Darf eine Kitaleitung Büroarbeit zu Hause

… erledigen?

Unsere Leitung nimmt ständig Unterlagen und Akten aus dem Büro mit, um sie nicht wie normalerweise im Büro zu erledigen, sondern um sie zu Hause „in Ruhe“ zu bearbeiten. Dazu gehören Dienstzeugnisse, Dienstpläne, Dienstkonto der Mitarbeiter, Anschreiben, etc.
Darf sie das? Eigentlich steht ihr im Büro genug Zeit zur Verfügung, um die Aufgaben vor Ort zu erledigen, aber sie sagt, zu hause wäre das stressfreier,…
Zudem kopiert sie sich einfach alles, was sie in die Finger bekommt.

Bitte um Rat!
LG

Tendenziell nein oder Jein - ich brauche noch mehr Info.
Wer ist der Träger Eurer Kita? (privat/Verein/Stadt/Land)
Otto

Hallo,

grundsätzlich wüsste ich nicht, dass das gem.BDSG verboten ist.
Sie muss natürlich dafür sorgen, dass die Unterlagen sicher und für Dritte unzugänglich aufbewahrt werden (z.B. verschlossen,nicht im Auto liegenlassen etc.).
Viel interessanter aber ist, was euer Träger dazu für Bestimmungen hat. Normalerweise müsste es da Anweisungen geben.

Viele Grüße

Hallo,

Unsere Leitung nimmt ständig Unterlagen und Akten aus dem Büro
mit,

Ich kann diese Frage nur aus Datenschutzgesichtspunkten beantworten, möglicherweise gibt es aber weitergehende Dienstvorschriften über den Umgang mit dienstlichen Unterlagen, die ich nicht kenne.

So lange sie die Unterlagen nur selbst verwendet, d.h. niemandem weitergibt, niemandem zugänglich macht usw., ist das keine Datenübermittlung an Dritte, so weit also ok.

Allerdings schreiben die Datenschutzgesetze so genannte technische und organisatorische Maßnahmen vor (§ 9 BDSG und der Anhang dazu), um Daten vor unbefugter Kenntnisnahme, Verlust und unzulässier Vermischung zu schützen. D.h. Eure Leitung ist verpflichtet, während des Transports und bei sich zu Hause für eine entsprechend sichere Aufbewahrung zu sorgen, so dass kein Unbefugter Zugang zu den Unterlagen bekommt, auch kein Familienangehöriger. Welcher Aufwand hier zu treiben ist, hängt vom Inhalt der Daten ab, ich denke, er sollte mindestens dem Aufwand entsprechen, der in der Kita betrieben wird.

Wenn das gegeben ist, sehe ich aus Datenschutzsicht keinen Grund, warum sie die Unterlagen nicht mitnehmen darf, aber wie gesagt, es kann einen Haufen anderer Vorschriften zu diesem Thema geben.

Es kann allerdings Unterlagen geben, die so sensible Inhalte enthalten, dass eine Mitnahme aus den Büroräumen generell nicht erfolgen sollte, beispielsweise medizinische Berichte über Behinderungen von Kindern o.ä., aber das ist - zumindest im Datenschutzrecht - nicht speziell festgelegt.

Zudem kopiert sie sich einfach alles, was sie in die Finger
bekommt.

Auch hier greifen möglicherweise nur weitere Dienstvorschriften. Für den Datenschutz stellt sich die Frage, was sie mit den Kopien macht (Wird möglicherweise die Zweckbindung der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung nicht eingehalten?), wem sie sie möglicherweise übergibt bzw. für wen sie zugänglich sind (Unzulässige Übermittlung an Dritte, Nichteinhaltung der Weitergabekontrolle nach § 9 BDSG (Anhang)) und wie sie letztendlich vernichtet werden. Vertrauliche Unterlagen dürfen nicht einfach im Papierkorb landen, sondern müssen entsprechend ihrer Vertraulichkeitsstufe sicher vernichtet werden (Aktenvernichter mit Partikelschnitt oder Datenschutztonne, die von einem Dienstleister abgeholt wird).

