Darf eine Gemeinde in einem Park wo Kinder und Hunde spazieren gehen flächen deckend den gesamten Gehweg
mit Unkrautvernichtungsmittel sprühen .
Das Unkraut und der Rasen nimmt inzwischen eine braune Farbe an .
Hinzu kommt das der Park Flächendenkmal und im Wasserschutzgebiet liegt.
Naja, da ist was schiefgelaufen Das sollte so nicht sein, ist unüblich und m.E. unzulässig wenn die Folgen auftreten. Ich empfehle einen Anruf und Kurzbrief oder -fax ans Umweltamt (Gemeinde, Stadt, Amt oder Kreisverwaltung).
Vielleicht auch mal ienen Umweltverband (BUND) informieren.
Rechtsgrundlagen kann ich nicht sagen.
Gruss Jan
Hallo Wolf,
tja - wo kein Kläger, da auch kein Richter! Vielleicht einmal beim Naturschutzbund oder Ordnungsamt nachfragen. Die chemischen Keulen sind nicht mehr so schlimm wirkend, wie vor zig Jahren - aber was nicht sein muss, sollte man eventuell verhindern können.
Beim Umweltamt nachfragen, wäre mein bester Rat, der mir einfält.
Herzliche Grüße und viel Erfolg wünscht Mea Voß
www.meavoss-nlp.de
Darf eine Gemeinde in einem Park wo Kinder und Hunde spazieren
gehen flächen deckend den gesamten Gehweg
mit Unkrautvernichtungsmittel sprühen .
Das Unkraut und der Rasen nimmt inzwischen eine braune Farbe
an .
Hinzu kommt das der Park Flächendenkmal und im
Wasserschutzgebiet liegt.
Aufgrund der zusätzlichen Beschreibungen (Wasserschutzgebiet) gehe ich davon aus, dass es nicht gestattet ist, Gift einzusetzen. Ggf. wurde auch ein Mittel eingesetzt, welches nicht so ein Gift ist, dass Wasser oder Gesundheit beeinträchtigt werden. Das könnte bestätigt werden, wenn Sie die Verwendung beobachtet haben und die „Giftsproitzer“ trugen entsprechenden Arbeitsschutz (z.B. Atemschutz).
Eine Gemeinde muss Ihnen Auskunft darüber geben, weshalb sie chemische Mittel gegen Wildkräuter eingesetzt und um welche es sich handelt. Sie haben Informationsrechte.
Hallo,
finde persöhnlich,dass das absolut nicht in Ordnung ist, weiss aber leider nichts zur rechtlichen Situation MfG Ch.B.