Hallo zusammen,
Kurz vorweg, bin hier bei der Suche nicht fündig geworden und entschuldige mich schon im Voraus für einen evtl. Doppelpost.
Zu meinem Anliegen:
wer-weiss-was-wäre-wenn?
Harry P. war vom 28.09.09 bis zum 05.10.09 Krank. Hat dies am 28.09 telefonisch seinem Arbeitgeber mitgeteilt, was bei denen so üblich ist. am 06.10.09 erschien er wie gewohnt zur Arbeit und wurde mit einem freundlichen „Du bist entlassen, da ist die Tür“ empfangen.
Am 07.10.09 erhielt er die schriftlich Kündigung per Einschreiben. Diese war auf den 01.10.09 datiert mit dem Wortlaut „Hiermit kündigen wir Sie zum 01.10.09 - …Die grundlage hierfür ergibt sich aus mehrmaligen unentschuldigtem Fernbleiben trotz Abmahnung“
Fakten:
Das Arbeitsverhältnis bestand seit 08.09 also über ein Jahr. Der Betrieb hat weniger als 10 Beschäftigte. EINE ABMAHNUNG IST WEDER SCHRIFTLICH NOCH MÜNDLICH ERFOLGT ! Ein Arbeitsvertrag wurde trotz mehrfacher Anfrage und drängen von Harry P. mit der Begründung der unwichtigkeit nie ausgestellt. Überstunden und Urlaubstage wurden vom AG nich festgehalten. Vereinbarungen, wenn vorhanden, wurden nur mündlich und stets zum Vorteil des AG getroffen (sehr redegewand).
Nun hat Harry P. bereits Kündigungsschutzklag eingereicht und im November einen Gütetermin.
Fragen:
Ist die Kündigung so in dieser Form wirksam?
Wird jede Klage zugelassen oder bedeute eine Zulasung bereits einen Teilerfolg?
Muss der AG bei Wiedereinstellung alle Monate seit Kündigung nachbezahlen?
Hat Harry P. Anspruch auf Resturlaub & Überstunden - wie sind diese zu beweisen?
P.S.: Ein andere Mitarbeiter von Harry P. wurde Zeitgleich mit den gleichen Gründen und Terminen, identischem Schreiben entlassen - obwoh er im Urlaub war.
Es liegt doch offensichtlich das der AG sich schnell und billig 2 AN befreien wollte. In welcher Form hat dies Beeinträchtigung auf die Klage?
MFG & Dank im Voraus
Michi