Darf eine Musikband ein Lied über einen Fan singen

Hallo ,
ich möchte gerne darüber diskutieren, ob eine Musikband das Recht hat ein Lied über einen Fan zu schreiben und es zu veröffenlichen. In dem konkreten Fall, hat eine Band ein beleidigendes,diskriminierendes und gemeines Lied über einen Fan (der Band) veröffentlicht. Man kann es der Band nicht nachweisen, daß der Fan gemeint ist, da Sie den Namen des Fans in dem Lied geändert haben. Aber die Person um die es geht weis, daß sie gemeint ist. Die Band singt das Lied schon Jahre lang. Gibt es keine Möglichkeiten dagegen etwas zu tun? Beweise sind rar,es gibt noch ein Foto, auf dem die Person abgebildet ist, um die es geht. Das Foto ist aber verschwommen,doch die Person erkennt sich darauf und andere die sie kennen, sehen sie auch auf dem Bild. Mann kann sich ja eigentlich nicht alles bieten lassen, oder ?
Es grüßt Euch Anzanka

ein musiker oder eine band singt über eine andere person ? das ist ja besonders innovativ. und möchte man nun beteiligung an den einnahmen ?

sorry für den sarkasmus, aber die person wird nicht in dem lied genannt, es kann jede x-beliebige person sein und es gibt ein verschwommenes foto, auf dem man die person nicht erkennt… ist das wirklich dein ernst ?

da fällt mir auf anhieb die meinungs- bzw. kunstfreiheit ein, art. 5 I, III gg und ein nicht verletztes persönlichkeitsrecht der betroffenen person.
mehr gibt es da mE nach nicht zu „diskutieren“.

Hallo,

sorry für den sarkasmus, aber die person wird nicht in dem
lied genannt, es kann jede x-beliebige person sein und es gibt
ein verschwommenes foto, auf dem man die person nicht
erkennt… ist das wirklich dein ernst ?

Leider wurde nicht gesagt, in welchem Zusammenhang das Foto mit dem Lied steht. Falls das Foto veröffentlicht wurde/wird, stellt dies meines Erachtens einen Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild dar, AUCH WENN die Person darauf nicht zu erkennen ist - denn davon, dass die Person zu erkennen sein muss, ist im Gesetz nicht die Rede.

Gruß

Anwar

Hallo,

sorry für den sarkasmus, aber die person wird nicht in dem
lied genannt, es kann jede x-beliebige person sein und es gibt
ein verschwommenes foto, auf dem man die person nicht
erkennt… ist das wirklich dein ernst ?

Leider wurde nicht gesagt, in welchem Zusammenhang das Foto
mit dem Lied steht. Falls das Foto veröffentlicht wurde/wird,
stellt dies meines Erachtens einen Verstoß gegen das Recht am
eigenen Bild dar, AUCH WENN die Person darauf nicht zu
erkennen ist - denn davon, dass die Person zu erkennen sein
muss, ist im Gesetz nicht die Rede.

natürlich kommt es auf die erkennbarkeit der abgelichtet person an, das hat der bgh schon in den 60er jahren festgestellt. und wenn der gesetzgeber dies nicht ausdrücklich verlangt, dann ist die erkennbarkeit eine selbstverständlichkeit.

zitat aus BGH, Urteil vom 09.06.1965 - Ib ZR 126/63 (OLG München) „Spielgefährtin“:

Das BerG geht im Einklang mit der Rechtsprechung (RGZ 103, RGZ Band 103 Seite 319 f.) davon aus, daß ein „Bildnis“ vorliege, wenn die Darstellung dazu bestimmt und geeignet sei, eine Person in ihrer dem Leben nachgebildeten äußeren Erscheinung dem Beschauer vor Augen zu führen und das Aussehen, wie es gerade dieser bestimmten Person eigen sei, im Bild wiederzugeben, wobei es in der Regel die Gesichtszüge seien, die einen Menschen von seinen Mitmenschen unterschieden und für den Betrachter erkennbar machten. Hiernach ist es rechtlich unerheblich, ob die Darstellung gut oder mangelhaft ist oder ob die Ähnlichkeit eine größere oder eine geringere ist. Von Bedeutung ist allein die Erkennbarkeit des Abgebildeten (BGHZ 26, BGHZ Band 26 Seite 349 - Herrenreiter zur Fussnote 2; BGH in GRUR 1962, GRUR Jahr 1962 Seite 211 Hochzeitsbild; Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, 2. Aufl., S. 40; Voigtländer-Elster-Kleine, Urheberrecht, 4. Aufl., S. 30).

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Hallo!

ich möchte gerne darüber diskutieren, ob eine Musikband das
Recht hat ein Lied über einen Fan zu schreiben und es zu
veröffenlichen.

Grundsätzlich ja.

In dem konkreten Fall, hat eine Band ein
beleidigendes,diskriminierendes und gemeines Lied über einen
Fan (der Band) veröffentlicht.

Das darf die Band natürlich nicht.
Art. 5 I GG schützt keine Schmähkritik, keine Beleidigungen, keine Verleumdungen. Ob solche hier aber vorliegen, müsste man erstmal feststellen.
Art. 5 III GG schützt unwahre Tatsachenbehauptungen (Lügen) und Meinungen/ Wertungen nur dann, wenn sie nicht das APR (und dort insbesondere die Intimsphäre) oder sogar die Menschenwürde verletzen und - sofern sie das tun - der Künstler das reale Vorbild HINREICHEND verfremdet hat. Das APR muss gewahrt bleiben in der Öffentlichkeit.

