Es ist klar das spezielle Versicherungen umlöagefähig auf den Mieter sind, wie z.B eine Gebäudeversicherung? Darf der Vermieter eine Gebäude- und eine Wohngebäudeversicherung in Rechnung stellen? Also beide Positionen auf die Nebenkosten umlegen? Sind das nicht prinzipiell die glecihen Versicherungen nur anders benannt?
Falls Du das nicht kannst oder weißt, lass Dir die Unterlegen zeigen. Dazu hast Du einen Monat ein Recht vor Zahlung, aber natürlich auch ein Recht nach Zahlung.
schau in Deinen Mietvertrag, dort ist i.d.R. angegeben, was in die Nebenkosten eingeht.
Grundsätzlich sind laufende Kosten im Prinzip umlagefähig (wenn so im Mietvertrag vereinbart), Reperatur- und Instandhaltungskosten grundsätzlich nicht.
Eine normale Gebäudeversicherung (Feuer, Erdbeben u.Ä.) fällt unter laufende Kosten und passt ergo in eine Betriebskostenabrechnung.
Frage im Zweifel in einer Mieterberatungsstelle nach. Alte oder selbst aufgesetzte Mietverträge haben manchmal für den Mieter vorteilhafte Lücken.
Eine normale Gebäudeversicherung (Feuer, Erdbeben u.Ä.) fällt
unter laufende Kosten und passt ergo in eine
Betriebskostenabrechnung.
Frage im Zweifel in einer Mieterberatungsstelle nach.
hast Du die Frage nicht verstanden?
Der Gang zur Beratungsstelle ist völlig überflüssig, der Fragesteller ist danach genauso schlau wie vorher, denn die wissen auch nicht, für welche Versicherungen die beiden Beträge sein sollen.
Es ist klar das spezielle Versicherungen umlöagefähig auf den
Mieter sind, wie z.B eine Gebäudeversicherung? Darf der
Vermieter eine Gebäude- und eine Wohngebäudeversicherung in
Rechnung stellen? Also beide Positionen auf die Nebenkosten
umlegen? Sind das nicht prinzipiell die glecihen
Versicherungen nur anders benannt?
Mietobjekte haben in aller Regel eine Wohngebäude-Versicherung (Feuer. LW, Sturm, Elementar) —>sind umlegbare Kosten
und sinnvollerweise
eine Gebäude-Haftpflicht-Versicherung —>auch umlegbare Kosten
—>Ziegel fällt vom Dach und erschägt Passanten
—>Mieter haben mal wieder nicht ordentlich gestreut, Passant rutscht aus und bricht sich Hax’n.
Sinnigerweise hat diese Versicherung - je nach Gesellschaft - verschiedene Bezeichnungen: Gebäude-Haftpflicht, Grundstücks-Haftpflicht oder Grundbesitzer-Haftpflicht
Das sind auf jeden Fall zwei verschiedene Versicherungsverträge und somit auch zwei Beträge/Positionen auf der Abrechnung.
Falls Öltank vorhanden, könnte es noch eine Gewässerschaden-Haftplicht-Versicherung geben —>auch umlegbare Kosten
Das könnte ein dritter Vertrag sein, muß aber nicht, die beiden Haftplichtrisiken könnten auch auf einem Vertrag zusammengefaßt sein.
Vielen Dank an alle Antwortschreiber.
Der Mieter hat die Unterlagen beim Vermieter angefragt und befindet sich deswegen in der Warteschleife.
Zum Thema Gebäudehaftpflicht: Diese Position ist neben den anderen 2 Positionen (Gebäudeversicherung und Wohn gebäudevwersicherung) nochmals separat aufgeführt und ist ja auch rechtens.
Auch eine Leitungswasserversicherung, Grundsteuer,… sind aufgeführt. Nur das auffällige ist, dass in der ersten NK-Abrechnung die zusätzliche Wohngebäudeversicherung nicht aufgeführt war. Dieser NK wurde widersprochen weil die Kosten für eine Hausverwaltung in Rechnung gestellt wurden und diese Kosten sind nicht umlagefähig. Damit ergibt sich aber nach Abzug dieser „Kosten“ ein Guthaben auf Seiten des Mieters.
mehrere Gebäudeversicherungen können Unterschiedliche sein (z.B. Sturm- und Feuerversicherung).
Der Poster hat das nicht genau benannt, soll ergo den Mietvertrag lesen und bei unklarer Angabe in der Betriebskostenabrechnung die Rechnungseinsicht wahrnehmen oder sich an einen Mieterverein wenden.