Darf eine Hobelmasch. mit alter eckiger Welle noch

Berufsgenossenschaft schickte 2 Personen in eine Schreinerei in der noch eine alte Hobelmaschine mit alter eckiger Welle stand. Die Personen erklärten dem Schreinermeister folgendes: Mit dieser Maschine darf er nicht mehr arbeiten, er benötige umgehend eine andere mit runder Welle.
Der alte Meister sagte; ich bin alleine, beschäftige niemand und aus diesem Grund kann ich, muß ich aber keine andere Hobelmaschine kaufen. Ich bin 74 Jahre, ihre Vorgänger haben sich an mir schon die Zähne ausgebissen. Die hätten mir ebenfals eine neuere gebrauchte Maschine verhöckern wollen. Ich glaube ich mag nicht. Außer Anmahnungen kam nichts mehr nach.

Ist das so ?

Moin,

keine Ahnung. Nicht meine Baustelle. Sorry.

Grüße,

Die Berufsgenossenschaft ist „nur“ fuer Arbeitsstellen zustaendig. Hobby- und Freizeitaktivitaeten sind nur sehr begrenzt betroffen.
Wenn ein Arbeitsunfall mit dieser Maschine eintreten sollte, ist die BG m.E. von der Leistungspflicht befreit.
Sind noch weitere „museumsreife“ Arbeitswerkzeuge in der Schreinerei?

Hallo Juphamburger,

die BG haben in den letzten Jahren ihr Weisungsrecht total verloren. Die BG kann also nur eine Empfehlung aussprechen. Weisungsberechtigt sind nur noch die staatlichen Behörden Gewerbeaufsicht bzw. staatliche Ämter für den Arbeitsschutz (StAfA). Anders sähe es bei einem Arbeitsunfall aus, wenn er durch die Verwendung der eckigen Welle hervorgerufen worden wäre. Die BG muss dann zwar zunächst zahlen, hätte aber Regressansprüche.

Arbeitet denn der alte Meister immer noch voll gewerblich?

MfG

dieri

Guten Tag,

Hallo
also es ist so, dass der Mann eigentlich mit seinem Leben spielt.
Heute ist es so, dass die Hobelwelle formschlüssig sein muß, d.H. durch die Fliehkraft der Umdrehung, verkeilt sich das Messer gewissermasen von selbst und kann nicht herausgeschleudert werden.
Bei den alten Maschinen ist das nicht so, da wurde das Messer oder auch Fräser per Hand angezogen/ angeschraubt LEBENSGEFAHR !!!
Hinzukommend, ist auch noch daß der Messerüberstand durch so genannte Abweiser nur 1,1mm Überstand haben darf.
Dann ist es zulässig mit " Handvorschub" zu arbeiten, wenn nicht, gilt ausdrücklich nur mit Maschinenvorschub arbeiten
Wenn der Mann alleine ist , kann er arbeiten, wie er will, wenn jedoch ein anderer mit der Maschine arbeitet, oder Mitarbeiter hat,ist er komplett haftbar.
Hier greift die Holz BG