Darf eine Behörde Ausweis verweigern?

Eine Person lebte auf der Straße und vergaß ein paar Jahre lang einen neuen Personalausweis zu beantragen (Selbstverschulden, ich weiß) und besitzt kein anderes Ausweisdokument. Er macht sich in einer anderen Stadt seßhaft und beantragt einen neuen Personalausweis. Die Stadt verlangt von ihm Passbilder, Geburtsurkunde, Geld für vorläufigen und endgültigen Ausweis. (hat er) und einen Elternteil (mit Ausweis) bzw Geschwister (mit Geburtsurkunde) die persönlich auf dem Amt bezeugen das die Person auf dem Passfoto auch der Antragsteller ist.
Problem: Mutter des Antragsstellers verstorben. Vater nach Schlaganfall halbseitig gelähmt und geistig geschädigt (ohne Auto, Wohnort 300 km entfernt, Zugfahrt aus gesundheitlichen Gründen sowie aus finanziellen Gründen nicht möglich) und 1 Schwester (Ohne Auto, Wohnort 600 km entfernt, alleinerziehend, 3 Kinder, Zugfahrt aus finanziellen Gründen nicht möglich und der Antragssteller (Zugfahrt zu beiden ebenfalls aus finanziellen Gründen nicht möglich)
Erste Anfrage beim Amt mit Schilderung des Problems. Antwort Mitarbeiter X: Es ist möglich das der Antragsteller das Passfoto an die Schwester schickt und diese auf der Verwaltung ihres Wohnortes beglaubigen lässt das auf dem Foto der Antragssteller ist und beglaubigte Kopien ihres Ausweises sowie ihrer Geburtsurkunde beilegt und an den Antragssteller zurückschickt. Antragssteller bespricht dies mit Schwester und diese erklärt sich bereit dazu.
2. Anfrage des Antragsstellers beim Amt. Schilderung das Schwester sich bereiterklärt habe und Frage ob es möglich wäre diese Unterlagen per Fax bzw online zuzusenden da der Vorgang dadurch schneller abgewickelt werden könne. Antwort des Mitarbeiters Y (ein anderer als bei der 1. Anfrage) Wie denn der Antragssteller auf die Idee käme das das überhaupt so möglich wäre. Antragssteller: Mitarbeiter X habe dies gesagt. Mitarbeiter Y: Das ginge nicht, Schwester müssPe UNBEDINGT PERSÖNLICH erscheinen. Ansonsten würde der Antragsteller keinen Ausweis erhalten.
Die Frage: Welcher Mitarbeiter hat Recht ?
Darf die Behörde überhaupt einen Ausweis verweigern.

Ich bedanke mich für die Hilfe

Bei dem Problem geht es nicht darum, ob die Behörde den Pass verweigert - die Behörde hat ein Problem mit der Identität des Antragsstellers. Für die Behörde des Antragsstellers stellt sich der Sachverhalt wie folgt da:

Auf dem Amt erscheint eine Person, legt Bilder von sich vor und behauptet xy zu sein.

Wie soll die Identität überprüft werden ? Durchs Telefon ( bei mir steht ein Mann, der behauptet Ihr Bruder zu sein ) per Fax ( ganz ähnlich, da man Kopien vom Original nicht unterscheiden kann ). Die Schwester muss sich ausweisen, bevor sie eine solche Bestätigung abgeben kann. Daher ist es wohl erforderlich, dass sie zumindest persönlich auf dem Amt ihres Heimatortes erscheint und die Erklärung dort zu Protokoll gibt.

Ganz unabhängig davon, ob das Amt solche Erklärung dann aktzeptiert. Als Notlösung erscheint sie mir aber sinnvoll

Hallo,
was ist denn aus dem abgelaufenen Personalausweis geworden? Wenn das Bild vor 2 Jahren noch gut genug war, als er noch gültig war, wird man sich doch nicht so stark verändert haben. Ob das der Mitarbeiter auch so sieht, ist seine Sache, vielleicht sollte man mal (freundlich!) um ein Gespräch mit dem Vorgesetzten bitten, wie der die Sache sieht.