So weit aus Datenschutzsicht.

Viele Grüße
Sebastian

Hallo, da kommt es auf den Dienstvertrag an. Oftmals haben die Leiterinnen Freistellungen, auch mit der Möglichkeit, daheim arbeiten zu können. Auch die Erzieherinnen haben Vorbereitungszeiten, die sie nur zum Teil im Kindergarten ableisten müssen.

Bei den Kopien ist es prüblematisch. Es kommt darauf an, ob sich die Leitung Handakten anlegen darf. Normalerweise findet man immer Gründe, warum eine Fotokopie notwendig ist.
Im Zweifel hilft ein Gespräch mit dem Träger.

Gruss Siegfried

Träger ist der Paritätische Dienst :wink:

Tendenziell nein oder Jein - ich brauche noch mehr Info.
Wer ist der Träger Eurer Kita? (privat/Verein/Stadt/Land)
Otto

Natürlich darf Sie das solange diese Daten pfleglich und mit Sorgfalt behandelt werden, sprich diese werden nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht ist das erlaubt. Beim Datenschutz geht es immer um personenbezogene Daten (Name, Tel, Adresse, Bild usw.), die nicht öffentlich gemacht werden dürfen. Bsp. rumposaunen wo man wohnt und aus dem Nähkästchen plaudern sozusagen… der hat Hepatitis und wohnt dort.
Die Leitung wird des Weiteren diese Daten benötigen um die Arbeit des Betriebes zu gewährleisten ob das nun zu Hause gemacht wird oder auf der Arbeit ist datenschutzrechtlich irrelevant, die Daten müssen sicher sein vor, das heißt einfach nicht für jeden zugänglich. Da reicht es meiner Meinung nach die Haustür zuzuschliessen. Naja wenn es Betriebsgeheimnisse sind dann wird das wohl nicht reichen.

Die Frage nach dem Träger ist insofern von Bedeutung, als für den öffentlichen Dienst zum Teil andere Rechtsgrundlagen gelten.

Nun zu Deiner Frage. Ich korrigiere meine ‚aus der Hüfte geschossene‘ erste schnelle Antwort. Nach ausführlicher Recherche ist richtig:

Aus datenschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken, wenn dafür Sorge getragen ist, dass nicht Unbefugte Einsicht nehmen können.
So müssen Unterlagen mit personenbezogenen Daten und insbesondere Personalakten verschlossenen aufbewahrt werden. (Das gilt übrigens auch in der Kita selbst).

Das wird Dir nicht gefallen, ist aber wohl so.
Gruß
Otto

Hallo Malaria,

… erledigen?

Unsere Leitung nimmt ständig Unterlagen und Akten aus dem Büro
mit, um sie nicht wie normalerweise im Büro zu erledigen,
sondern um sie zu Hause „in Ruhe“ zu bearbeiten. Dazu gehören
Dienstzeugnisse, Dienstpläne, Dienstkonto der Mitarbeiter,
Anschreiben, etc.
Darf sie das? Eigentlich steht ihr im Büro genug Zeit zur
Verfügung, um die Aufgaben vor Ort zu erledigen, aber sie
sagt, zu hause wäre das stressfreier,…

Das ist schwer zu beantworten.
Die Zeiteinteilung im Büro ist Sache eines jeden Mitarbeiters und kann von Kollegen manchmal nur schwer nachvollzogen werden, weil man nicht alle Aufgaben des jeweils anderen kennt.
Wenn absehbar ist, dass die Zeit im Büro nicht ausreicht, dann müßte die Leitung mit Ihrem Vorgesetzten / Dienstherren abklären, inwieweit sie die Erlaubnis bekommt, Betriebseigentum mit nach Hause zu nehmen, um es dort zu bearbeiten.
In der Regel ist dies jedoch Firmeneigentum und darf nicht einfach so mitgenommen werden.

Auch der Transport der doch teilweise sensiblen Daten ist nicht einfach so erlaubt. Hier müßte auch sichergestellt werden, dass Dritte keinen Zugriff (auch nicht zufällig) darauf haben.

