Hallo,
darf eine Bank zusätzlich zum Notariellen Testament und Eröffnung beim Nachlassgericht ein Erbschein verlangen sowie Bestätigung das man allein Erbe ist. Wenn alles klar ist das nicht eine Schikane (§226).
Danke
Erst der Erbschein, den das Nachlassgericht beim Amtsgericht erteilt, legitimiert den Erben gegenüber der Bank. Testamente, ob in notarieller oder sonstiger Form können viele unterwegs sein! Die Bank verhält sich korrekt; mit dem Schikaneverbot hat das im Übrigen rein garnichts zu tun!
Hallo, ja das dürfen Sie. Macht aber jede Bank. Damit Du wirklich Alleinerbe bist. ist auch bei Ehepartnern so üblich.Außerdem erfolgt Info an das Finanzamt.
Leider ist es so. Ich mußte das auch einreichen.
Josey1210