Cu Rene

Hallo!

Auf dem Amt erscheint eine Person, legt Bilder von sich vor
und behauptet xy zu sein.

Hihihihi! Genauso sehe ich das auch! Und nun behaupte ich die verschollene Zwillingsschwester Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel zu sein! ;o)) Und somit Deutsche! *SCNR*

Wie soll die Identität überprüft werden ? Daher ist es wohl
erforderlich, dass sie zumindest persönlich auf dem Amt ihres
Heimatortes erscheint und die Erklärung dort zu Protokoll
gibt.

Ich sehe es auch so. Aber ich frage mich, was passiert, wenn der Antragsteller weder Geschwister, noch Angehörige, noch Familie hat…

Ganz unabhängig davon, ob das Amt solche Erklärung dann
aktzeptiert. Als Notlösung erscheint sie mir aber sinnvoll

Ja, glaube ich auch.

Schöne Grüße,
Helena

Ich wurde bei dem Antrag auf einen Reisepass ( hatte dazu den Personalausweis zu Hause vergessen ) nach dem Geburtsnamen meiner Mutter und dem Geburtsort meines Vaters gefragt… diese Angaben reichten aus, das sich der Beamte von meiner Identität überzeugen konnte…

Hi,

Ich wurde bei dem Antrag auf einen Reisepass ( hatte dazu den
Personalausweis zu Hause vergessen ) nach dem Geburtsnamen
meiner Mutter und dem Geburtsort meines Vaters gefragt…

Ich kann Dir garantieren, daß dies in Spanien nie offiziell wird. Denn hier weiß jeder, der Nachname der Mutter (idR. der eigenen zweiten Nachnamen!). Und der Geburtsort meines Vaters kann ich ja mehr oder weniger selbst erforschen. In meinem Fall könnte ich mit diesen zwei Fragen locker 30 mal Deutsche werden können. Wenn ich wollte, natürlich…

diese Angaben reichten aus, das sich der Beamte von meiner
Identität überzeugen konnte…

In Spanien würde man vermutlich sagen, daß er recht leichtsinnig gehandelt hat. Diese Angaben kann ich Dir ohne mit den Wimpern zu zücken von 97% meiner Freundinnen sagen. Doch Spanierin bin ich sowieso und mein gültigen Ausweis habe ich auch…

;o))

Schöne Grüße,
Helena *die im moment kein Bedarf hat, Deutsche zu werden.* ;o))

Das kann soch nicht so schwierig sein, dass das Einwohnermeldeamt am Wohnort der Schwester im Rahmen der Amtshilfe tätig wird!? Gestellt wurde ein konkreter Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises. Soweit der Antrag abgelehnt wird sollte dies dann auch schriftlich begründet und rechtsmittelfähis sein! Dann werden wir mal sehen auf welche gesetzlichen Bestimmungen der Bearbeiter zurückgreift oder ob er dann ins rudern kommt wenn er dies auch substantiiert begründen muss, dass die Schwester nur persönlich vor ihm die Identität feststellen kann.

Die Schwester muss nicht bei DIESEM Einwohnermeldeamt erscheinen, sondern bei ihrem eigenen (eigentlich bei einem beliebigen, aber machen wir’s mal nicht komplizierter als es ist). Dort muss sie sich ausweisen und die entsprechende Erklärung abgeben. Diese Erklärung wird dann vom dortigem EMA zu diesigen EMA gesandt und die Bestätigung liegt vor. Per Fax oder eMail geht das natürlich nicht.

Gruß
Jens

Genau! So sehe ich das auch!

Das Problem ist gar nicht, wer das wo bezeugen muss oder kann oder wie auch immer. (Denke der letztgenannte Mitarbeiter im Amt hat sich da nur „unglücklich“ ausgedrückt)

Denke die Kernaussage ist bloß, dass das nicht per Fax oder Mail geht. Sondern, dass das direkt bei dem EMA im Wohnort der Schwester gemacht werden muss und die das dann weitermelden (damit es amtlich ist).

Mfg, kiribati.