Oder hat die Leitung offiziell einen Telearbeitsplatz / Heimarbeitsplatz zu Hause? Dann sähe die Lage wieder anders aus.

Zudem kopiert sie sich einfach alles, was sie in die Finger
bekommt.

Was macht sie denn mit den Kopien?
Solange sie im Büro bleiben ist ausser evtl. Geldverschwendung wegen unnötiger Kopien nichts dagegen zu sagen. Mit nach Hause nehmen darf sie die Kopien nicht.

Bitte um Rat!
LG

Es gibt hier einiges zu berücksichtigen, daher kann man pauschal nicht sagen, ob die Vorgehensweise erlaubt ist oder nicht.

Hast Du schonmal mit ihr darüber gesprochen?

Oder mt dem zuständigen Dezernenten bei der Stadt?

Viele Grüße
Robert

Hallo Malaria,

(ich hoffe doch, der Nickname ist nicht Programm :wink:

nun - grundsätzlich spricht nichts dagegen, den „Bürokram“ an einem anderen Ort zu erledigen und Leitungen können das i.d.R. selbst bestimmen (anders wäre es bei Arbeitnehmer/innen).

Sofern die gesetzlichen und internen (Sicherheits-)Bestimmungen eingehalten werden, ist das i.O.

Die pauschale Aussage, das „alles kopiert wird“, kann ich so nicht verifizieren. Sofern es sich aber um personenbezogene Daten handelt (und das ist bei Dienstplänen, Zeugnissen etc. definitiv der Fall), ist es nicht gestattet.

§ 9 BDSG sieht in seinen „technischen und organisatorischen Maßnahmen“ u.a. vor, die p.-Daten vor Verlust, Zerstörung, Manipulation etc. zu schützen. Alles nach Hause schleppen und kopieren gehört nicht dazu.

Ohne weitere Kenntnisse, um welche Akten und Unterlagen es sich handelt, kann ich nicht weiter behilflich sein.

Ich darf vorschlagen, dass Sie und Ihre Kolleg/innen ein Gespräch mit der Leitung führen und sie auffordern, darzulegen und zu beweisen (zur Not mittels Einsichtnahme), dass zumindest die Datenschutz-rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Dazu gehören u.a. verschlüsselte Datenträger, gesicherte Speicherorte, verschlossene Behälter bei Papierdokumenten, Aktenvernichtung (Reisswolf) der Sicherheitsklasse 4, Verpflichtung auf die Einhaltung des Datengeheimnisses nach § 5 BDSG etc. etc. etc.

Wenn nichts hilft, dezent daran erinnern, dass die in Ihrem Bundesland zuständige Aufsichtsbehörde (Landesdatenschutzbeauftragter) sich mit Sicherheit dafür interessieren wird.

Im Zweifel kann das den „Kopf“ der Leitung kosten. Aber bitte mit Fingerspitzengefühl anwenden.

Möglich wäre auch, diese Zustände „anonym“ mit der Aufsichtsbehörde zu besprechen, d.h. Sie machen Meldung als Mitarbeiter/in und lassen sich beraten, weisen aber gleich zu Anfang des Gespräches darauf hin, dass Sie Ihren Arbeitgeber nicht gleich nennen möchten.

Sie werden lachen, Behörden helfen gerne - wenn man sie fragt.

Kommen Sie nicht weiter, müssten Sie sich an einen Datenschutz-Kollegen in Ihrer Nähe wenden.

Hoffentlich konnte ich Ihnen ein wenig weiterhelfen.

Viele Grüße und viel Erfolg

FG

Danke für die Antwort!!
Nein, habe noch nicht mit ihr darüber gesprochen… aber andeutungen gemact und sie blockt gleich ab und sagt, es wäre alles schon so in Ordnung und sie bräuchte ihre Ruhe… Allerdings hat sie auf der Arbeit genug Zeit, die Aufgaben zu erledigen, sie macht es aber einfach nicht… sie nimmt es mit nach Hasue und schreibt sich dafür Überstunden auf. Leider kann man sie aber irgendwie anscheinend nicht packen… :frowning:

Danke für die Antwort!!
Nein, habe noch nicht mit ihr darüber gesprochen… aber
andeutungen gemact und sie blockt gleich ab und sagt, es wäre
alles schon so in Ordnung und sie bräuchte ihre Ruhe…

Nun, Ruhe kann sie sicherlich auch an Ihrem Arbeitsplatz organisieren, indem z.B. eine Zeit vereinbart wird, in der sie nur in wirklichen Notfällen gestört wird.