Ob in diesem Fall eine Verletzung des APR (insb. der Intimsphäre) oder gar eine Verletzung der Menschenwürde vorliegt, dass kann man ohne den konkreten Text des Liedes nicht sagen.

Man kann es der Band nicht
nachweisen, daß der Fan gemeint ist, da Sie den Namen des Fans
in dem Lied geändert haben. Aber die Person um die es geht
weis, daß sie gemeint ist. Die Band singt das Lied schon Jahre
lang. Gibt es keine Möglichkeiten dagegen etwas zu tun?

Unterlassungsklage. Allerdings macht das nur Sinn, wenn die betroffene Person tatsächlich durch das Lied in diesem ungünstigen Licht quasi „an die Öffentlichkeit gezerrt wird“. Wenn niemand außer dem Fan bescheid weiß, liegt wohl auch keine Verletzung von dessen Persönlichkeitsrechten vor. Die Veröffentlichung gehört dazu. (Das ist ja gerade das Ehrverletzende daran. Denken kann man von einer Person immer noch, was man will.)

Beweise sind rar,es gibt noch ein Foto, auf dem die Person
abgebildet ist, um die es geht. Das Foto ist aber
verschwommen,doch die Person erkennt sich darauf und andere
die sie kennen, sehen sie auch auf dem Bild.

Ist denn auf dem Bild etwas zu sehen, was den Liedtext erklärt? Eine bestimmte Situation oder was? Nur die Person und die Band wäre ja nicht sehr aussagekräftig.

Mann kann sich ja
eigentlich nicht alles bieten lassen, oder ?

Das muss man auch nicht.

Und an meinen Vorredner:
Natürlich klingt das UP erstmal so, als würde sich da jemand künstlich aufregen oder sich angegriffen fühlen. Aber wenn man mal überlegt, dass es jenseits von Radio und TV auch so merkwürdige Bands gibt, die Lieder namens „Stinkfo***enwalzer“ über die Geschlechtsorgane türkischstämmiger Frauen veröffentlichen, und das gewiss nicht positiv meinen, sollte man mit Pauschalisierungen vorsichtig sein. Wenn das ein reales Vorbild gehabt hätte, würde der armen Frau sicher jeder eine Persönlichkeitsrechts-Verletzung zugestanden haben. Es gibt schon ziemlich viel krankes Zeug.
Und nicht jeder ist so kulant, wie die fette Elke… :wink:

Viele Grüße,

larymin

Hallo nochmal,
das Bild des Fans, welches nicht seins war, wurde in der Biographie der Band veröffentlicht. Auf einer Seite beschrieben sie, wie es zu dem Lied kam und unter dem Text war das Bild zu sehen. So ensteht doch ein Zusammenhang, oder?
Es grüßt Euch Anzanka

Hallo nochmal,
das Bild des Fans, welches nicht seins war, wurde in der
Biographie der Band veröffentlicht. Auf einer Seite
beschrieben sie, wie es zu dem Lied kam und unter dem Text war
das Bild zu sehen. So ensteht doch ein Zusammenhang, oder?

Vielleicht. Man müsste den konkreten Text der Buchseite in Zusammenhang mit dem konkreten Bild sehen und dieses wiederum in Zusammenhang mit der gesamten Biographie. Möglicherweise beinhaltet die Biographie viele Bilder, die mehr oder weniger zufällig über das ganze Buch gestreut sind.
Es kommt darauf an, ob ein objektiver Dritter der Gestaltung der Buchseite entnehmen kann, dass die abgebildete Person diejenige ist, auf welche sich der Text bezieht, welcher sich auf das beanstandete Lied bezieht.
Und das Lied selbst müsste auch - wie unten schon geschrieben - tatsächlich eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellen.

So könnte man eventuell wenigstens gegen die Biographie vorgehen. Das Lied selbst scheint ja entfremdet genug zu sein, so dass man ohne den erläuternden Text und das Bild eben nicht genau weiß, wer da nun das Vorbild war.
Ich würde mich ggf. an einen Fachanwalt richten. (Vielleicht einer, der Erfahrung im Medienrecht hat.)

Aber - auch nach deiner PN - ich möchte doch ganz unjuristisch anmerken, dass eine Band, die sich darauf spezialisiert hat, lustige Lieder zu schreiben und möglichst respektlos rüberzukommen, eine derartige Klage, selbst wenn sie dann Erfolg hat, zum Anlass nehmen könnte, sich gerade darüber lustig zu machen. Ich denke da zum Beispiel daran, dass sie auf Konzerten mit voller Absicht den Klarnamen der betroffenen Person herausposaunen könnten, eventuell leicht verfremdet. Nur so aus Spaß und als Reaktion auf die Klage.

Gerhard Schröder zum Beispiel ist auch mal gegen die Veröffentlichung einer Zeitung gerichtlich vorgegangen, er würde sich die Haare färben. Daraufhin hat Alpecin eine „lustige“ Anzeige geschaltet. Man hat sich also auch eher darüber lustig gemacht, dass der Kanzler gegen die Behauptung klagt, als dass er sich nun die Haare färbt.
Diesen Effekt meinte ich oben.

Viele Grüße
larymin

Elke? (owT)
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