Guten Tag,
darf eine Hausverwaltung 40€ Strafgebühren im Jahr berechnen, weil nicht über Lastschriftverfahren, sondern per Dauerauftrag bezahlt wird?
Hallo, der Betrag scheint mir etwas hoch gegriffen; 10 - 15 € ist
wohl angemessen. Vor allem muss die Verwaltung vorher auf diese
Kosten hinweisen. Gruß
Hallo,
Hallo,
der Betrag scheint mir etwas hoch gegriffen; 10 - 15 € ist
wohl angemessen. Vor allem muss die Verwaltung vorher auf
diese Kosten hinweisen. Gruß
also selbst 1 Euro ist m.E. zu hoch,
Es kann nicht im Sinne der Gleichheit sein das man durch eine hohe Grbüher zur Teilnahme am LV „gezwungen“ wird.
Ich selbst sehe er nicht als haltbar an.
Auf die Kosten selbst muss nicht hingewiesen werden. Diese müssen aber aus der Teilungserklärung und oder verwaltervertrag ersichtlich sein.
Grüße
Ich glaube kaum das hier überhaupt Kosten entstehen drüfen!