Allerdings hat sie auf der Arbeit genug Zeit, die Aufgaben zu
erledigen, sie macht es aber einfach nicht… sie nimmt es mit
nach Hasue und schreibt sich dafür Überstunden auf. Leider
kann man sie aber irgendwie anscheinend nicht packen… :frowning:

Da ist dann die Frage, was sie den ganzen Tag macht. Ich sehe da zwei Möglichkeiten:

  1. Sie hat zuviel Arbeit. Dann sollte sie entweder Arbeit delegieren oder wenn das nicht möglich ist zusehen, daß Sie Unterstützung bekommt

  2. Sie ist schlecht organisiert und macht andere Dinge, die nicht ihre Aufgaben sind. Da sollte dann klar geregelt sein, wer welche Aufgaben hat.

Eine Aufgabe eines Vorgesetzten ist es u.a. auch Aufgaben zu delegieren.

Und Überstunden darf sie sich schonmal gar nicht aufschreiben ohne eine Genehmigung ihres Dienstherren / Vorgesetzten zu haben.

Aber das geht in den Bereich Arbeitsrecht und da bin ich absolut kein Experte.

Viele Grüße
Robert

Salve,

wenn der Arbeitgeber bzw. der Betriebs/Personalrat keine Vorgaben macht und die Frau die Daten anderen, nicht betroffenen Personen, nicht zugänglich macht, kann sie die Akten auch zuhause bearbeiten.

Die Arbeitgeber sehen das gerne, die Datenschutzbeauftragten nicht. Wenn Sie den Streit nicht fürchten, wenden Sie sich an den Datenschutzbeauftrgten Ihrer Institution oder den Landesdatenschutzbeauftragten um eine Regelung herbei zu führen. Nun Zivilcourage !!!

… erledigen?

Ich halte das ganze für kritisch. Ob es erlaubt ist oder nicht, hängt u.a. vom Arbeitsvertrag der KiTa-Leitung ab. Wenn Ihr dort „Homeoffice“-Arbeit erlaubt wurde, muss „nur“ darauf geachtet werden, dass die Unterlagen weder auf dem Weg von der Arbeit nach Hause und zurück noch zuhause bei der KiTa-Leitung in falsche Hände geraten können.

Ich kann nur raten: Im Zweifelsfall beim (Datenschutzbeauftragten des) Träger(s) nachfragen.

Grüße,

W.H.

Hallo Malaria,

normalerweise nicht. Es sei denn, die vorgesetzte Stelle weis darüber Bescheid. Aber dafür gibt es selbstverständlich klare Vorgaben und Regeln. Denn so mir nichts dir nichts darf niemand personalisierte Daten herumtransportieren. Schon gar nicht ohne Einwilligung des Betroffenen. Es gibt dafür aber Ausnahmen. Die können hier aber erst deffiniert werden, wenn die Art und Weise sowie der Umfang des Datentransfers bekannt wäre.

Der Datenschutzbeauftragte.

sorry für die verspätung.
pb sie es darf hängt von der gestaltung ihres Arbeitsverhältnisses ab.
In jedem fall sind die datenschutzrechtlichen Vorgaben zu beachten, dass sie entsprechende technische und organisatorische maßnahmen (§ 9 BDSG) beachten muss sowie das gebot zur datenminimierung und datensparsamkeit (§ 3a BDSG).

inwiefern sie dagegen verstoßen könnte ist aus der fallschilderung nicht ersichtlich.

Sorry für die späte Antwort; leider kann ich da nicht helfen.

Mit freundlichen Grüßen,
Stefan