um Unterstützung bitten.
Jetzt noch was … ist die Mutter von Susi arbeitslos? Wenn ja ist es die Pflicht der Mutter die Abwesenheit von Susi der Arge mitzuteilen! macht sie dieses nicht gibt es richtig ärger… ausserdem bekommt sie ja den Bedarfssatz + Kindergeld für Susi und den Mietanteil… und da Susi im Moment nicht zu Hause wohnt steht Susi das KG zu.

So bis dann ich hoffe du informierst mich weiterhin

deern50

Hallo!
ich sehe kein problem wenn sussi bei euch bleiben möchte da sie auch berechtigt sind pflegekinder aufzunehmen.
es wird so sein das sussi erst im heim gehen muss und dann sie beantragen müssen das sie sie auf pflege nehmen möchten das kind wird auch befragt ob sie das auch will ich wünsche dir viel glück!!!

Hallöchen,
ab 14 kann das Kind selbst entscheiden.
Wobei die Eltern solange sie sorgeberechtigt sind,noch für das Kind entscheiden können.
Es geht immer zum Wohl des Kindes!
Und sorry das ich das sage,eine betrunkene Mutter gehört da nicht zu.

gruß und alles Gute

Hallo Uschi,

ich wollt ich könnte helfen, leider habe ich in dieser Angelegenheit keinerlei Ahnung.

Gutes Gelingen und
beste Grüße

brasil-pit

da kann ich leider auch nicht weiterhelfen